Auftragsbekanntmachung (2025-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitshalbschuh S1P
Referenznummer: 133-2025-0078
Kurze Beschreibung:
“Kauf und Lieferung von Sicherheitshalbschuhen S1P DA/HR”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sicherheitsschuhe📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Garantierte Mindestabnahmemenge: 913 Paar
Geschätzte Abnahmemenge: 9.741 Paar
Geschätzte Höchstabnahmemenge: 11.690 Paar”
Ort der Leistung: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 36 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“+ 1 x 12 Monate” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamtgewicht der Schuhe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität, Tragekomfort, Handhabung der Schuhe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fersendämpfung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wasseraufnahmefähigkeit Einlegesohle
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 35.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-14 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-14 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis der Zertifizierung des Herstellers nach DIN EN ISO 9001”
“Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere...”
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission: https://www.evergabe-online.info/e-
Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck"Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Außerdem ist dem Angebot die Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen beizufügen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das Formular
"Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlichelektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-9499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“"Bewerber/Bieter, deren Bewerbungen/Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
"Bewerber/Bieter, deren Bewerbungen/Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß §134 GWB informiert.
Ein Bewerber /Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 071-233433 (2025-04-09)