Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei:
https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Projektleitung AN sowie das Fachpersonal haben bei den Arbeiten an den Sammlungsobjekten individuelle Anforderungen zu erfüllen. Dabei ist der eigenverantwortliche Umgang mit dem durch die Maßnahmenbeschreibungen vorgegebenen Ausführungsspektrum Grundvoraussetzung zur zielge-richteten und effizienten Umsetzung des Leistungsbildes.
Alle für die Leistung tätigen Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
1. Projektleitung AN
- sog. Kunstinspektor mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich der Kunstspedition und –logistik.
Die geforderte Qualifikation der Mitarbeiter ist bereits bei der Angebotsabgabe zu benennen und ent-sprechende Erfahrungs- oder Schulungs-Nachweise sind vorzulegen.
2. Fachpersonal
- mindestens 5 Kunstpacker mit mind. 3-jähriger Erfahrung, speziell im Umgang mit musealen Objekten
- 3 Kraftfahrer mit mind. 3-jähriger Erfahrung im Transport von Kunstobjekten
Nur das qualifizierte Fachpersonal hat alle Maßnahmen am Objekt im Sinne dieses Leistungsver-zeichnisses auszuführen. Die geforderte Qualifikation der Mitarbeiter (Kunstpacker und Kraftfahrer), die mit der Auftragserfüllung betraut werden, ist bereits bei der Angebotsabgabe zu benennen und entsprechende Erfahrungs- oder Schulungs-Nachweise sind vorzulegen.
3. Restaurator
- Diplom-Restaurator mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung und einschlägiger Erfahrung in der Verpackung von Kunstobjekten der Materialgruppe Stein und Keramik zu begleiten. Die Referenzen des Restaurators / der Restauratorin sind vier Wochen vor Leistungsbeginn vorzulegen.
4. Ausstattung/Fuhrpark
- Fuhrpark mit mind. 2 klimatisierten und luftgefederten LKW, Gewichtsklasse 12 Tonnen, mit GPS-Überwachung, inkl. 2 Fahrerplätzen
Geforderte Mindeststandards:
— Zu Eignungskriterium III.1.3).1: Vorlage der Eigenerklärung, Projektleitung
— Zu Eignungskriterium III.1.3).2: Vorlage der Eigenerklärung, Qualifikation Fachpersonal
— Zu Eignungskriterium III.1.3).2: Vorlage der Eigenerklärung, Qualifikation Restaurator
— Zu Eignungskriterium III.1.3).4: Vorlage der Eigenerklärung, Ausstattung/Fuhrpark