Zusätzliche Informationen
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind
ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS
erhältlich. Hier bitte die angegebene E Nummer unter der Rubrik EVergabe
eingeben. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und
Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und
ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform
Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende
Stelle so wie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus
stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-
ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum
Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich
ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von
Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und
Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die
Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur
registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von
interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die
eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform
Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit
der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und
unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des
Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung
heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink
die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen.
Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen,
z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder
Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung
ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von
den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt
haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter
anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die
Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-
Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im
Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse
die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende
Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat. Letzter Termin für Fragen zu
den Bewerbungsunterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs: 12.11.2024.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß §
160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer unzulässig soweit, 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.