1) Hinweise zur Abgabe von Angeboten
Die Angebote müssen grundsätzlich über das Bietercockpit der Deutschen Rentenversicherung Bund
(
https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer) ausgefüllt und übersandt werden.
Weitere Hinweise hierzu entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Anlage "Hinweise zur Abgabe elektronischer Angebote".
Bei technischen Problemen mit der Vergabesoftware wenden Sie sich bitte an unsere Hotline (Telefon: 030/865-84776, E-Mail:
zeus-verbindungsstelle@drv-bund.de).
2) Bieterfragen
Bieterfragen mit Anspruch auf Beantwortung müssen bis zum 11.11.2025 über die Vergabeplattform gestellt werden und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Fristgerecht eingegangene Bieterfragen und deren Antworten werden über die Vergabeplattform allen Interessenten bekannt gegeben.
3) Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot
folgende Unterlagen einzureichen:
- Auszug aus dem Handels-/ Berufsregister (nicht älter als 12 Monate)
- vollständig elektronisch im Bietercockpit ausgefülltes Leistungsverzeichnis
- vollständig elektronisch im Bietercockpit ausgefülltes Angebotsschreiben
- Bestätigung über die Zertifizierung als Microsoft Licensing Solution Partner und
Handelspartner
- Preisliste "Eurozone - Direct to Reseller" (Preislevel D) von Oktober 2025
- Angabe des Nachlasses aus dem BMI Konditionenvertrag auf die Preisliste
- augefüllte Anlage Preisblatt
- ausgefüllte Anlage Kriterienkatalog
Die editierbaren Dateien dürfen inhaltlich nicht verändert werden. Es sind lediglich die notwendigen Eintragungen/Unterschriften vorzunehmen.
Hinweis: Für den Fall der Einbeziehung von Unterauftragnehmern oder bei Bietergemeinschaften sind sämtliche mit dem Angebot einzureichende Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen auch für die Unterauftragnehmer bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft einzureichen.
4) Die Einreichung einer ULV-Bescheinigung einer zur Ausstellung berechtigten Einrichtung (nicht älter als 12 Monate) kann alternativ zur Einreichung einiger der genannten Nachweise erfolgen. Dabei ist vom Bieter nachzuweisen, welche Eignungsnachweise durch die Bescheinigung ersetzt werden.
Angaben zur Aktualität bzw. Gültigkeitsdauer der Nachweise beziehen sich auf den Zeitpunkt des Schlusstermins für die Abgabe der Angebote.