Gegenstand des offenen Verfahrens sind soziale Beratungsleistungen in der Suchtberatung. Die Leistungen der Suchtberatung werden in vier Regionallose aufgeteilt, die die Einrichtung und den Betrieb jeweils einer Suchtberatungsstelle in der Region mit Aufgaben einer Alkohol-, Drogen- und Nicht-Substanz-bezogener Suchtberatung beinhaltet. Die Suchtberatungsstelle unterhält und fördert ein ambulantes Beratungs- und Rehabilitationsangebot (Leistungen nach SGB II, SGB V, SGB VI, SGB IX, SGB XII, § 5 GDG SH und §§ 4 ff PsychHG SH), das Suchtkranken, Suchtgefährdeten sowie deren Angehörigen Unterstützung anbietet. Die Vertragsdauer beträgt 5 Jahre mit Beginn 01.01.2026 bis Ende 31.12.2030.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Soziale Beratungsleistungen im Kreis Segeberg - Suchtberatung
Referenznummer: SE30.00.20250001
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des offenen Verfahrens sind soziale Beratungsleistungen in der Suchtberatung. Die Leistungen der Suchtberatung werden in vier Regionallose aufgeteilt, die die Einrichtung und den Betrieb jeweils einer Suchtberatungsstelle in der Region mit Aufgaben einer Alkohol-, Drogen- und Nicht-Substanz-bezogener Suchtberatung beinhaltet. Die Suchtberatungsstelle unterhält und fördert ein ambulantes Beratungs- und Rehabilitationsangebot (Leistungen nach SGB II, SGB V, SGB VI, SGB IX, SGB XII, § 5 GDG SH und §§ 4 ff PsychHG SH), das Suchtkranken, Suchtgefährdeten sowie deren Angehörigen Unterstützung anbietet.
Die Vertragsdauer beträgt 5 Jahre mit Beginn 01.01.2026 bis Ende 31.12.2030.
Gegenstand des offenen Verfahrens sind soziale Beratungsleistungen in der Suchtberatung. Die Leistungen der Suchtberatung werden in vier Regionallose aufgeteilt, die die Einrichtung und den Betrieb jeweils einer Suchtberatungsstelle in der Region mit Aufgaben einer Alkohol-, Drogen- und Nicht-Substanz-bezogener Suchtberatung beinhaltet. Die Suchtberatungsstelle unterhält und fördert ein ambulantes Beratungs- und Rehabilitationsangebot (Leistungen nach SGB II, SGB V, SGB VI, SGB IX, SGB XII, § 5 GDG SH und §§ 4 ff PsychHG SH), das Suchtkranken, Suchtgefährdeten sowie deren Angehörigen Unterstützung anbietet.
Die Vertragsdauer beträgt 5 Jahre mit Beginn 01.01.2026 bis Ende 31.12.2030.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Suchtberatung Region Nord
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Leistungen der Suchtberatung nach § 5 GDG SH, §§ 4 ff. PsychHG, § 16a SGB II, §§ 67-69 SGB XII sowie den Regelungen des SGB VI in der Region Nord des Kreises Segeberg.
Das Los beinhaltet Leistungen zur Einrichtung und zum Betrieb einer Beratungsstelle mit Standort in Bad Bramstedt sowie an den Standorten Bornhöved und Trappenkamp. Zusätzlich sind im Jobcenter bei Bedarf Sprechzeiten am Standort Bad Segeberg und Kaltenkirchen sowie kollegiale Beratungen des Personals und Informationsveranstaltungen anzubieten. Es wird ein digitales Beratungsangebot vorgehalten. Zusätzlich sind Präventions- und Beratungsleistungen in besonderer Form anzubieten, z. B. im Rahmen der Schulpräventionsarbeit, Gruppen-/Projektarbeit, aufsuchende Hilfe sowie eine psychosoziale Beratung Substituierter soweit sich eine Substitutionsambulanz in der Region befindet.
Für die Erbringung der Leistungen sind feste Leistungsentgelte vorgegeben.
Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertragszeitraum beträgt fünf Jahre, beginnend zum 01.01.2026 und endend zum 31.12.2030.
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Leistungen der Suchtberatung nach § 5 GDG SH, §§ 4 ff. PsychHG, § 16a SGB II, §§ 67-69 SGB XII sowie den Regelungen des SGB VI in der Region Nord des Kreises Segeberg.
Das Los beinhaltet Leistungen zur Einrichtung und zum Betrieb einer Beratungsstelle mit Standort in Bad Bramstedt sowie an den Standorten Bornhöved und Trappenkamp. Zusätzlich sind im Jobcenter bei Bedarf Sprechzeiten am Standort Bad Segeberg und Kaltenkirchen sowie kollegiale Beratungen des Personals und Informationsveranstaltungen anzubieten. Es wird ein digitales Beratungsangebot vorgehalten. Zusätzlich sind Präventions- und Beratungsleistungen in besonderer Form anzubieten, z. B. im Rahmen der Schulpräventionsarbeit, Gruppen-/Projektarbeit, aufsuchende Hilfe sowie eine psychosoziale Beratung Substituierter soweit sich eine Substitutionsambulanz in der Region befindet.
Für die Erbringung der Leistungen sind feste Leistungsentgelte vorgegeben.
Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertragszeitraum beträgt fünf Jahre, beginnend zum 01.01.2026 und endend zum 31.12.2030.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Beratungsleistungen sind an mehreren Standorten im Kreisgebiet Segeberg anzubieten und durchzuführen.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Segeberg
🏙️
Dauer: 60 Monate
Maximale Verlängerungen: 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Suchtberatung Region West
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Leistungen der Suchtberatung nach § 5 GDG SH, §§ 4 ff. PsychHG, § 16a SGB II, §§ 67-69 SGB XII sowie den Regelungen des SGB VI in der Region West des Kreises Segeberg.
Das Los beinhaltet Leistungen zur Einrichtung und zum Betrieb einer Beratungsstelle mit Standort in Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg. Zusätzlich sind im Jobcenter bei Bedarf Sprechzeiten am Standort Kaltenkirchen sowie kollegiale Beratungen des Personals und Informationsveranstaltungen anzubieten. Es wird ein digitales Beratungsangebot vorgehalten. Zusätzlich sind Präventions- und Beratungsleistungen in besonderer Form anzubieten, z. B. im Rahmen der Schulpräventionsarbeit, Gruppen-/Projektarbeit, aufsuchende Hilfe sowie eine psychosoziale Beratung Substituierter soweit sich eine Substitutionsambulanz in der Region befindet.
Für die Erbringung der Leistungen sind feste Leistungsentgelte vorgegeben.
Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertragszeitraum beträgt fünf Jahre, beginnend zum 01.01.2026 und endend zum 31.12.2030.
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Leistungen der Suchtberatung nach § 5 GDG SH, §§ 4 ff. PsychHG, § 16a SGB II, §§ 67-69 SGB XII sowie den Regelungen des SGB VI in der Region West des Kreises Segeberg.
Das Los beinhaltet Leistungen zur Einrichtung und zum Betrieb einer Beratungsstelle mit Standort in Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg. Zusätzlich sind im Jobcenter bei Bedarf Sprechzeiten am Standort Kaltenkirchen sowie kollegiale Beratungen des Personals und Informationsveranstaltungen anzubieten. Es wird ein digitales Beratungsangebot vorgehalten. Zusätzlich sind Präventions- und Beratungsleistungen in besonderer Form anzubieten, z. B. im Rahmen der Schulpräventionsarbeit, Gruppen-/Projektarbeit, aufsuchende Hilfe sowie eine psychosoziale Beratung Substituierter soweit sich eine Substitutionsambulanz in der Region befindet.
Für die Erbringung der Leistungen sind feste Leistungsentgelte vorgegeben.
Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertragszeitraum beträgt fünf Jahre, beginnend zum 01.01.2026 und endend zum 31.12.2030.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Suchtberatung Region Ost
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Leistungen der Suchtberatung nach § 5 GDG SH, §§ 4 ff. PsychHG, § 16a SGB II, §§ 67-69 SGB XII sowie den Regelungen des SGB VI in der Region Ost des Kreises Segeberg.
Das Los beinhaltet Leistungen zur Einrichtung und zum Betrieb einer Beratungsstelle mit Standort in Bad Segeberg. Zusätzlich sind im Jobcenter bei Bedarf Sprechzeiten am Standort Bad Segeberg sowie kollegiale Beratungen des Personals und Informationsveranstaltungen anzubieten. Es wird ein digitales Beratungsangebot vorgehalten. Zusätzlich sind Präventions- und Beratungsleistungen in besonderer Form anzubieten, z. B. im Rahmen der Schulpräventionsarbeit, Gruppen-/Projektarbeit, aufsuchende Hilfe sowie eine psychosoziale Beratung Substituierter soweit sich eine Substitutionsambulanz in der Region befindet.
Für die Erbringung der Leistungen sind feste Leistungsentgelte vorgegeben.
Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertragszeitraum beträgt fünf Jahre, beginnend zum 01.01.2026 und endend zum 31.12.2030.
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Leistungen der Suchtberatung nach § 5 GDG SH, §§ 4 ff. PsychHG, § 16a SGB II, §§ 67-69 SGB XII sowie den Regelungen des SGB VI in der Region Ost des Kreises Segeberg.
Das Los beinhaltet Leistungen zur Einrichtung und zum Betrieb einer Beratungsstelle mit Standort in Bad Segeberg. Zusätzlich sind im Jobcenter bei Bedarf Sprechzeiten am Standort Bad Segeberg sowie kollegiale Beratungen des Personals und Informationsveranstaltungen anzubieten. Es wird ein digitales Beratungsangebot vorgehalten. Zusätzlich sind Präventions- und Beratungsleistungen in besonderer Form anzubieten, z. B. im Rahmen der Schulpräventionsarbeit, Gruppen-/Projektarbeit, aufsuchende Hilfe sowie eine psychosoziale Beratung Substituierter soweit sich eine Substitutionsambulanz in der Region befindet.
Für die Erbringung der Leistungen sind feste Leistungsentgelte vorgegeben.
Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertragszeitraum beträgt fünf Jahre, beginnend zum 01.01.2026 und endend zum 31.12.2030.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Suchtberatung Region Norderstedt
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Leistungen der Suchtberatung nach § 5 GDG SH, §§ 4 ff. PsychHG, § 16a SGB II, §§ 67-69 SGB XII sowie den Regelungen des SGB VI in der Region Norderstedt des Kreises Segeberg.
Das Los beinhaltet Leistungen zur Einrichtung und zum Betrieb einer Beratungsstelle mit Standort in Norderstedt. Zusätzlich sind im Jobcenter bei Bedarf Sprechzeiten am Standort Norderstedt sowie kollegiale Beratungen des Personals und Informationsveranstaltungen anzubieten. Es wird ein digitales Beratungsangebot vorgehalten. Zusätzlich sind Präventions- und Beratungsleistungen in besonderer Form anzubieten, z. B. im Rahmen der Schulpräventionsarbeit, Gruppen-/Projektarbeit, aufsuchende Hilfe sowie eine psychosoziale Beratung Substituierter soweit sich eine Substitutionsambulanz in der Region befindet.
Für die Erbringung der Leistungen sind feste Leistungsentgelte vorgegeben.
Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertragszeitraum beträgt fünf Jahre, beginnend zum 01.01.2026 und endend zum 31.12.2030.
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Leistungen der Suchtberatung nach § 5 GDG SH, §§ 4 ff. PsychHG, § 16a SGB II, §§ 67-69 SGB XII sowie den Regelungen des SGB VI in der Region Norderstedt des Kreises Segeberg.
Das Los beinhaltet Leistungen zur Einrichtung und zum Betrieb einer Beratungsstelle mit Standort in Norderstedt. Zusätzlich sind im Jobcenter bei Bedarf Sprechzeiten am Standort Norderstedt sowie kollegiale Beratungen des Personals und Informationsveranstaltungen anzubieten. Es wird ein digitales Beratungsangebot vorgehalten. Zusätzlich sind Präventions- und Beratungsleistungen in besonderer Form anzubieten, z. B. im Rahmen der Schulpräventionsarbeit, Gruppen-/Projektarbeit, aufsuchende Hilfe sowie eine psychosoziale Beratung Substituierter soweit sich eine Substitutionsambulanz in der Region befindet.
Für die Erbringung der Leistungen sind feste Leistungsentgelte vorgegeben.
Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertragszeitraum beträgt fünf Jahre, beginnend zum 01.01.2026 und endend zum 31.12.2030.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-27 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-27 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 154 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-02-27 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-02-10 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise für die vorgenannten Eigenerklärungen und Angaben zu fordern bzw. einzuholen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage 01) über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dies Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage 01) über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dies Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (Anlage 05) zu erklären.
Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage 01), dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 5.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und 200.000,00 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall besteht oder Erklärung, eine solche für den Fall der Zuschlagserteilung abzuschließen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (Anlage 05) zu erklären.
Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage 01), dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 5.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und 200.000,00 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall besteht oder Erklärung, eine solche für den Fall der Zuschlagserteilung abzuschließen.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Unter Verwendung der Vordrucke ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch ei-ne bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat;
4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausend-fünfhundert Euro belegt worden ist;
11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;
12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat;
13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann;
14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist.
Falls eine oder mehrere Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Eignung zur Berufsausübung: Unter Verwendung der Vordrucke ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch ei-ne bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat;
4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausend-fünfhundert Euro belegt worden ist;
11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;
12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat;
13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann;
14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist.
Falls eine oder mehrere Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von mindestens drei Referenzen (unter Verwendung der Anlage 01) zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre mit Angaben zum Auftragsjahr und -umfang sowie zu Auftraggeber mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von mindestens drei Referenzen (unter Verwendung der Anlage 01) zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre mit Angaben zum Auftragsjahr und -umfang sowie zu Auftraggeber mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind.
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband oder vergleichbar einzureichen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: gemäß §§ 123,124 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYTYLWQTTE
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431988-4542📞
Fax: +49 431988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-15+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 011-030877 (2025-01-15)