Auftragsbekanntmachung (2025-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Bamberg - Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet Bamberg
Referenznummer: 6A-BS-016/2025
Kurze Beschreibung:
“Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Lichtsignalanlagen”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Wartung von öffentlichen Beleuchtungseinrichtungen und Verkehrsampeln📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Lichtsignalanlagen
Die Stadt Bamberg betreibt derzeit insgesamt rund 95 Lichtsignalanlagen (LSA) im...”
Beschreibung der Beschaffung
Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Lichtsignalanlagen
Die Stadt Bamberg betreibt derzeit insgesamt rund 95 Lichtsignalanlagen (LSA) im Stadtgebiet.
Lieferant hierfür ist die Firma Yunex (ehemals Siemens AG/Siemens Mobility GmbH).
Diese verkehrstechnischen Einrichtungen sind in regelmäßigen Abständen zu warten und instand zu halten. Die nachfolgenden Leistungsbeschreibungen definieren die hierzu erforderlichen Arbeiten.
Die Instandhaltung nach EN 12675, EN 12368, DIN VDE 0832, DIN 31051, DIN VDE 0105, DIN VDE 0100, DIN VDE V 0832-110, DIN VDE 0832-700, DIN VDE 0831 und RiLSA (nach bayrischen Einführungserlass) in ihren jeweils aktuellen Fassungen umfasst die Inspektion, die Wartung und die Instandsetzung, sie fällt zeit- sowie zustandsabhängig an. Die Instandhaltung umfasst die technische Betreuung der Lichtsignalanlagen während der Vertragslaufzeit. Sie muss eine hohe Betriebssicherheit und somit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten.
Die Wartung und Inspektion sind innerhalb der von der DIN 0832 vorgegebenen Zeiträume in den üblichen Arbeitszeiten, auszuführen. Die Prüfungsabstände sind einzuhalten. Hiervon ausgenommen sind Tragwerke, welche einer Überprüfung nach DIN 1076 unterliegen. Der Umfang der jeweils in den vorgeschriebenen Abständen auszuführenden Leistungen ist in einer elektronischen Instandhaltungsdokumentation festzuhalten.
Neben den Normen, die in der VOB/C erfasst sind, sind auch alle übrigen relevanten Normen desDeutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) bzw. die in Deutschland eingeführten europäischen Normen DIN EN einzuhalten. Normentwürfe und Vornormen sind wie Normen zu behandeln.
Ebenso gelten die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik.
Die Kontrolle der Instandhaltung erfolgt durch die Stadt Bamberg vertreten durch den Eigenbetrieb Bamberg Service, Margaretendamm 40, 96052 Bamberg.
Die Mengenangaben der einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses (LV) beziehen sich auf einen Stichtag im Mai 2025. Im LV werden kleine Änderungen an Lichtsignalanlagen abgefragt diese noch nicht umgesetzt worden sind.
Ein Anspruch auf vollständige Mengenerfüllung besteht grundsätzlich nicht. Das Entfallen von einzelnen Positionen berechtigt den AN nicht vom Rücktritt des Angebots. Mit Auftragsvergabe erhält der AN für den Zeitpunkt des Vertragsbeginn eine aktuelle Liste über die unmittelbar zu wartenden Anlangen Komponenten.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Bamberg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2035-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“nur digitale Angebote zugelassen”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 94
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignung ist für die zu vergebende Leistung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. oder vorläufig durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung ist für die zu vergebende Leistung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. oder vorläufig durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gem. FB 124 oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl sind die im FB 124 oder der EEE genannten Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Bieter zur Erfüllung des Auftrags, so ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärung nach FB 124 oder EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das FB 124 liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Die EEE kann über den Link (www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5 Service/EEE/node_EEE.html) online ausgefüllt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: 144ee643-33a8-4107-a2d8-e53b57202c14
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91511
Postort: Ansbach
Region: Bamberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 111-378510 (2025-06-10)