Auftragsbekanntmachung (2025-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SMAX Rahmenvertrag
Reference number: 2025-121-AE
Kurze Beschreibung:
“Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für das Produkt SMAX (Service Management Automation X Express Edition).”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Branchenspezifisches Softwarepaket📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“- Wartung
- Lizenzen
- Dienstleistungen
Der Leistungsumfang kann der Anlage B02 (Leistungsbeschreibung) entnommen werden.”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-27 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-09 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-09 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 14
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden bis zu 1.000.000 Euro je Schadensereignis und Vermögensschäden bis zu 500.000 EUR durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechen-den Bestätigung des Versicherers über den Bestand der Versicherung. Es ist auch ausreichend, wenn der Bieter mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforderungen entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Zuschlag unauf-gefordert durch Vorlage einer Kopie der Versiche-rungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen. In jedem Fall ver-pflichtet sich der Bieter mit Abgabe des Angebots, den Versicherungsschutz im Falle des Zuschlags für die Gesamtdauer des Vertrages aufrecht zu erhaltenen Betriebshaftpflichtversicherung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Erklärung/Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister des Landes, in dem der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Erklärung/Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist, und dass dieser Eintrag nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes erfolgt ist (Nachweis nicht älter als 6 Monate).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignungskriterien (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte bestätigen Sie, dass Sie einen Partnerstatus als Enterprise Reseller für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungskriterien (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte bestätigen Sie, dass Sie einen Partnerstatus als Enterprise Reseller für die anzubietenden Produkte haben
oder
Bitte bestätigen Sie, dass Sie der Hersteller der anzubietenden Produkte sind.
Bitte fügen Sie den Angebotsunterlagen einen Nachweis bei.
und
Bitte bestätigen Sie, dass Sie einen Partnerstatus als Support Partner für die anzubietenden Produkte besitzen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Bitte bestätigen Sie, dass Ihre Organisation über eine aktuelle...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Bitte bestätigen Sie, dass Ihre Organisation über eine aktuelle Zertifizierung im Bereich ISO27001 verfügt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Ausschlusskriterien der Anlage A01”
“#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGYTKUPKF3K#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: keine Angaben
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499400 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 216-744906 (2025-11-07)