Um die Klimaneutralität für die Bayerische Staatsverwaltung, wie im BayKlimaG gefordert, spätestens für das Jahr 2028 sicherzustellen, muss ein Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystem für die Erstellung von Treibhausgas-Bilanzen sowie für die Ausarbeitung und Validierung von Reduktions- und Zielpfaden beschafft werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-27.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Software zur Bilanzierung und zum Monitoring von Treibhausgasemissionen für die Einrichtungen der Staatsverwaltung des Freistaats Bayern
Referenznummer: 2025000193
Kurze Beschreibung:
“Um die Klimaneutralität für die Bayerische Staatsverwaltung, wie im BayKlimaG gefordert, spätestens für das Jahr 2028 sicherzustellen, muss ein...”
Kurze Beschreibung
Um die Klimaneutralität für die Bayerische Staatsverwaltung, wie im BayKlimaG gefordert, spätestens für das Jahr 2028 sicherzustellen, muss ein Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystem für die Erstellung von Treibhausgas-Bilanzen sowie für die Ausarbeitung und Validierung von Reduktions- und Zielpfaden beschafft werden.
Um die Klimaneutralität für die Bayerische Staatsverwaltung, wie im BayKlimaG gefordert, spätestens für das Jahr 2028 sicherzustellen, muss ein Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystem für die Erstellung von Treibhausgas-Bilanzen sowie für die Ausarbeitung und Validierung von Reduktions- und Zielpfaden beschafft werden.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises)”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Branchenspezifisches Softwarepaket📦 Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-03 📅
Datum des Endes: 2029-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-28 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 86
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nennung eines technischen Ansprechpartners und dessen Stellvertreter
Der Auftragnehmer besetzt einen technischen Ansprechpartner über die gesamte Laufzeit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nennung eines technischen Ansprechpartners und dessen Stellvertreter
Der Auftragnehmer besetzt einen technischen Ansprechpartner über die gesamte Laufzeit hinweg. Der technische Ansprechpartner hat einen umfassenden Überblick über den Aufbau und die verschiedenen Komponenten der Fachanwendung und deren Architektur.
Zu den Aufgaben des technischen Ansprechpartners gehören die Durchführung von Installationen, Konfigurationen und Überwachung der Fachanwendung auf der Betriebsumgebung beim AG. Unter diese Aufgaben fallen insbesondere die Analyse auftretender Probleme, die Ausarbeitung von Vorschlägen zu deren Lösung sowie aktive Mitarbeit bzw. Umsetzung der Lösung in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Parteien (Fachreferate, IT-DLZ, ggf. andere Behörden).
Der technische Ansprechpartner berät den Auftraggeber bei Fragen bzw. Vorschlägen zur Integration neuer Komponenten oder der Aktualisierung und Überarbeitung bestehender Teile des Systems. Er bringt selbständig Vorschläge ein und gibt Empfehlungen, z.B. zum Einsatz geeigneter Software oder Technologien, ob eine Konsolidierung bzw. Modernisierung an bestimmten Komponenten sinnvoll ist oder welche Maßnahmen zur Steigerung der Performance oder zur nachhaltigen Sicherung der Betriebsperspektive angezeigt sind.
Für diese Rolle ist eine kontinuierliche Besetzung während der vereinbarten Arbeitszeiten Voraussetzung. Für diese Rolle ist eine Vertretung erforderlich. Die Aufgaben der Rolle können auf mehrere Ansprechpartner aufgeteilt werden. Die Erfüllung der Anforderungen ist vom AN im Angebot begründet darzulegen.
Die Namen des technischen Ansprechpartners und dessen Vertretung müssen in der eVergabe angegeben werden.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erfahrung des Bieters mit der öffentlichen Verwaltung
Der Bieter hat nachzuweisen, dass er in den letzten drei Jahren das angebotene Tool schon in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erfahrung des Bieters mit der öffentlichen Verwaltung
Der Bieter hat nachzuweisen, dass er in den letzten drei Jahren das angebotene Tool schon in mindestens einer öffentlichen Verwaltung eingesetzt hat. Bitte füllen Sie hierfür das Formular „Referenz – Eignungskriterien“ aus. Dieses finden Sie in den Anlagen zu diesen Vergabeunterlagen.
Erwartungshorizont:
Umfangreiche Erfahrungen des Bieters mit der Verwendung seines Tools in öffentlichen Einrichtungen. Auflistung der Einrichtungen und Organisationen, insbesondere der Behörden, bei denen das Produkt im Einsatz ist.
Der Bieter muss für den Nachweis der Eignung das Dokument „Referenz – Eignungskriterien“ herunterladen, ausfüllen und ausgefüllt wieder in die eVergabe hochladen. Das Dokument muss mit dem Angebot abgegeben werden.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Projektsprache ist Deutsch. Sämtliche Kommunikation und Dokumentation (Ausnah-me: Quelltexte) muss in deutscher Sprache erfolgen. Es ist nötig, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Projektsprache ist Deutsch. Sämtliche Kommunikation und Dokumentation (Ausnah-me: Quelltexte) muss in deutscher Sprache erfolgen. Es ist nötig, dass alle Projektbeteilig-ten sicheres, verständliches Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Erwartungshorizont:
Der Bieter bestätigt, dass alle Mitarbeiter, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, Deutsch beherrschen, und dass sämtliche Kommunikation und Dokumentation (Ausnahme: Quelltexte) ohne Übersetzung in deutsche Sprache erfolgt.
Anforderung:
Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Wird eine Mindestanforderung nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss.
Der Bieter muss in der eVergabe bestätigen, dass die geforderten Sprachkenntnisse in Deutsch vorhanden sind.
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser...”
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 122-421741 (2025-06-27)
Auftragsbekanntmachung (2025-07-29) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-05 11:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 78
“Aufgrund einer Bieterfrage muss die Bereitstellung der Testsoftware konkretisiert werden:
Eine lauffähige Testversion der Software muss dem LfU für die...”
Aufgrund einer Bieterfrage muss die Bereitstellung der Testsoftware konkretisiert werden:
Eine lauffähige Testversion der Software muss dem LfU für die Zeit bis zur Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden.
Alle geeigneten Bieter erhalten hierfür nach der Angebotsöffnung eine Nachricht über die Bieterkommunikation der eVergabe. Diese enthält die Namen der zuständigen Tester des LfU, welche einen Testzugang erhalten sollen.
Sollten Sie eine Testversion bereitstellen, welche keinen personalisierten Zugang benötigt, dann brauchen Sie die Tester des LfU nicht namentlich anlegen. Ein Link ggf. mit Zugangsdaten reicht somit ebenfalls aus.
Bitte beachten Sie:
- Bieterfragen müssen ausschließlich über die Bieterkommunikation der eVergabe gestellt werden. Bitte stellen Sie keine Fragen an die zuständigen Tester des LfU. Dies kann zu einem Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
- Wenn Sie, nach der Aufforderung zur Abgabe der Testversion, keine Testversion abgeben, werden Sie vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Diese Testversion darf sich nur unwesentlich von der Version unterscheiden, die später zum Einsatz kommen soll. Anhand dieser Testversion werden die genannten Wertungskriterien bewertet und dokumentiert.
Folgendes Dokument wurde angepasst: Wertungskriterien_Erläuterungen
Aufgrund der Anpassung hinsichtlich der Bereitstellung der Testversion wird die Angebotsfrist auf den 05.08.2025; 11:00 Uhr verlängert.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 144-499771 (2025-07-29)