Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im Rahmen der Notfallrettung gemäß § 2 Abs. 2 NRettDG an den Standorten Ankum (Los 1) und Ostercappeln (Los 2) im Landkreis Osnabrück
Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im Rahmen der Notfallrettung gemäß § 2 Abs. 2 NRettDG an den Standorten Ankum (Los 1) und Ostercappeln (Los 2) im Landkreis Osnabrück
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-19.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im Rahmen der Notfallrettung gemäß § 2 Abs. 2 NRettDG an den Standorten Ankum (Los 1) und Ostercappeln (Los 2) im Landkreis Osnabrück
Referenznummer: LKOS 2025 - 158
Kurze Beschreibung:
“Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im Rahmen der Notfallrettung gemäß § 2 Abs. 2 NRettDG an den Standorten Ankum (Los 1) und Ostercappeln (Los 2)...”
Kurze Beschreibung
Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im Rahmen der Notfallrettung gemäß § 2 Abs. 2 NRettDG an den Standorten Ankum (Los 1) und Ostercappeln (Los 2) im Landkreis Osnabrück
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt als Träger des öffentlichen Rettungsdienstes i. S. v. § 2 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt als Träger des öffentlichen Rettungsdienstes i. S. v. § 2 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) zur Erfüllung seines Sicherstellungsauftrags geeignete Dienstleister (Auftragnehmer) mit der Übertragung notärztlicher Leistungen zur Besetzung von zwei Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) und der notärztlichen Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Osnabrück zu beauftragen ("Notarztdienst").
Es erfolgt eine losweise Vergabe:
Los 1 = Standort Ankum und Los 2 = Standort Ostercappeln
Der Auftrag (je Los) tritt am 01.01.2026 um 0:00 Uhr in Kraft. Hierbei handelt es sich um das frühestmögliche Datum, zu dem der Auftrag in Kraft treten kann. Der Auftrag soll zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren haben und verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht einer der beiden Vertragspartner den Auftrag neun Monate zum Jahresende schriftlich kündigt.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Osnabrück, Landkreis🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-22 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 70
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)” Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
2....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die von ihm gestellten Notärztinnen / Notärzte die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation entsprechend § 10 NRettDG...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die von ihm gestellten Notärztinnen / Notärzte die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation entsprechend § 10 NRettDG in der aktuell gültigen Fassung und ggf. Ergänzungen durch Erlass oder Empfehlung des Landesausschusses Rettungsdienst (LARD nach §13 NRettDG) haben.
Die in Abschnitt 3.2 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Nachweise sind bis zum Beginn der Leistungsausführung vorzulegen.
“Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTCBJDYPG
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben...”
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTCBJDYPG
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bieterfragen sind bis spätestens XX.XX.XXXX ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 117-400620 (2025-06-19)