Stadt Bernburg (Saale) - Kurhaus, Umbau und Sanierung, Los 27 - Sahlbau Bühnentechnik/HLSK

Stadt Bernburg (Saale)

Los 27: Stahlbau Bühnentechnik/HLSK

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-03-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-03-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Bernburg (Saale) - Kurhaus, Umbau und Sanierung, Los 27 - Sahlbau Bühnentechnik/HLSK
Referenznummer: OV-00325-H
Kurze Beschreibung: Los 27: Stahlbau Bühnentechnik/HLSK
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Bühnen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
• Werkplanungen • 65 m Laufsteganlage • 125 m Kippsicherungen • 4 St Stahlrahmen BxH: ca. 17,00 m x 3,00 m • Unterkostruktion Lüftungsanlage ( 19 m HEB 220, 24 m HEB 180)
Zusätzliche Informationen:
Entsprechend dem Bauablauf und der Tätigkeit anderer Gewerke ist mit Arbeitsunterbrechungen, zeitlichen Versätzen der Leistungsdurchführung oder mit Behinderungen zu rechnen. Für derartige Unterbrechungen oder Behinderungen erfolgt keine besondere Vergütung oder Entschädigung. Absprache mit der Bauleitung und AN anderer Gewerke.
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Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-05 📅
Datum des Endes: 2025-08-06 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Salzlandkreis 🏙️
Postanschrift: Kurhaus, Solbadstraße 2
Postleitzahl: 06406
Stadt: Bernburg (Saale)
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-15 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-15 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Bernburg (Saale), Rathaus II, 2.OG, Zi. 210, Schlossstraße 11, 06406 Bernburg (Saale)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Öffnung erfolgt durch zwei Vertreter des AG ohne Bieteranwesenheit (vgl. § 14 EU Abs. 1 VOB/A).
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-04-15 14:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Stadt Bernburg (Saale), Rathaus II, 2.OG, Zi. 210, Schlossstraße 11, 06406 Bernburg (Saale)
Zusätzliche Informationen:
Öffnung erfolgt durch zwei Vertreter des AG ohne Bieteranwesenheit (vgl. § 14 EU Abs. 1 VOB/A).
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf derdort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen und Nachweise, außer Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis. Diese werden nicht nachgefordert. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie vor Auftragserteilung die in § 16 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 TVergG genannten Unterlagen vorzulegen haben. Erfolgt dieVorlage nicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie bereits bei Angebotsabgabe die Namen eventueller NU schriftlich zu benennen haben, § 14 Abs. 1 S 1 TVergG. NUhaben vor Auftragserteilung die in § 16 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 TVergG genannten Unterlagen vorzulegen. Erfolgt die Vorlage nicht, wird das Angebot von derWertung ausgeschlossen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Nachweise auf gesondertes Verlangen gem. Eigenerklärung Gewerbeanmeldung bzw. Kurzerläuterung zur Nichtanmeldung Bescheinigungen für die Eintragungen (Handelsregisterauszug, IHK-Nachweis, (Handwerks-/Gewerbekarte) bzw. Kurzerläuterung zur Nichteintragung.
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Eignungskriterium: Studien-, technische und Forschungseinrichtungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
+ Angabe zu Arbeitskräften + Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen + extra ausgewiesenes technisches Leitungspersonal
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
+ Umsatz des Unternehmens + Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung + Berufsgenossenschaft Beschreibung: + Umsatzangabe (Umsatzangaben in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils beigemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Fb124)) + Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung + Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Nachweise: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG des zuständigen (Unfall#) Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Bernburg (Saale)
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe möglich
Postanschrift: Schlossgartenstraße 16
Postleitzahl: 06406
Postort: Bernburg (Saale)
Region: Salzlandkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe.stadt@bernburg.de 📧
Telefon: +49 3471659653 📞
Fax: +49 3471659445 📠
URL: https://www.bernburg.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-195656f9c6b-7e3e01940d300fb 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
1) Informationen zum Verfahren können auf der eVergabe-Plattform https://www. evergabe.de abgerufen werden (Angebots-, Vergabeunterlagen (VGU), usw.). 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen. 3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail- Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröff entlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben, 4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe- Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil. 5) Nachforderungen: Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen. 6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern. 7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet. 9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU VGV - VOB/A EU
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 156 GWB, § 21 EU VVOB/A), Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: keine Aussage möglich
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +493455141529 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Bernburg (Saale), Zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: Information nicht möglich
Postanschrift: Schlossgartenstraße 16
Postleitzahl: 06406
Postort: Bernburg (Saale)
Region: Salzlandkreis 🏙️
E-Mail: vergabe.stadt@bernburg.de 📧
Telefon: +49 34716590 📞
Fax: +49 3471659445 📠
URL: https://www.bernburg.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-07+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 048-154617 (2025-03-06)