Die Beförderung von Personen mit Behinderung zur Fördergruppe der Johannes-Diakonie nach St. Leon-Rot, zur Tagesstruktur Martinshaus Pfinztal-Berghausen, zum NCO Club Hort Karlsruhe und zur Ludwig-Erhard-Schule Karlsruhe in vier Losen werden zunächst für ein Jahr mit dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. Die Verträge beginnen: - für die Fördergruppe der Johannes-Diakonie in St. Leon-Rot (LOS 1) am 01.10.2025 und enden am 30.09.2026, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 30.09.2029 möglich. - für das Martinshaus Berghausen in Pfinztal (Einzelfahrdienst LOS 2) am 01.09.2025 und enden am 31.08.2026, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.08.2029 möglich. - für die Ludwig-Erhard-Schule in Karlsruhe (LOS 3) am 15.09.2025 und enden am 29.07.2026 optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 25.07.2029 möglich - für den NCO Club Hort in Karlsruhe (LOS 4) am 15.09.2025 und enden am 29.07.2026 optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 25.07.2029 möglich Die Beförderungsleistungen sind je nach Losbeschreibung durch den Einsatz eines PKWs oder mit einem Rollstuhlfahrzeug zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-30.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SJB25005 Personenbeförderung zur Johannesdiakonie St. Leon-Rot, Martinshaus Pfinztal, NCO Club und Ludwig-Erhard-Schule Karlsruhe
Kurze Beschreibung:
Die Beförderung von Personen mit Behinderung zur Fördergruppe der Johannes-Diakonie nach St. Leon-Rot, zur Tagesstruktur Martinshaus Pfinztal-Berghausen, zum NCO Club Hort Karlsruhe und zur Ludwig-Erhard-Schule Karlsruhe in vier Losen werden zunächst für ein Jahr mit dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. Die Verträge beginnen:
- für die Fördergruppe der Johannes-Diakonie in St. Leon-Rot (LOS 1) am 01.10.2025 und enden am 30.09.2026, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 30.09.2029 möglich.
- für das Martinshaus Berghausen in Pfinztal (Einzelfahrdienst LOS 2) am 01.09.2025 und enden am 31.08.2026, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.08.2029 möglich.
- für die Ludwig-Erhard-Schule in Karlsruhe (LOS 3) am 15.09.2025 und enden am 29.07.2026 optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 25.07.2029 möglich
- für den NCO Club Hort in Karlsruhe (LOS 4) am 15.09.2025 und enden am 29.07.2026 optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 25.07.2029 möglich
Die Beförderungsleistungen sind je nach Losbeschreibung durch
den Einsatz eines PKWs oder mit einem Rollstuhlfahrzeug zu erbringen.
Die Beförderung von Personen mit Behinderung zur Fördergruppe der Johannes-Diakonie nach St. Leon-Rot, zur Tagesstruktur Martinshaus Pfinztal-Berghausen, zum NCO Club Hort Karlsruhe und zur Ludwig-Erhard-Schule Karlsruhe in vier Losen werden zunächst für ein Jahr mit dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. Die Verträge beginnen:
- für die Fördergruppe der Johannes-Diakonie in St. Leon-Rot (LOS 1) am 01.10.2025 und enden am 30.09.2026, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 30.09.2029 möglich.
- für das Martinshaus Berghausen in Pfinztal (Einzelfahrdienst LOS 2) am 01.09.2025 und enden am 31.08.2026, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.08.2029 möglich.
- für die Ludwig-Erhard-Schule in Karlsruhe (LOS 3) am 15.09.2025 und enden am 29.07.2026 optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 25.07.2029 möglich
- für den NCO Club Hort in Karlsruhe (LOS 4) am 15.09.2025 und enden am 29.07.2026 optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 25.07.2029 möglich
Die Beförderungsleistungen sind je nach Losbeschreibung durch
den Einsatz eines PKWs oder mit einem Rollstuhlfahrzeug zu erbringen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001 SJB25005
Titel: Personenbeförderung zur Johannesdiakonie St. Leon-Rot
Beschreibung der Beschaffung:
Tour 1: Einzelfahrdienst von der Siemensallee 25 in Karlsruhe
zur Fördergruppe der Johannes-Diakonie Hauptstr. 204 in 68789 St. Leon-Rot und zurück. Beförderungsbeginn: 01.10.2025.
Erforderliches Fahrzeug: Rollstuhlfahrzeug. Begleitperson: nein. Es gelten die in den
Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der
Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3
Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband BadenWürttembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das
private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle
des verzeichneten Tarifvertrags.
Tour 1: Einzelfahrdienst von der Siemensallee 25 in Karlsruhe
zur Fördergruppe der Johannes-Diakonie Hauptstr. 204 in 68789 St. Leon-Rot und zurück. Beförderungsbeginn: 01.10.2025.
Erforderliches Fahrzeug: Rollstuhlfahrzeug. Begleitperson: nein. Es gelten die in den
Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der
Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3
Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband BadenWürttembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das
private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle
des verzeichneten Tarifvertrags.
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Das eingesetzte Fahrzeug muss in die Schadstoffklasse
Euro 6 Norm oder in einer besseren Schadstoffklasse eingestuft sein.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2026-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: dreimalige Verlängerungsoption um ein Jahr
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002 SJB25005
Titel: Personenbeförderung zum Martinshaus in 76327 Pfinztal-Berghausen
Beschreibung der Beschaffung:
Tour 2: Fahrdienst Außenwohngruppe Arche in der Jöhlinger Str. 102 in 75045 Walzbachtal nach
Tagesstruktur Martinshaus in der Karlsruhr Str. 37 in 76327 Pfinztal-Berghausen und zurück. Beförderungsbeginn: 01.09.2025.
Erforderliches Fahrzeug: PKW/Taxi . Zahl der zu befördernden Personen: 2. Begleitperson: nein. Es gelten die in den
Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der
Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3
Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband BadenWürttembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das
private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle
des verzeichneten Tarifvertrags.
Tour 2: Fahrdienst Außenwohngruppe Arche in der Jöhlinger Str. 102 in 75045 Walzbachtal nach
Tagesstruktur Martinshaus in der Karlsruhr Str. 37 in 76327 Pfinztal-Berghausen und zurück. Beförderungsbeginn: 01.09.2025.
Erforderliches Fahrzeug: PKW/Taxi . Zahl der zu befördernden Personen: 2. Begleitperson: nein. Es gelten die in den
Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der
Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3
Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband BadenWürttembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das
private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle
des verzeichneten Tarifvertrags.
3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003 SJB25005
Titel: Personenbeförderung zur Ludwig-Erhard-Schule Karlsruhe
Beschreibung der Beschaffung:
Tour 3: Einzelfahrdienst von der Siemensallee 57 in 76185 Karlsruhe nach
Ludwig-Erhard-Schule in der Englerstr. 12, 76131 Karlsruhe und zurück. Beförderungsbeginn: 15.09.2025.
Erforderliches Fahrzeug: PKW/Taxi. Begleitperson: nein. Es gelten die in den
Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der
Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3
Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband BadenWürttembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das
private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle
des verzeichneten Tarifvertrags.
Tour 3: Einzelfahrdienst von der Siemensallee 57 in 76185 Karlsruhe nach
Ludwig-Erhard-Schule in der Englerstr. 12, 76131 Karlsruhe und zurück. Beförderungsbeginn: 15.09.2025.
Erforderliches Fahrzeug: PKW/Taxi. Begleitperson: nein. Es gelten die in den
Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der
Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3
Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband BadenWürttembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das
private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle
des verzeichneten Tarifvertrags.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: LOT-0004 SJB25005
Titel: Personenbeförderung von der Albschule zum NCO Club Hort Karlsruhe
Beschreibung der Beschaffung:
Tour 4: Einzelfahrdienst von Albschule im Scheibenhardter Weg 23 in Karlsruhe nach
NCO Club Hort in der Delaware Str. 21 in Karlsruhe und danach
in die Litzenhardt Str. 84 in Karlsruhe. Beförderungsbeginn: 15.09.2025.
Erforderliches Fahrzeug: PKW/Taxi. Begleitperson: ja. Es gelten die in den
Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der
Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3
Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das
private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle
des verzeichneten Tarifvertrags.
Tour 4: Einzelfahrdienst von Albschule im Scheibenhardter Weg 23 in Karlsruhe nach
NCO Club Hort in der Delaware Str. 21 in Karlsruhe und danach
in die Litzenhardt Str. 84 in Karlsruhe. Beförderungsbeginn: 15.09.2025.
Erforderliches Fahrzeug: PKW/Taxi. Begleitperson: ja. Es gelten die in den
Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der
Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Abs. 3
Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: - Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17.Oktober 2005, der zuletzt am 23. November 2021 geändert worden ist. - WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das
private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9.März 2012, der zuletzt am 30. Mai 2023 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle
des verzeichneten Tarifvertrags.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-31 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-31 09:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-07-31 09:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Absatz 2 ff. VgV
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen Die Eignung ist für
jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert
schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular
„Eigenerklärung“), dass, - nachweislich keine zwingenden
Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als
für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123
GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch
keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den
Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde, - der Bieter
seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt, - nachweislich keine
fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - eine
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine
Eintragungspflicht besteht) vorliegt, - der Bieter bei der
Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche
Verpflichtung hierzu besteht - der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz
1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die
eine Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen - der Bieter im
Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug
auf die Eignung abgegeben hat. Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“),
dass, - eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden
Deckungssummen vorliegt Soweit keine Versicherung mit den
Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der
Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung
innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird, abzugeben. Dem Angebot
ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das
Risiko abgesichert wird. - ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer
Unternehmen (Formular 235) Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“),
über - Referenzprojekte im Bereich der Beförderung von Menschen mit Behinderung
(Mindestanzahl 1): Liste geeigneter Projekte im Bereich der Beförderung von Menschen mit Behinderung innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist,
mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, unter Nennung der Art
der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer, Email Adresse) und Angaben zur
Vergleichbarkeit.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen Die Eignung ist für
jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert
schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular
„Eigenerklärung“), dass, - nachweislich keine zwingenden
Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als
für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123
GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch
keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den
Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde, - der Bieter
seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt, - nachweislich keine
fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - eine
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine
Eintragungspflicht besteht) vorliegt, - der Bieter bei der
Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche
Verpflichtung hierzu besteht - der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz
1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die
eine Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen - der Bieter im
Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug
auf die Eignung abgegeben hat. Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“),
dass, - eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden
Deckungssummen vorliegt Soweit keine Versicherung mit den
Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der
Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung
innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird, abzugeben. Dem Angebot
ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das
Risiko abgesichert wird. - ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer
Unternehmen (Formular 235) Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“),
über - Referenzprojekte im Bereich der Beförderung von Menschen mit Behinderung
(Mindestanzahl 1): Liste geeigneter Projekte im Bereich der Beförderung von Menschen mit Behinderung innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist,
mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, unter Nennung der Art
der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer, Email Adresse) und Angaben zur
Vergleichbarkeit.
Ausschlussgrund: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Die zwingenden und fakultativen
Ausschlussgründe ergeben sich aus §123 und 124 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe auch Eigenerklärung
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Karlsruhe Hauptamt
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID DE143589000
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 14-18
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@ha.karlsruhe.de📧
Telefon: +49721133-0📞
URL: https://www.karlsruhe.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E93184894🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E93184894🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
(§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
(§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 124-425810 (2025-06-30)