SPECT/CT

Universitätsklinikum Aachen AöR

Inhalt dieser Ausschreibung ist die Beschaffung eines SPECT-CT mit diagnostischer Schnittbildgebung für die Klinik für Nuklearmedizin am Universitätsklinikum Aachen. 1 x SPECT/ CT, 1 x Post Processing für SPECT/ CT, 1 x Brennroboter, 1 x Elektrounterverteilung für SPECT/ CT, 1 x pauschal Service-/ Wartungvertrag für 5 Jahre, 1 x pauschal Softwarepflegevertrag für 5 Jahre, 1 x Erweiterung Dosimetrielösung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-08-11 Auftragsbekanntmachung
2025-08-26 Auftragsbekanntmachung
2025-09-24 Auftragsbekanntmachung
2025-10-01 Auftragsbekanntmachung
2025-12-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2025-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Spect/ct
Referenznummer: 2025-0154-AJ
Kurze Beschreibung:
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Beschaffung eines SPECT-CT mit diagnostischer Schnittbildgebung für die Klinik für Nuklearmedizin am Universitätsklinikum Aachen. 1 x SPECT/ CT, 1 x Post Processing für SPECT/ CT, 1 x Brennroboter, 1 x Elektrounterverteilung für SPECT/ CT, 1 x pauschal Service-/ Wartungvertrag für 5 Jahre, 1 x pauschal Softwarepflegevertrag für 5 Jahre, 1 x Erweiterung Dosimetrielösung
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Gammakameras 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 2025-0154-AJ
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Beschaffung eines SPECT-CT mit diagnostischer Schnittbildgebung für die Klinik für Nuklearmedizin am Universitätsklinikum Aachen. Gefordert wird ein Single-Photon-Emissionscomputertomograph SPECT in Kombination mit einem diagnostischem Computertomographen für den Einsatz in der klinischen Diagnostik, Therapie, der Theranostik und der universitären Forschung. Zugelassen sind nur Angebote über Systeme, die nach MDR in Verkehr gebracht sind. Über diese Ausschreibung wird die Werk-/Aufstellungsplanung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Schulung/ Einweisung und der anschließende Service an der Anlage im Regelbetrieb eines Universitätsklinikums ausgeschrieben. Der Inhalt der Ausschreibung in mehreren Titeln gestaltet sich wie folgt: Titel 1: SPECT/ CT Titel 2: Post Processing Titel 3: Brennroboter Titel 4: Elektrotechnische Installationen Titel 5: Service-/Wartungsvertrag SPECT/CT Titel 6: Softwarepflegevertrag SPECT/CT Titel 7: Erweiterung und Anpassung der Dosimetrielösung
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Wertung der Angebote erfolgt unter Anwendung der einfachen Richtwertmethode. Bei der einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl K errechnet. Die Leistungspunkte L ermitteln sich aus der Addition aller Punkte in den Leistungskriterien. Der Preis P ist der geprüfte Angebotspreis. Das Angebot mit dem höchsten Wert der über die einfache Richtwertmethode ermittelten Kennzahl K belegt den 1. Rang. Alle weiteren Angebote entsprechend ihrer ermittelten Kennzahl K absteigend weitere Ränge. Das Angebot im 1. Rang gewinnt den Wettbewerb. Folgende Formel zur Ermittlung der Kennzahl K wird angewendet: Kennzahl K = (Leistungspunkte L/ Angebotspreis P) x 100.000 Der Bieter mit der höchsten Kennzahl K gewinnt den Wettbewerb. Es wird grundsätzlich bei allen Werten auf 2 Nachkommastellen gerundet. Sollte es zu einer Punktgleichheit kommen, wir im Rechenschritt zur Ermittlung der Kennzahl K die Rundung auf die 5. Nachkommastelle erweitert und danach die Rangfolge ermittelt.
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Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Der Bieter unterstützt das Universitätsklinikum bei der Inbetriebnahme und Einweisung/Schulung zum Betrieb der Anlage mit folgenden besonderen Leistungen zur Steigerung der Nachhaltigkeit: 1. Mit einer geeigneten digitalen Lösung werden die Energieverbräuche der Anlage überwacht und dokumentiert (Online-Portal oder glw.). Der Anwender kann die Energieverbräuche an den Bedienkonsolen einsehen und überprüfen. 2. Es ist ein schriftlicher Leitfaden (als gesonderter Teil des Benutzerhandbuchs oder in digitaler Form) mit Hinweisen zur Maximierung der Umweltleistung des Systems und der Minimierung der Umweltauswirkungen bereitzustellen 3. Krebserregende oder gesundheitsgefährdende Stoffe, die im Zusammenhang mit der Anlage stehen und eine Relevanz haben müssen inkl. der Schutzmaßnahen in einer digital geführten Liste aufgeführt sein 4. Während der Einweisung und Schulung erfolgen Hinweise für den nachhaltigen Betrieb der Anlage und die energetischen Einsparmöglichkeiten für den Anlagenbetrieb 5. Während der Installation und Einweisung werden wenn möglich und medizinisch vertretbar Energiesparmaßnahmen in den Protokollen zur Steuerung der Anlagen in unterschiedlichen Betriebsphasen definiert und installiert.
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Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Postleitzahl: 52074
Stadt: Aachen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Städteregion Aachen 🏙️
Dauer: 60 Monate
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag ist mit einer Laufzeit von 5 Jahren ausgeschrieben. Nach Ablauf der Serviceperiode verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 weiteres Betriebsjahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch den Auftraggeber erfolgte.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-11 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-11 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-09-11 08:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-03 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gültiger Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
VgV - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Die dargestellten Leistungen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen. . MINDESTANFORDERUNG: 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Stichtag 01.07.2020) über die Lieferung, Installation und den anschließenden Service-/Wartung mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Anforderung. Vergleichbar bedeutet, dass in der Referenz mindestens 1 SPECT/ CT Scanner mit vergleichbarer Leistungsfähigkeit geliefert und installiert wurde und dieser anschließend gewartet wurde.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es finden die Regelungen der VOL/B Anwendung, soweit sich aus den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen ergeben. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen: - 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen - 522 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Eignung (124) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124 - Eigenerklärung_5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht vorliegen - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
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Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
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§ 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
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Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
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Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können.
können
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer
Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
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Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
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Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
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Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
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Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
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Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Universitätsklinikum Aachen AöR
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angaben
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Postleitzahl: 52074
Postort: Aachen
Region: Städteregion Aachen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de 📧
Telefon: +49 2418080975 📞
Fax: +49 2418082504 📠
URL: https://www.ukaachen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTE8U3CBQ/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTE8U3CBQ 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTE8U3CBQ 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYTE8U3CBQ Der Ausschreibungsgegenstand wird im Rahmen der DFG-Programme "Großgeräte der Länder" bzw. "Forschungsgroßgeräte" gefördert und durch DFG und/oder MKW NRW anteilig finanziert. Daraus resultierend wird um Beachtung der nachstehenden Punkte im weiteren Verfahren gebeten: Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist durch den AG auf Basis des Vergabevermerks nach Prüfung der eingegangenen Angebote zu stellen. Der Zuschlag im Vergabeverfahren darf grundsätzlich erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids oder unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Landesmittel erteilt werden. Bei negativem Bescheid durch den Zuwendungsgeber wird das Vergabeverfahren aufgehoben, da dann die zur Beauftragung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dementsprechend kann ein Vertrauen in eine Vergabe auf Bieterseite durch die Angebotsabgabe nicht begründet werden. Eine Geltendmachung von Schadenersatz-ansprüchen im Falle einer Aufhebung des Vergabeverfahrens aufgrund einer Nichtgewährung der erforderlichen Zuwendung an den Auftraggeber ist insoweit ausgeschlossen. Auf Grund des o.g. Sachverhalts ist der Zeitraum der Geltung der Angebote (Bindefrist) großzügig bemessen. Der AG behält sich die Verlängerung der Bindefrist bis zur Entscheidung über die Zuwendung vor und wird die teilnehmenden Bewerber/Bieter rechtzeitig um Zustimmung bitten. **** Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. **** Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB) **** Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsstelle
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473045 📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 153-528002 (2025-08-11)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-26)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-25 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-25 08:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 36 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-09-25 08:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-17 23:59:59 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-26+02:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE
Neuer Wert
Text:
Frist zu Einreichung von Bieterfragen endet am 17.09.2025 Frist zur Beantwortung rechtzeitig eingereichter Bieterfragen endet am 18.09.2025 Angebotsfrist wird verlängert und endet nun am 25.09.2025, 08:00 Uhr
Andere zusätzliche Informationen
Auf Wunsch eines Bieters wird die Angebotsfrist um zwei Wochen verlängert. Dies ist gerechtfertigt, da zu diesem Vergabeverfahren Ortsbegehungen stattfinden und die Angebotsfrist dadurch angemessen zu verlängern ist.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 837a37ce-a70f-4960-a7b0-ce9ed3d37eb8-01
Quelle: OJS 2025/S 164-562059 (2025-08-26)
Auftragsbekanntmachung (2025-09-24)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-07 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-07 08:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 54 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-10-07 08:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-29 23:59:59 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-24+02:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE
Neuer Wert
Text:
Angebotsfrist jetzt: 07.10.2025, 08:00 Uhr Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen jetzt: 29.09.2025 Frist zur Beantwortung von Aufklärungsfragen jetzt: 30.09.2025 Bindefrist jetzt: 30.11.2025
Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund von offenen Bieterfragen muss die Angebotsfrist verlängert werden.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: defac6d7-fce7-4589-bfd0-2c708c4f12e0-01
Quelle: OJS 2025/S 184-627050 (2025-09-24)
Auftragsbekanntmachung (2025-10-01)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-09 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-09 08:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-10-09 08:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-01 23:59:59 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-01+02:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE
Neuer Wert
Text:
Ende der Angebotsfrist: 09.10.2025, 08:00 Uhr Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 01.10.2025 Beantwortung fristgerecht eingereichter Bieterfragen: 02.10.2025
Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund von Bieterfragen, welche erst heute beantwortet werden konnten, muss die Angebotsfrist nochmals verlängert werden.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 6deeb443-f872-43f6-b9eb-e61e39467c43-01
Quelle: OJS 2025/S 189-643261 (2025-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): -1 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): -1 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Die Wertung der Angebote erfolgt unter Anwendung der einfachen Richtwertmethode. Bei der einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl K errechnet. Die Leistungspunkte L ermitteln sich aus der Addition aller Punkte in den Leistungskriterien. Der Preis P ist der geprüfte Angebotspreis. Das Angebot mit dem höchsten Wert der über die einfache Richtwertmethode ermittelten Kennzahl K belegt den 1. Rang. Alle weiteren Angebote entsprechend ihrer ermittelten Kennzahl K absteigend weitere Ränge. Das Angebot im 1. Rang gewinnt den Wettbewerb. Folgende Formel zur Ermittlung der Kennzahl K wird angewendet: Kennzahl K = (Leistungspunkte L/ Angebotspreis P) x 100.000 Der Bieter mit der höchsten Kennzahl K gewinnt den Wettbewerb. Es wird grundsätzlich bei allen Werten auf 2 Nachkommastellen gerundet. Sollte es zu einer Punktgleichheit kommen, wir im Rechenschritt zur Ermittlung der Kennzahl K die Rundung auf die 5. Nachkommastelle erweitert und danach die Rangfolge ermittelt.
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 50.00000000
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00000000

Verfahren
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-12-15 📅
Titel: MEDISO GmbH, 48149 Münster
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: -1 💰
Niedrigstes Angebot: -1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2 - 532862
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MEDISO GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 14245 Münster
Postanschrift: Steinfurter Str. 66
Postleitzahl: 48149
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@mediso.de 📧
Telefon: 0251 396 287 90 📞
URL: http://www.mediso.de 🌏
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 528002-2025
The procurement is terminated

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYTXDSDTQL# Der Ausschreibungsgegenstand wird im Rahmen der DFG-Programme "Großgeräte der Länder" bzw. "Forschungsgroßgeräte" gefördert und durch DFG und/oder MKW NRW anteilig finanziert. Daraus resultierend wird um Beachtung der nachstehenden Punkte im weiteren Verfahren gebeten: Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist durch den AG auf Basis des Vergabevermerks nach Prüfung der eingegangenen Angebote zu stellen. Der Zuschlag im Vergabeverfahren darf grundsätzlich erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids oder unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Landesmittel erteilt werden. Bei negativem Bescheid durch den Zuwendungsgeber wird das Vergabeverfahren aufgehoben, da dann die zur Beauftragung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dementsprechend kann ein Vertrauen in eine Vergabe auf Bieterseite durch die Angebotsabgabe nicht begründet werden. Eine Geltendmachung von Schadenersatz-ansprüchen im Falle einer Aufhebung des Vergabeverfahrens aufgrund einer Nichtgewährung der erforderlichen Zuwendung an den Auftraggeber ist insoweit ausgeschlossen. Auf Grund des o.g. Sachverhalts ist der Zeitraum der Geltung der Angebote (Bindefrist) großzügig bemessen. Der AG behält sich die Verlängerung der Bindefrist bis zur Entscheidung über die Zuwendung vor und wird die teilnehmenden Bewerber/Bieter rechtzeitig um Zustimmung bitten. **** Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. **** Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB) **** Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-15+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 242-836326 (2025-12-15)