Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei:
https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und Referenzen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Eintragung in Berufs- oder Handelsregister: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister
2. Einhaltung der DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement)
3. Einhaltung der DIN EN 15946:2011 (Erhaltung des kulturellen Erbes – Verpackungsverfahren für den Transport)
4. Einhaltung der DIN EN 16648:2015 (Erhaltung des kulturellen Erbes – Transportmethoden)
5. Einhaltung der DIN EN ISO 14001:2015 (Umweltmanagement)
6. Referenzen (R1) „klein- bis mittelformatige Stein-, Stuck-, und Keramikobjekte“: Projekt in der Ver-packung und dem Transport von musealen klein- bis mittelformatigen Objekten - Nachweis durch mind. 2 mit der ausgeschriebenen Aufgabe im Wesentlichen vergleichbare Referenzen aus den letzten zehn abgeschlossenen Geschäftsjahren (unter Verwendung „Referenzblatt“)
7. Referenzen (R2) „großformatige Steinobjekte“: Projekt in der Verpackung und dem Transport von musealen, großformatigen Objekten mit einem Gewicht über 1.500 kg. – Nachweis durch mind. 2 mit der ausgeschriebenen Aufgabe im Wesentlichen vergleichbare Referenzen aus den letzten zehn abgeschlossenen Geschäftsjahren (unter Verwendung „Referenzblatt“)
8. Referenz (R3) „Anwendung von Barcode und Scanner gestützten Systemen im Bereich der Transportlogistik“: Erfahrungen bei der Abwicklung von Logistikaufträgen im Bereich Kunsttrans-portlogistik mittels Barcode und Scanner gestützten Systemen – Nachweis durch mind. 1 mit der ausgeschriebenen Aufgabe im Wesentlichen vergleichbare Referenz aus den letzten zehn abge-schlossenen Geschäftsjahren (unter Verwendung „Referenzblatt“)
Geforderte Mindeststandards:
— Zu Bedingungen III.1.1).1: Vorlage (der Kopie) des Nachweises, nicht älter als 6 Monate
— Zu Bedingungen III.1.1).2: Vorlage (der Kopie) des Zertifikats
— Zu Bedingungen III.1.1).3: Vorlage (der Kopie) des Zertifikats bzw. der formlosen Eigenerklärung
— Zu Bedingungen III.1.1).4: Vorlage (der Kopie) des Zertifikats bzw. der formlosen Eigenerklärung
— Zu Bedingungen III.1.1).5: Vorlage (der Kopie) des Zertifikats bzw. der formlosen Eigenerklärung
— Zu Eignungskriterium III.1.1).6: Nachweis mittels Referenzblatt
— Zu Eignungskriterium III.1.1).7: Nachweis mittels Referenzblatt
— Zu Eignungskriterium III.1.1).8: Nachweis mittels Referenzblatt