Sickingen-Gymnasium Landstuhl_Gesamtsanierung_2.BA - Fachplanungsleistungen zu Schadstoffen

Landkreis Kaiserslautern

Erstellung, Fortschreibung und fachgutachterliche Begleitung eines Schadstoffgutachtens einschließlich Probenahme, Laboranalyse, Sanierungskonzept, Vergabeunterstützung sowie Überwachung und Dokumentation der Sanierungsmaßnahmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-06-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-06-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sickingen-Gymnasium Landstuhl_Gesamtsanierung_2.BA - Fachplanungsleistungen zu Schadstoffen
Referenznummer: Schadstoffgutachten
Kurze Beschreibung:
Erstellung, Fortschreibung und fachgutachterliche Begleitung eines Schadstoffgutachtens einschließlich Probenahme, Laboranalyse, Sanierungskonzept, Vergabeunterstützung sowie Überwachung und Dokumentation der Sanierungsmaßnahmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Tests, Analysen und Beratung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Leistung ist die Fortschreibung eines bestehenden Schadstoffinventars mit Probenahmen, Analytik und Bewertung sowie die Erstellung und Weiterentwicklung eines Sanierungs- und Entsorgungskonzepts für einen 2. Bauabschnitt. Dazu gehören die Ausarbeitung eines A+S-Plans, die Unterstützung bei der Ausschreibung und Vergabe der Sanierungsleistungen (inkl. Leistungsverzeichnis und Angebotsprüfung), sowie die fachgutachterliche Objektüberwachung der Sanierung inkl. Kontrollmessungen, Fortschreibung der Dokumentation, Nachtragsprüfung und Mitwirkung bei der Abnahme. Die Leistung dient der Vorbereitung und qualitätsgesicherten Umsetzung schadstoffbezogener Maßnahmen bei Umbaumaßnahmen im Bestand.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kaiserslautern, Landkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-29 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-29 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): elektronisch, nicht öffentlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-07-29 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
elektronisch, nicht öffentlich
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgenden Unterlagen vorzulegen bzw. Angaben zu machen: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.  Angabe im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ - Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).  Falls zutreffend Angabe im Formblatt 235/ 236 Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind die entsprechenden Formblätter in den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese sind grundsätzlich mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de) führen. Der Nachweis der Eignung durch eine Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis enthebt den Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von der Pflicht, die inhaltlichen Anforderungen an die beizubringenden Eigenerklärungen und Eignungsnachweise grundsätzlich anhand der gestellten auftragsbezogenen Anforderungen zu belegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag die benannten Formblätter, alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) aus denen die geforderten Angaben hervorgehen, vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/ Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben. Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an. Die entsprechenden Erklärungen über die Einhaltung der Vorgaben des LTTG ist abzugeben und in den Vergabeunterlagen beigefügt. (Mustererklärung 3) Der Nachweis der Eignung durch eine Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis enthebt den Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von der Pflicht, die inhaltlichen Anforderungen an die beizubringenden Eigenerklärungen und Eignungsnachweise grundsätzlich anhand der gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen zu belegen.
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Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Beurteilung der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person, das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB begründet sind. - Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person, das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach §§ 21, 23 Abs. 1, 2 AEntG, §§ 19, 21 Abs. 1, 2 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes oder § 98c AufenthG infolge der Belegung mit einer Geldbuße in Höhe von wenigstens 2.500 € bzw. infolge einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wegen illegaler Beschäftigung vorliegen. - Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. - Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. - Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Unternehmens- (z.B. Handelsregister) oder Berufsregister.  Angabe im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung “ - Eigenerklärung des Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.  Angabe im Formblatt „Eigenerklärung Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 8332014“ Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind die entsprechenden Formblätter in den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese sind grundsätzlich mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de) führen. Der Nachweis der Eignung durch eine Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis enthebt den Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von der Pflicht, die inhaltlichen Anforderungen an die beizubringenden Eigenerklärungen und Eignungsnachweise grundsätzlich anhand der gestellten auftragsbezogenen Anforderungen zu belegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag die benannten Formblätter, alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) aus denen die geforderten Angaben hervorgehen, vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle), nicht älter als 12 Monate. Die Vergabestelle behält sich vor, entsprechende Eignungsnachweise wie Bescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben. Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an. Die entsprechenden Erklärungen über die Einhaltung der Vorgaben des LTTG ist abzugeben und in den Vergabeunterlagen beigefügt. (Mustererklärung 3) Der Nachweis der Eignung durch eine Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis enthebt den Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von der Pflicht, die inhaltlichen Anforderungen an die beizubringenden Eigenerklärungen und Eignungsnachweise grundsätzlich anhand der gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen zu belegen.
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Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgenden Unterlagen vorzulegen bzw. Angaben zu machen: - Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).  Falls zutreffend Angabe im Formblatt 235/ 236 Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind die entsprechenden Formblätter in den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese sind grundsätzlich mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag die benannten Formblätter, alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) aus denen die geforderten Angaben hervorgehen, vorzulegen Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben. Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an. Die entsprechenden Erklärungen über die Einhaltung der Vorgaben des LTTG ist abzugeben und in den Vergabeunterlagen beigefügt. (Mustererklärung 3) Der Nachweis der Eignung durch eine Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis enthebt den Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von der Pflicht, die inhaltlichen Anforderungen an die beizubringenden Eigenerklärungen und Eignungsnachweise grundsätzlich anhand der gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen zu belegen.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Kaiserslautern
Nationale Registrierungsnummer: 10233
Postanschrift: Lauterstraße 8
Postleitzahl: 67657
Postort: Kaiserslautern
Region: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: maximilian.stuppy@kaiserslautern-kreis.de 📧
Telefon: +49 6317105697 📞
URL: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/3d4f96f6-d4f6-4c2f-84de-236afc376cb3 🌏
Teilnahme-URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/3d4f96f6-d4f6-4c2f-84de-236afc376cb3 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer RLP
Nationale Registrierungsnummer: 06d965e5-eb10-4d4c-a16d-73c2a400d980
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131-62234 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 121-415187 (2025-06-25)