A)
Die Vergabeunterlagen werden auf
www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B)
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes
www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote,welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
C)
Der Bieter hat zusätzlich zu den unter "Ausschreibungsbedingungen" beschriebenen Erklärungen/Nachweisen folgende Dokumente mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- das Leistungsverzeichnis im aidf-Format,
- die Eigenerklärung Angebotsbestätigung,
- die Eigenerklärung Russland-Sanktionen,
- ggfs. die aufragnehmerseitigen AGB's.
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) detailliert beschrieben sowie in der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) aufgeführt.
D) Testzugang
Der Bieter muss einen Test-Zugang für das angebotene Social-Media-Veröffentlichungstool bereitstellen, mit dem die Funktionen des Tools für die Plattformen X, Instagram und LinkedIn getestet werden können. Test-Kanäle auf den Plattformen sind ebenfalls bereitzustellen und einzubinden.
Bei der fachlichen Prüfung und Wertung testet der Auftraggeber das angebotene Social-Media-Veröffentlichungstool. Dieser verbindliche Testzugriff wird zur Verifizierung der Muss-Kriterien herangezogen. Sollte bei der Verifizierung festgestellt werden, dass (einzelne) Muss-Kriterien nicht die Anforderungen des Auftraggebers (siehe Vergabeunterlagen) erfüllen, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Zudem wird der Testzugang zur Wertung der Angebote [bewertende Teststellung; vgl. Punkt 2 der Wertungsmatrix (siehe Vergabeunterlagen)] herangezogen.
Für die Bereitstellung des Test-Zugangs zahlt der Auftraggeber keine Vergütung. Der Bieter hat seinen zur Verfügung gestellten Test-Zugang bis zum Ende der Bindefrist aufrecht zu erhalten.
E) Abfrage des Wettbewerbsregisters
Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro (ohne USt.) wird die ZV-BMEL gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) von Amts wegen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters vornehmen, soweit Ihr Unternehmen für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
F) Bietergemeinschaften
Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf
www.ble.de/zv vollständig auszufüllen
und dem Angebot beizufügen. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
G) Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Nähere
Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
H)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
I)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.