1) Informationen zum Verfahren können auf der eVergabe-Plattform
https://www.
evergabe.de abgerufen werden (Angebots-, Vergabeunterlagen (VGU),
usw.).
2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar
über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern
haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten,
Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern
um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist
(gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich,
wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung
des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert
wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage
vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung
auszugehen.
3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der
Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit
für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter
sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert
hat, erhält er über die registrierte EMail- Adresse automatisch Informationen zu
sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren.
Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert.
Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link
eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben;
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen
Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-
Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser
beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/
Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B.
Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der
Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein
Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5) Nachforderungen: Gem. § 16 a VOB/A EU hat der AG ein Entschließungsermessen
dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich
dieses Ermessens nicht vorab.
Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten,
Unterlagen nachzureichen.
6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den
AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in
Deutsch vorgelegt werden.
8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/
Bietern keine Kosten erstattet.
9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte
Form für alle Geschlechter.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
VGV - VOB/A EU