Das Projekt POS Süd PfA 2 umfasst den Bereich zwischen km 10,62 und km 13,30 auf der Strecke 4260 Kehl - Appenweier im Ortenaukreis auf der Gemarkung Kehl. Zur Erreichung des Projektziels ist eine Linienverbesserung, der Bau eines Ausziehgleises und die Erneuerungen der EÜ B 28 (4260) sowie der EÜ Kinzig (4260) notwendig. Im Ostkopf des Bahnhofes Kehl wird der Spurplan so angepasst, dass künftig das äußerste Gleis (Gleis 1) durchgängig als Streckengleis fungiert und das bisherige Hauptgleis aus östlicher Richtung (Gleis 3) zum Bahnhofsgleis wird. Dadurch wird es möglich, den Bf Kehl mit einer Geschwindigkeit von v = 160 km/h zu durchfahren. Das heutige Gleis 2, welches nur einseitig angebunden ist und keine Bahnsteigkante besitzt, wird zurückgebaut. Neben den vergleichsweisen geringen Anpassungen der Gleislage wird insbesondere auch die Sicherungstechnik auf die höheren Geschwindigkeiten angepasst und mit dem European Train Control System (ETCS) Level 2 ausgestattet. Derzeit finden im Bf Kehl Ausziehbewegungen in größerem Umfang auf dem nördlichen Brückengleis (Streckengleis Appenweier-Kehl) statt. Durch die Veränderung der zeitlichen Fahrplanlagen sowie der Streckengeschwindigkeit und der damit einhergehenden Anpassung der Signalisierung, werden die zur Verfügung stehenden Zugpausen für die Rangierfahrten reduziert. Dies hätte eine Verschlechterung im Betriebsablauf zur Folge, welche durch ein zusätzliches Ausziehgleis (Gleis 19) in Richtung Osten verhindert wird. Dieses Ausziehgleis liegt parallel zu den Streckengleisen und reicht bis über die Kinzig hinaus. Für den Bau des zusätzlichen Gleises müssen die Gütergleise im Einfahrtsbereich zum Hafen angepasst werden. Im Bereich des bestehenden Gleises 75 werden drei neue Lokabstellgleise errichtet, die an anderer Stelle wegfallende Gleise (Gleis 2 und 8) ersetzen. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes während der Erneuerung der Bestandsbauwerke und Umsetzung der Trassierungsanpassung zur Geschwindigkeitserhöhung, wird das im Endzustand benötigte Ausziehgleis (Gleis 19) temporär an das nördliche Streckengleis angebunden und dient während der Baumaßnahmen als Umfahrung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Das Projekt POS Süd PfA 2 umfasst den Bereich zwischen km 10,62 und km 13,30 auf der Strecke 4260 Kehl - Appenweier im Ortenaukreis auf der Gemarkung Kehl.
Zur Erreichung des Projektziels ist eine Linienverbesserung, der Bau eines Ausziehgleises und die Erneuerungen der EÜ B 28 (4260) sowie der EÜ Kinzig (4260) notwendig. Im Ostkopf des Bahnhofes Kehl wird der Spurplan so angepasst, dass künftig das äußerste Gleis (Gleis 1) durchgängig als Streckengleis fungiert und das bisherige Hauptgleis aus östlicher Richtung (Gleis 3) zum Bahnhofsgleis wird. Dadurch wird es möglich, den Bf Kehl mit einer Geschwindigkeit von v = 160 km/h zu durchfahren. Das heutige Gleis 2, welches nur einseitig angebunden ist und keine Bahnsteigkante besitzt, wird zurückgebaut. Neben den vergleichsweisen geringen Anpassungen der Gleislage wird insbesondere auch die Sicherungstechnik auf die höheren Geschwindigkeiten angepasst und mit dem European Train Control System (ETCS) Level 2 ausgestattet.
Derzeit finden im Bf Kehl Ausziehbewegungen in größerem Umfang auf dem nördlichen Brückengleis (Streckengleis Appenweier-Kehl) statt. Durch die Veränderung der zeitlichen Fahrplanlagen sowie der Streckengeschwindigkeit und der damit einhergehenden Anpassung der Signalisierung, werden die zur Verfügung stehenden Zugpausen für die Rangierfahrten reduziert. Dies hätte eine Verschlechterung im Betriebsablauf zur Folge, welche durch ein zusätzliches Ausziehgleis (Gleis 19) in Richtung Osten verhindert wird. Dieses Ausziehgleis liegt parallel zu den Streckengleisen und reicht bis über die Kinzig hinaus.
Für den Bau des zusätzlichen Gleises müssen die Gütergleise im Einfahrtsbereich zum Hafen angepasst werden. Im Bereich des bestehenden Gleises 75 werden drei neue Lokabstellgleise errichtet, die an anderer Stelle wegfallende Gleise (Gleis 2 und 8) ersetzen. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes während der Erneuerung der Bestandsbauwerke und Umsetzung der Trassierungsanpassung zur Geschwindigkeitserhöhung, wird das im Endzustand benötigte Ausziehgleis (Gleis 19) temporär an das nördliche Streckengleis angebunden und dient während der Baumaßnahmen als Umfahrung.
Das Projekt POS Süd PfA 2 umfasst den Bereich zwischen km 10,62 und km 13,30 auf der Strecke 4260 Kehl - Appenweier im Ortenaukreis auf der Gemarkung Kehl.
Zur Erreichung des Projektziels ist eine Linienverbesserung, der Bau eines Ausziehgleises und die Erneuerungen der EÜ B 28 (4260) sowie der EÜ Kinzig (4260) notwendig. Im Ostkopf des Bahnhofes Kehl wird der Spurplan so angepasst, dass künftig das äußerste Gleis (Gleis 1) durchgängig als Streckengleis fungiert und das bisherige Hauptgleis aus östlicher Richtung (Gleis 3) zum Bahnhofsgleis wird. Dadurch wird es möglich, den Bf Kehl mit einer Geschwindigkeit von v = 160 km/h zu durchfahren. Das heutige Gleis 2, welches nur einseitig angebunden ist und keine Bahnsteigkante besitzt, wird zurückgebaut. Neben den vergleichsweisen geringen Anpassungen der Gleislage wird insbesondere auch die Sicherungstechnik auf die höheren Geschwindigkeiten angepasst und mit dem European Train Control System (ETCS) Level 2 ausgestattet.
Derzeit finden im Bf Kehl Ausziehbewegungen in größerem Umfang auf dem nördlichen Brückengleis (Streckengleis Appenweier-Kehl) statt. Durch die Veränderung der zeitlichen Fahrplanlagen sowie der Streckengeschwindigkeit und der damit einhergehenden Anpassung der Signalisierung, werden die zur Verfügung stehenden Zugpausen für die Rangierfahrten reduziert. Dies hätte eine Verschlechterung im Betriebsablauf zur Folge, welche durch ein zusätzliches Ausziehgleis (Gleis 19) in Richtung Osten verhindert wird. Dieses Ausziehgleis liegt parallel zu den Streckengleisen und reicht bis über die Kinzig hinaus.
Für den Bau des zusätzlichen Gleises müssen die Gütergleise im Einfahrtsbereich zum Hafen angepasst werden. Im Bereich des bestehenden Gleises 75 werden drei neue Lokabstellgleise errichtet, die an anderer Stelle wegfallende Gleise (Gleis 2 und 8) ersetzen. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes während der Erneuerung der Bestandsbauwerke und Umsetzung der Trassierungsanpassung zur Geschwindigkeitserhöhung, wird das im Endzustand benötigte Ausziehgleis (Gleis 19) temporär an das nördliche Streckengleis angebunden und dient während der Baumaßnahmen als Umfahrung.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: b911c5c3-745b-47ea-b133-2fe949baf973 Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2029-11-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Ortenaukreis
🏙️
Postleitzahl: 77694
Stadt: Kehl
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. /////
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. /////
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. /////
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. /////
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. /////
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. /////
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-15 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 41 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-09 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 51 SektVO, § 16a VOB/A bzw. § 41 UVgO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Versorgungssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 110-374365 (2025-06-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - GSB GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-08-18 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: 20251064480
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GSB GmbH
Nationale Registrierungsnummer: d7c9f8d3-4d93-4eaf-80cc-ccd37bd5bb4e
Postleitzahl: 67136
Postort: Fußgönheim
Region: Rhein-Pfalz-Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-31+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 99.04 - Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Vertragsleistung des AN besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung obiger Zusatzleistung kommt somit nur durch den AN in Betracht.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT 99.04 - Innerhalb des vorliegenden Sicherungsleistungsvertrages sind die zus. notwendigen Leistungen für die ATWS-Handeinschaltung sowie die Erweiterung der ATWS-Schichten innerhalb des HLV-Titel 02.02. (ATWS) nicht beschrieben. Diese werden jedoch dringend als weitere Sicherungsmaßnahmen notwendig (Gefahrenabwehr, Gefährdung der Maßnahme abwehren).
NT 99.04 - Innerhalb des vorliegenden Sicherungsleistungsvertrages sind die zus. notwendigen Leistungen für die ATWS-Handeinschaltung sowie die Erweiterung der ATWS-Schichten innerhalb des HLV-Titel 02.02. (ATWS) nicht beschrieben. Diese werden jedoch dringend als weitere Sicherungsmaßnahmen notwendig (Gefahrenabwehr, Gefährdung der Maßnahme abwehren).