Das Ziel der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist es, deutsche Unternehmen (UN) aus der klimafreundlichen Energiebranche beim Markteintritt im Ausland zu unterstützen und deutsche Produkte und Dienstleistungen international zu verbreiten. Zur Marktvorbereitung für den Absatz deutscher Produkte und Dienstleistungen im Kontext klimafreundlicher Energielösungen werden in ausgewählten Zielländern für ausländische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger Informationsreisen (IR) nach Deutschland angeboten. Die ausländischen TN aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung besichtigen während ihres Aufenthalts in Deutschland konkrete Referenzprojekte und -anlagen sowie Institutionen und Unternehmen, die Energielösungen in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze oder Speicher anbieten. Informationsreisen haben folglich die Kontaktanbahnung und Wissensvermittlung zum Ziel, um in den Zielländern möglichst günstige Rahmenbedingungen für die Nachfrage nach und den Einsatz von klimafreundlichen Energielösungen zu schaffen. Im Rahmen von abwechslungsreich gestalteten und moderierten fachbezogenen Auftakt- und Netzwerkveranstaltungen sowie Unternehmensbesuchen bzw. Objektbesichtigungen in Deutschland werden den interessierten Entscheidungsträgerinnen und -trägern durch Fachexperten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Verbänden, Institutionen und sonstigen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren konkrete fachbezogene Informationen über den deutschen Markt und die jeweilige Branche vermittelt. Die Informationsreise soll eine Ergänzung mit einem klaren Bezug zum Energie-Geschäftsreiseprogramm darstellen. Dieses Programm erleichtert deutschen UN den Marktzugang in verschiedenen Ländern, identifiziert Geschäftsmöglichkeiten und fördert internationale Geschäftspartnerschaften. Dies wird durch die Organisation von Geschäftsreisen (GR) in Zielmärkte erreicht. Das Programm bietet deutschen UN eine hervorragende Möglichkeit, ihre internationalen Aktivitäten auszubauen, neue Märkte zu erschließen und wertvolle Geschäftsbeziehungen zu etablieren. Es kombiniert fundierte Marktkenntnisse, gezielte Kontaktvermittlung und intensive Vor-Ort-Aktivitäten, um den Erfolg im Auslandsgeschäft zu maximieren. Das Fördermodul Energie-Geschäftsreise (GR) besteht aus einem Reisesteckbrief, einer Zielmarktanalyse (ZMA), einem Briefing vor Ort sowie einer Veranstaltung oder einer Kombination mehrerer Veranstaltungsformate, welche zum Zielmarkt und Branche bestmöglich passt bzw. passen (Fachkonferenz, Business Breakfast, Executive Business Roundtable oder Workshop). Das zentrale Element der Maßnahme sind individuelle Gespräche der deutschen UN für eine gezielte Geschäftsanbahnung mit potenziellen Geschäftspartnern des Ziellandes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-27.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sondermodul - Informationsreise mit anschließender Energie-Geschäftsreise im Rahmen der Exportinitiative Energie des BMWE 2026, 1. Tranche
Referenznummer: 414-06010301-2026/1 IR und GR
Kurze Beschreibung:
Das Ziel der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist es, deutsche Unternehmen (UN) aus der klimafreundlichen Energiebranche beim Markteintritt im Ausland zu unterstützen und deutsche Produkte und Dienstleistungen international zu verbreiten.
Zur Marktvorbereitung für den Absatz deutscher Produkte und Dienstleistungen im Kontext klimafreundlicher Energielösungen werden in ausgewählten Zielländern für ausländische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger Informationsreisen (IR) nach Deutschland angeboten. Die ausländischen TN aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung besichtigen während ihres Aufenthalts in Deutschland konkrete Referenzprojekte und -anlagen sowie Institutionen und Unternehmen, die Energielösungen in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze oder Speicher anbieten. Informationsreisen haben folglich die Kontaktanbahnung und Wissensvermittlung zum Ziel, um in den Zielländern möglichst günstige Rahmenbedingungen für die Nachfrage nach und den Einsatz von klimafreundlichen Energielösungen zu schaffen.
Im Rahmen von abwechslungsreich gestalteten und moderierten fachbezogenen Auftakt- und Netzwerkveranstaltungen sowie Unternehmensbesuchen bzw. Objektbesichtigungen in Deutschland werden den interessierten Entscheidungsträgerinnen und -trägern durch Fachexperten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Verbänden, Institutionen und sonstigen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren konkrete fachbezogene Informationen über den deutschen Markt und die jeweilige Branche vermittelt.
Die Informationsreise soll eine Ergänzung mit einem klaren Bezug zum Energie-Geschäftsreiseprogramm darstellen. Dieses Programm erleichtert deutschen UN den Marktzugang in verschiedenen Ländern, identifiziert Geschäftsmöglichkeiten und fördert internationale Geschäftspartnerschaften. Dies wird durch die Organisation von Geschäftsreisen (GR) in Zielmärkte erreicht.
Das Programm bietet deutschen UN eine hervorragende Möglichkeit, ihre internationalen Aktivitäten auszubauen, neue Märkte zu erschließen und wertvolle Geschäftsbeziehungen zu etablieren. Es kombiniert fundierte Marktkenntnisse, gezielte Kontaktvermittlung und intensive Vor-Ort-Aktivitäten, um den Erfolg im Auslandsgeschäft zu maximieren. Das Fördermodul Energie-Geschäftsreise (GR) besteht aus einem Reisesteckbrief, einer Zielmarktanalyse (ZMA), einem Briefing vor Ort sowie einer Veranstaltung oder einer Kombination mehrerer Veranstaltungsformate, welche zum Zielmarkt und Branche bestmöglich passt bzw. passen (Fachkonferenz, Business Breakfast, Executive Business Roundtable oder Workshop). Das zentrale Element der Maßnahme sind individuelle Gespräche der deutschen UN für eine gezielte Geschäftsanbahnung mit potenziellen Geschäftspartnern des Ziellandes.
Das Ziel der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist es, deutsche Unternehmen (UN) aus der klimafreundlichen Energiebranche beim Markteintritt im Ausland zu unterstützen und deutsche Produkte und Dienstleistungen international zu verbreiten.
Zur Marktvorbereitung für den Absatz deutscher Produkte und Dienstleistungen im Kontext klimafreundlicher Energielösungen werden in ausgewählten Zielländern für ausländische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger Informationsreisen (IR) nach Deutschland angeboten. Die ausländischen TN aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung besichtigen während ihres Aufenthalts in Deutschland konkrete Referenzprojekte und -anlagen sowie Institutionen und Unternehmen, die Energielösungen in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze oder Speicher anbieten. Informationsreisen haben folglich die Kontaktanbahnung und Wissensvermittlung zum Ziel, um in den Zielländern möglichst günstige Rahmenbedingungen für die Nachfrage nach und den Einsatz von klimafreundlichen Energielösungen zu schaffen.
Im Rahmen von abwechslungsreich gestalteten und moderierten fachbezogenen Auftakt- und Netzwerkveranstaltungen sowie Unternehmensbesuchen bzw. Objektbesichtigungen in Deutschland werden den interessierten Entscheidungsträgerinnen und -trägern durch Fachexperten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Verbänden, Institutionen und sonstigen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren konkrete fachbezogene Informationen über den deutschen Markt und die jeweilige Branche vermittelt.
Die Informationsreise soll eine Ergänzung mit einem klaren Bezug zum Energie-Geschäftsreiseprogramm darstellen. Dieses Programm erleichtert deutschen UN den Marktzugang in verschiedenen Ländern, identifiziert Geschäftsmöglichkeiten und fördert internationale Geschäftspartnerschaften. Dies wird durch die Organisation von Geschäftsreisen (GR) in Zielmärkte erreicht.
Das Programm bietet deutschen UN eine hervorragende Möglichkeit, ihre internationalen Aktivitäten auszubauen, neue Märkte zu erschließen und wertvolle Geschäftsbeziehungen zu etablieren. Es kombiniert fundierte Marktkenntnisse, gezielte Kontaktvermittlung und intensive Vor-Ort-Aktivitäten, um den Erfolg im Auslandsgeschäft zu maximieren. Das Fördermodul Energie-Geschäftsreise (GR) besteht aus einem Reisesteckbrief, einer Zielmarktanalyse (ZMA), einem Briefing vor Ort sowie einer Veranstaltung oder einer Kombination mehrerer Veranstaltungsformate, welche zum Zielmarkt und Branche bestmöglich passt bzw. passen (Fachkonferenz, Business Breakfast, Executive Business Roundtable oder Workshop). Das zentrale Element der Maßnahme sind individuelle Gespräche der deutschen UN für eine gezielte Geschäftsanbahnung mit potenziellen Geschäftspartnern des Ziellandes.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: 414-06010301-2026/1 IR und GR - Los 1
Titel: Los 1 - Estland, Lettland, Litauen
Deutsche Technologien für die Frühphasenentwicklung von grünem Wasserstoff im Baltikum
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Zielland : Estland, Lettland, Litauen
Anwendungsfeld : Wasserstoff
Mögliche Termine :
IR: Q2 2026
GR: Q3 2026
Zielsetzung : Die Maßnahme zielt darauf ab, die baltischen Staaten beim Aufbau des lokalen Wasserstoffsektors zu unterstützen und deutsche Anbieter innovativer Technologielösungen frühzeitig zu positionieren. Ausgeschrieben wird eine Kombination aus IR und GR. Die IR sollte einen Informationsaustausch über politische und regulatorische Rahmenbedingungen für die Wasserstoffwirtschaft in Deutschland und dem Baltikum fördern, sowie praxisnahes Wissen anhand von Referenzprojekten vermitteln. Die richtige Auswahl von relevanten Entscheidungsträgerinnen und -trägern aus der Zielregion sowie die Zusammenstellung eines ansprechenden Programms in Deutschland, das diverse Bereiche der Wasserstoffwertschöpfungskette abdeckt, sind dafür essenziell. Sofern passend, kann die IR in Verbindung mit einem wichtigen Branchenevent in Deutschland geplant werden. Aufgrund des frühen Entwicklungsstadiums der Wasserstoffwirtschaft in der Zielregion sollte der Austausch auf Entscheidungsträgerebene im Rahmen der GR nach Estland und Litauen weitergeführt werden, etwa durch die Organisation eines Executive Business Roundtables und ggf. von Gruppenterminen mit wichtigen Stakeholdern vor Ort. Ergänzend sollte im Rahmen eines Workshops der Wissensaustausch praxisnah fortgeführt und deutsche Technologien als Best-Practice-Beispiele in den Fokus gerückt werden. Site Visits von ersten Pilotprojekten in der Region können dazu beitragen, das gegenseitige Verständnis für den aktuellen Stand und die lokalen Herausforderungen der Wasserstoffwirtschaft zu schärfen.
Hinweis: Es soll eine regionale ZMA (Sonderversion) erstellt werden, die Estland und Litauen umfasst.
Es sind drei individuelle Potenzialanalysen zu Estland, Lettland und Litauen zu verfassen.
Die im Leitfaden Informationsreise und im Leitfaden Energie-Geschäftsreise beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Zielsetzung : Die Maßnahme zielt darauf ab, die baltischen Staaten beim Aufbau des lokalen Wasserstoffsektors zu unterstützen und deutsche Anbieter innovativer Technologielösungen frühzeitig zu positionieren. Ausgeschrieben wird eine Kombination aus IR und GR. Die IR sollte einen Informationsaustausch über politische und regulatorische Rahmenbedingungen für die Wasserstoffwirtschaft in Deutschland und dem Baltikum fördern, sowie praxisnahes Wissen anhand von Referenzprojekten vermitteln. Die richtige Auswahl von relevanten Entscheidungsträgerinnen und -trägern aus der Zielregion sowie die Zusammenstellung eines ansprechenden Programms in Deutschland, das diverse Bereiche der Wasserstoffwertschöpfungskette abdeckt, sind dafür essenziell. Sofern passend, kann die IR in Verbindung mit einem wichtigen Branchenevent in Deutschland geplant werden. Aufgrund des frühen Entwicklungsstadiums der Wasserstoffwirtschaft in der Zielregion sollte der Austausch auf Entscheidungsträgerebene im Rahmen der GR nach Estland und Litauen weitergeführt werden, etwa durch die Organisation eines Executive Business Roundtables und ggf. von Gruppenterminen mit wichtigen Stakeholdern vor Ort. Ergänzend sollte im Rahmen eines Workshops der Wissensaustausch praxisnah fortgeführt und deutsche Technologien als Best-Practice-Beispiele in den Fokus gerückt werden. Site Visits von ersten Pilotprojekten in der Region können dazu beitragen, das gegenseitige Verständnis für den aktuellen Stand und die lokalen Herausforderungen der Wasserstoffwirtschaft zu schärfen.
Hinweis: Es soll eine regionale ZMA (Sonderversion) erstellt werden, die Estland und Litauen umfasst.
Es sind drei individuelle Potenzialanalysen zu Estland, Lettland und Litauen zu verfassen.
Die im Leitfaden Informationsreise und im Leitfaden Energie-Geschäftsreise beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Umsetzungskonzept
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 414-06010301-2026/1 IR und GR - Los 2
Titel: Los 2 - Rumänien, Moldau
Energieeffizienz und erneuerbare Energien für Nullenergiegebäude
Beschreibung der Beschaffung:
Zielland : Rumänien, Moldau
Anwendungsfeld : Energieeffizienz
Mögliche Termine :
IR: Q1 2026
GR: Q3 2026
Zielsetzung : Die Maßnahme zielt darauf ab, Rumänien und die Republik Moldau bei der Gestaltung günstiger Rahmenbedingungen für die Implementierung energieeffizienzverbessender Maßnahmen in Gebäuden bis hin zu Nullenergiegebäuden zu unterstützen und deutsche Anbieter innovativer Technologielösungen frühzeitig in beiden Märkten zu positionieren. Ausgeschrieben wird eine Kombination aus IR und GR. Die IR sollte einen Informationsaustausch über politische und regulatorische Rahmenbedingungen in Deutschland und Rumänien/Moldau fördern, praxisnahes Wissen anhand von Referenzprojekten vermitteln und einen Überblick über deutsche Technologielösungen geben. Die anschließende GR soll deutschen Unternehmen im Aufbau von Geschäftskontakten in den Zielländern unterstützen. Deutsche Technologien sollen vor Fachpublikum vorgestellt werden, um die Qualität und Zuverlässigkeit deutscher Lösungen in den Fokus zu rücken. Auch der fachliche Wissensaustausch soll, etwa im Rahmen eines Workshops, weiter vertieft werden. Die Anbahnung und Vermittlung von konkreten Absatz- und Kooperationsmöglichkeiten soll über individuelle Gesprächstermine erfolgen.
Hinweis: Es soll eine regionale ZMA (Sonderversion) erstellt werden, die Rumänien und die Republik Moldau umfasst.
Es sind zwei individuelle Potenzialanalysen zu Rumänien und der Republik Moldau zu verfassen.
Die im Leitfaden Informationsreise und im Leitfaden Energie-Geschäftsreise beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Zielsetzung : Die Maßnahme zielt darauf ab, Rumänien und die Republik Moldau bei der Gestaltung günstiger Rahmenbedingungen für die Implementierung energieeffizienzverbessender Maßnahmen in Gebäuden bis hin zu Nullenergiegebäuden zu unterstützen und deutsche Anbieter innovativer Technologielösungen frühzeitig in beiden Märkten zu positionieren. Ausgeschrieben wird eine Kombination aus IR und GR. Die IR sollte einen Informationsaustausch über politische und regulatorische Rahmenbedingungen in Deutschland und Rumänien/Moldau fördern, praxisnahes Wissen anhand von Referenzprojekten vermitteln und einen Überblick über deutsche Technologielösungen geben. Die anschließende GR soll deutschen Unternehmen im Aufbau von Geschäftskontakten in den Zielländern unterstützen. Deutsche Technologien sollen vor Fachpublikum vorgestellt werden, um die Qualität und Zuverlässigkeit deutscher Lösungen in den Fokus zu rücken. Auch der fachliche Wissensaustausch soll, etwa im Rahmen eines Workshops, weiter vertieft werden. Die Anbahnung und Vermittlung von konkreten Absatz- und Kooperationsmöglichkeiten soll über individuelle Gesprächstermine erfolgen.
Hinweis: Es soll eine regionale ZMA (Sonderversion) erstellt werden, die Rumänien und die Republik Moldau umfasst.
Es sind zwei individuelle Potenzialanalysen zu Rumänien und der Republik Moldau zu verfassen.
Die im Leitfaden Informationsreise und im Leitfaden Energie-Geschäftsreise beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 414-06010301-2026/1 IR und GR - Los 3
Titel: Los 3 - Slowakei
Energiespeichersysteme
Beschreibung der Beschaffung:
Zielland : Slowakei
Anwendungsfeld : Energieinfrastruktur und Elektromobilität
Mögliche Termine :
IR: Q2 2026
GR: Q4 2026
Zielsetzung : Die Maßnahme zielt darauf ab, die Slowakei bei der Gestaltung günstiger Rahmenbedingungen für den Ausbau von Energiespeichersystemen (auch im Wasserstoffbereich) zu unterstützen und deutsche Anbieter innovativer Technologielösungen frühzeitig im Markt zu positionieren. Ausgeschrieben wird eine Kombination aus IR und GR. Die IR sollte einen Informationsaustausch über politische und regulatorische Rahmenbedingungen in Deutschland und der Slowakei fördern, praxisnahes Wissen anhand von Referenzprojekten vermitteln und einen Überblick über deutsche Technologielösungen geben. Die anschließende GR soll deutsche Unternehmen im Aufbau von Geschäftskontakten im Zielmarkt unterstützen. Durch den fachlichen Austausch zwischen den deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und slowakischen Expertinnen und Experten und der Vorstellung deutscher Technologien vor Fachpublikum soll die Qualität und Zuverlässigkeit deutscher Lösungen in den Fokus gerückt werden. Der Schwerpunkt der GR liegt auf der Anbahnung und Vermittlung konkreten Absatz- und Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen individueller Kooperationsgespräche.
Hinweis: Es soll eine längere ZMA verfasst werden (Sonderversion).
Die im Leitfaden Informationsreise und im Leitfaden Energie-Geschäftsreise beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Anwendungsfeld : Energieinfrastruktur und Elektromobilität
Mögliche Termine :
IR: Q2 2026
GR: Q4 2026
Zielsetzung : Die Maßnahme zielt darauf ab, die Slowakei bei der Gestaltung günstiger Rahmenbedingungen für den Ausbau von Energiespeichersystemen (auch im Wasserstoffbereich) zu unterstützen und deutsche Anbieter innovativer Technologielösungen frühzeitig im Markt zu positionieren. Ausgeschrieben wird eine Kombination aus IR und GR. Die IR sollte einen Informationsaustausch über politische und regulatorische Rahmenbedingungen in Deutschland und der Slowakei fördern, praxisnahes Wissen anhand von Referenzprojekten vermitteln und einen Überblick über deutsche Technologielösungen geben. Die anschließende GR soll deutsche Unternehmen im Aufbau von Geschäftskontakten im Zielmarkt unterstützen. Durch den fachlichen Austausch zwischen den deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und slowakischen Expertinnen und Experten und der Vorstellung deutscher Technologien vor Fachpublikum soll die Qualität und Zuverlässigkeit deutscher Lösungen in den Fokus gerückt werden. Der Schwerpunkt der GR liegt auf der Anbahnung und Vermittlung konkreten Absatz- und Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen individueller Kooperationsgespräche.
Hinweis: Es soll eine längere ZMA verfasst werden (Sonderversion).
Die im Leitfaden Informationsreise und im Leitfaden Energie-Geschäftsreise beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren, bei der die Angebotsabgabe über die Vergabeplattform des Bundes erfolgt; hierzu bedarf es der Registrierung. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur sicheren Verschlüsselung von Angebots- und Teilnahmedateien, sowie weitere über die Vergabeplattform des Bundes bereitgestellten elektronischen Werkzeuge. Die zur Einreichung verwendeten Verschlüsselungs-, Signatur- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der zugelassenen Webanwendung und Clients und erfüllen die Anforderungen an Sicherheit und Nachvollziehbarkeit gemäß § 11 Abs. 2 und 4 VgV. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de.
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: IR-GR_NrLos_NameFirma
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU VGV
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren, bei der die Angebotsabgabe über die Vergabeplattform des Bundes erfolgt; hierzu bedarf es der Registrierung. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur sicheren Verschlüsselung von Angebots- und Teilnahmedateien, sowie weitere über die Vergabeplattform des Bundes bereitgestellten elektronischen Werkzeuge. Die zur Einreichung verwendeten Verschlüsselungs-, Signatur- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der zugelassenen Webanwendung und Clients und erfüllen die Anforderungen an Sicherheit und Nachvollziehbarkeit gemäß § 11 Abs. 2 und 4 VgV. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de.
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: IR-GR_NrLos_NameFirma
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU VGV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-06 06:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-06 07:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-06 07:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Nach §56 Abs. (2) VgV können unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachgefordert werden.
Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
Nach §56 Abs. (2) VgV können unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachgefordert werden.
Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitglieder
- Formfreie Eigenerklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitglieder
- Formfreie Eigenerklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Vorlage der Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576) bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine;
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegen.
Hierzu zählen insbesondere:
• strafrechtliche Verurteilungen gemäß § 123 GWB,
• Verstöße gegen arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Pflichten,
• Insolvenz oder Liquidation,
• sonstige schwere berufliche Verfehlungen,
• wettbewerbsverzerrendes Verhalten oder Interessenkonflikte, insbesondere aus früherer Beratungstätigkeit.
Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften ist für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen jeder einzelne Teilnehmer maßgeblich. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind für sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft getrennt abzugeben.
Sollte bei einem oder mehreren Teilnehmern ein Ausschlusstatbestand gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, ist dies in einer gesonderten Anlage unter Angabe des betroffenen Teilnehmers zu erläutern. Gleichzeitig ist darzulegen, warum eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren trotz des Ausschlussgrundes zulässig sein soll (z. B. durch Selbstreinigung gemäß § 125 GWB).
Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem 01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht. Die Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung und dient der Prüfung etwaiger Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) ist im Angebot anzugeben: die Mitglieder der Bietergemeinschaft, deren Rechtsform, sowie ein bevollmächtigter Vertreter zur rechtsverbindlichen Vertretung gegenüber der Vergabestelle und zur Durchführung des Vertrags. Sofern eine dieser Angaben im Angebot fehlt, ist sie spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen. Andernfalls kann der Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV erfolgen.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Vorlage einer Erklärung nach
- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen,
- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen.
Hinweis: Die Abgabe unzutreffender oder fehlender Eigenerklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Vorlage der Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576) bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine;
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegen.
Hierzu zählen insbesondere:
• strafrechtliche Verurteilungen gemäß § 123 GWB,
• Verstöße gegen arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Pflichten,
• Insolvenz oder Liquidation,
• sonstige schwere berufliche Verfehlungen,
• wettbewerbsverzerrendes Verhalten oder Interessenkonflikte, insbesondere aus früherer Beratungstätigkeit.
Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften ist für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen jeder einzelne Teilnehmer maßgeblich. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind für sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft getrennt abzugeben.
Sollte bei einem oder mehreren Teilnehmern ein Ausschlusstatbestand gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, ist dies in einer gesonderten Anlage unter Angabe des betroffenen Teilnehmers zu erläutern. Gleichzeitig ist darzulegen, warum eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren trotz des Ausschlussgrundes zulässig sein soll (z. B. durch Selbstreinigung gemäß § 125 GWB).
Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem 01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht. Die Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung und dient der Prüfung etwaiger Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) ist im Angebot anzugeben: die Mitglieder der Bietergemeinschaft, deren Rechtsform, sowie ein bevollmächtigter Vertreter zur rechtsverbindlichen Vertretung gegenüber der Vergabestelle und zur Durchführung des Vertrags. Sofern eine dieser Angaben im Angebot fehlt, ist sie spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen. Andernfalls kann der Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV erfolgen.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Vorlage einer Erklärung nach
- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen,
- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen.
Hinweis: Die Abgabe unzutreffender oder fehlender Eigenerklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Nationale Registrierungsnummer: 991-01692-22
Abteilung: Referat 414
Postanschrift: Frankfurter Straße 29-35
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Region: Main-Taunus-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat 414
E-Mail: eee@bafa.bund.de📧
Telefon: 06196-908-2313📞
URL: www.bafa.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=797668🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=797668🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 166-567405 (2025-08-27)