Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung von SonarQube Softwareprodukten zur Nutzung durch den Auftraggeber sowie die Erbringung der zugehörigen Pflege- und Supportleistungen. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vertrag nebst Leistungsbeschreibung und Preisblatt (Anlagen 1 und 10) entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SonarQube-Lizenzen (ECA-2025-030)
Referenznummer: ECA-2025-030
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung von SonarQube Softwareprodukten zur Nutzung durch den Auftraggeber sowie die Erbringung...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung von SonarQube Softwareprodukten zur Nutzung durch den Auftraggeber sowie die Erbringung der zugehörigen Pflege- und Supportleistungen. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vertrag nebst Leistungsbeschreibung und Preisblatt (Anlagen 1 und 10) entnommen werden.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 908 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung von SonarQube Softwareprodukten, inklusive den entsprechend zugehörigen Pflegeleistungen. Über...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung von SonarQube Softwareprodukten, inklusive den entsprechend zugehörigen Pflegeleistungen. Über die zu schließende Rahmenvereinbarung wird der AG sowohl die Verlängerung bestehender, aktuell on-premise genutzter Software als auch die Beschaffung neuer Softwareprodukte, inklusive den entsprechend zugehörigen Pflegeleistungen beauftragen. Leistungen im Rahmen der Softwarepflege umfassen insbesondere die Lieferung von Bug-Fixes, Patches, Updates, Upgrades und Releases (Versionen), inklusive der entsprechenden Dokumentation. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vertrag nebst Leistungsbeschreibung und Preisblatt (Anlagen 1 und 10) entnommen werden. Die Beauftragung zur Überlassung der unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich durch die Bundesdruckerei GmbH. Neben der Bundesdruckerei GmbH kann der Abruf in Ausnahmefällen auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen die mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht: D-Trust GmbH, genua GmbH, iNCO Sp. z o.o., Xecuro GmbH, Maurer Electronics GmbH, Maurer Electronics Split d. o.o. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.
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Zusätzliche Informationen:
“Das maximale Auftragsvolumen des Rahmenvertrages beträgt 908.000 EUR; bei Erreichen dieses Höchstwertes endet der Vertrag automatisch.”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Leistungen sind grundsätzlich am Standort des Auftragnehmers zu erbringen. Es gelten die nachfolgenden Einschränkungen, sofern die jeweiligen...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Leistungen sind grundsätzlich am Standort des Auftragnehmers zu erbringen. Es gelten die nachfolgenden Einschränkungen, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten: - Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden. - Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind in der BR Deutschland. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers). - Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. - Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 1 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-21 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 10969 Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind gemäß § 55 VgV Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate (bezogen auf den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die Überlassung von SonarQube Softwareprodukten/-lizenzen beziehen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer; b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die Überlassung von SonarQube Softwareprodukten/-lizenzen beziehen. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Angebotsfrist, welche mit den zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Angebotsfrist, welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe: - der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten), - des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Formblatt Referenzerklärung"), - des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz), - des Leistungszeitraums, und - des Leistungserbringers. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die Überlassung von SonarQube Softwareprodukten/-lizenzen beziehen. In Bezug auf die vorstehend geforderten Erklärungen zu vergleichbaren Referenzleistungen wird die folgende Mindestbedingung festgelegt: - Es ist mindestens ein (1) mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbares Referenzprojekt einzureichen. Eine Nichterfüllung des Mindestkriteriums führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bieter haben sich gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bieter haben sich gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens über die Verhältnisse des Auftraggebers bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Zuschlagserteilung das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs zu prüfen. Daher wird von dem Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Formblatt) gefordert. Diese Eigenerklärung muss nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Wird das Vorliegen eines Russland-Bezugs i.S.d. Art. 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 festgestellt, wird der Zuschlag auf das betroffene Angebot nicht erteilt. Der Auftragnehmer versichert, dass er bei Ausführung der unter diesem Vertrag geschuldeten Tätigkeiten die geltenden Exportkontroll- und Zollbestimmungen beachtet.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW5G5A
Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP einzureichen....”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW5G5A
Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt. Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Vergabeportals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen. Für die Abgabe eines Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 138-477663 (2025-07-21)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 908 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-04 10:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Verlängerung der Angebotsfrist vom 21.08.2025, 10:00 Uhr auf den 04.09.2025, 10:00 Uhr.” Andere zusätzliche Informationen
“Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) wurde verlängert. Die Angebotsfrist endet nunmehr am 04.09.2025 um 10:00 Uhr. Die Öffnung der...”
Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) wurde verlängert. Die Angebotsfrist endet nunmehr am 04.09.2025 um 10:00 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der neu festgelegten Angebotsfrist.
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Quelle: OJS 2025/S 158-542376 (2025-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: (ex Post) SonarQube-Lizenzen (ECA-2025-030)
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung von SonarQube Softwareprodukten zur Nutzung durch den Auftraggeber sowie die Erbringung...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung von SonarQube Softwareprodukten zur Nutzung durch den Auftraggeber sowie die Erbringung der zugehörigen Pflege- und Supportleistungen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 908 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung von SonarQube Softwareprodukten, inklusive den entsprechend zugehörigen Pflegeleistungen. Über...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung von SonarQube Softwareprodukten, inklusive den entsprechend zugehörigen Pflegeleistungen. Über die zu schließende Rahmenvereinbarung wird der AG sowohl die Verlängerung bestehender, aktuell on-premise genutzter Software als auch die Beschaffung neuer Softwareprodukte, inklusive den entsprechend zugehörigen Pflegeleistungen beauftragen. Leistungen im Rahmen der Softwarepflege umfassen insbesondere die Lieferung von Bug-Fixes, Patches, Updates, Upgrades und Releases (Versionen), inklusive der entsprechenden Dokumentation. Die Beauftragung zur Überlassung der unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich durch die Bundesdruckerei GmbH. Neben der Bundesdruckerei GmbH kann der Abruf in Ausnahmefällen auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen die mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht: D-Trust GmbH, genua GmbH, iNCO Sp. z o.o., Xecuro GmbH, Maurer Electronics GmbH, Maurer Electronics Split d. o.o. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: ECA-2025-030
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-09-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE185176948
Postanschrift: Borsigstraße 26
Postleitzahl: 65205
Postort: Wiesbaden
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@sva.de📧
URL: http://www.sva.de/🌏
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWMH10#” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
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Quelle: OJS 2025/S 245-849271 (2025-12-18)