Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen: - Objektplanung Ingenieurbauwerke - Kanalbau (§§ 41 ff. HOAI i. V. m. Anlage 12), Leistungsphasen 1 bis 9, nebst örtlicher Bauüberwachung als besondere Leistung - Planungsbegleitende Vermessung gemäß Anlage 1 zur HOAI, 1.4.4, Leistungsphasen 1 - 4 - Objektplanung - Verkehrsanlagen - Straßenbau (§§ 45 ff. HOAI i. V. m. Anlage 13), Leistungsphasen 1 bis 9 nebst örtlicher Bauüberwachung als besondere Leistung Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Leistungsphasen 1 bis 5 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Hinsichtlich der Planungsbegleitenden Vermessung beauftragt der Auftraggeber zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-06.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Burgdorf - Erschließung Gewerbegebiet "Gewerbepark Nordwest" in Burgdorf - Vergabe von Planungsleistungen
Referenznummer: 789-24
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen: - Objektplanung Ingenieurbauwerke - Kanalbau (§§...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen: - Objektplanung Ingenieurbauwerke - Kanalbau (§§ 41 ff. HOAI i. V. m. Anlage 12), Leistungsphasen 1 bis 9, nebst örtlicher Bauüberwachung als besondere Leistung - Planungsbegleitende Vermessung gemäß Anlage 1 zur HOAI, 1.4.4, Leistungsphasen 1 - 4 - Objektplanung - Verkehrsanlagen - Straßenbau (§§ 45 ff. HOAI i. V. m. Anlage 13), Leistungsphasen 1 bis 9 nebst örtlicher Bauüberwachung als besondere Leistung Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Leistungsphasen 1 bis 5 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Hinsichtlich der Planungsbegleitenden Vermessung beauftragt der Auftraggeber zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Beschreibung
Interne Kennung: 789-24
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen: - Objektplanung Ingenieurbauwerke - Kanalbau (§§...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen: - Objektplanung Ingenieurbauwerke - Kanalbau (§§ 41 ff. HOAI i. V. m. Anlage 12), Leistungsphasen 1 bis 9, nebst örtlicher Bauüberwachung als besondere Leistung - Planungsbegleitende Vermessung gemäß Anlage 1 zur HOAI, 1.4.4, Leistungsphasen 1 - 4 - Objektplanung - Verkehrsanlagen - Straßenbau (§§ 45 ff. HOAI i. V. m. Anlage 13), Leistungsphasen 1 bis 9 nebst örtlicher Bauüberwachung als besondere Leistung Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Leistungsphasen 1 bis 5 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Hinsichtlich der Planungsbegleitenden Vermessung beauftragt der Auftraggeber zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Die Stadt Burgdorf beabsichtigt die Vergabe der Erschließung des 3. Bauabschnittes des Gewerbegebietes "Gewerbepark Nordwest". Das Gewerbegebiet "Gewerbepark Nordwest" unterteilt sich in 3 Bauabschnitte. Der 1. Bauabschnitt ist kurz vor Fertigstellung. Für den 2. Bauabschnitt, welcher an die Lise-Meitner-Straße angrenzt, wird derzeit gesondert der Endausbau vergeben. Nun soll der 3. Bauabschnitt folgen. Die Straßenverkehrsflächen sind auf den im Eigentum der Stadt Burgdorf befindlichen Flächen zu planen. Grunderwerb soll nicht getätigt werden. Ein Plan mit den städtischen Flächen liegt den Vergabeunterlagen bei. Die Straßenverkehrsfläche beträgt ca. 1,79 (ha). Weiterhin ist die Entwässerung des Baugebietes zu planen. Die Entwässerung soll im Trennverfahren im Freigefällekanal erfolgen. Das Schmutzwasser, welches auf den Grundstücken anfällt, soll an den Bestand in den Straßen "Lise-Meitner-Straße" sowie "Otto-Hahn-Straße" angeschlossen werden. Das Niederschlagswasser der Straßen sowie der Grundstücke soll ebenfalls an den Bestand in vorgenannten Straßen angeschlossen werden. Schmutz- sowie Regenwasserkanal sind so zu planen, dass ein Anschluss der Grundstücke nördlich sowie südlich der Straße möglich ist (Leitungskreuzungen). Ca. alle 30 m sind beim Schmutzwasserkanal Abzweige für den Anschluss der Grundstücke einzuplanen. Dabei ist die Kreuzung des RW-Kanals bereits zu berücksichtigen. Ggf. sind in Teilbereichen der öffentlichen Verkehrsflächen Auffüllungen zu berücksichtigen, damit die Umsetzung der Freigefälleentwässerung, einschließlich Übergabeschächten auf den Privatgrundstücken, ermöglicht werden kann. Eine hydraulische Berechnung ist nicht durchzuführen. Diese liegt bereits vor. Der Regenwasserkanal sowie der Schmutzwasserkanal sind an den beschlossenen, von der damaligen Planung abweichenden, B-Plan mit den Rohrdurchmessern der hydraulischen Berechnung anzupassen. Die Planung hat sich am Bestand der ersten beiden Bauabschnitte des Gewerbegebietes "Gewerbepark Nordwest" zu orientieren. Durch das Baugebiet verlaufen 2 Stck. parallel verlegte Abwasserdruckrohrleitungen DN 150 PVC-U, die umgelegt werden sollen (Neubau je Druckrohrleitung ca. 750 m). Die neue Trasse steht bereits fest und ist im Bebauungsplan berücksichtigt. Für den im Bestand vorhandenen Hochpunkt mit Be- und Entlüftungsventil wird auftraggeberseitig in Abhängigkeit von den Geländehöhen eine neue Lage festgelegt. Die vom Bieter durchzuführende planungsbegleitende Vermessung zur Erschließung ist auf die neue Trasse der Druckrohrleitung auszuweiten, damit anhand dieser die neue Lage des Hochpunktes auftraggeberseitig ermittelt werden kann. Die neue Trasse einschließlich Hochpunkt für das Be- und Entlüftungsventil sowie dem Altbestand (hierzu liegen digitale Daten vor) sind nach Vorgaben des Auftraggebers in den Lageplan aufzunehmen. Die zu veranschlagenden Planungskosten der Maßnahme werden auf 280.000,00 EUR netto geschätzt.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#
Das Angebot muss enthalten: - Angebotsschreiben nebst Eignungsnachweisen - Präsentation mit folgenden Inhalten:...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Das Angebot muss enthalten: - Angebotsschreiben nebst Eignungsnachweisen - Präsentation mit folgenden Inhalten: 1. Qualität des Projektteams a. Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm b. Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) 2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine a. Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) - Honorarangebot auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblattes abzugeben. Es ist nur dieses Honorarpreisblatt auszufüllen. Vorgenommene Änderungen auf dem Honorarpreisblatt führen zum Ausschluss. Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. - Unterschriebener Vertrag Mit dem Angebot ist der Vertrag mit Unterschrift vorzulegen. Die grau hinterlegten Formularfelder sind alle auszufüllen. Sofern an dem Vertragsentwurf Änderungswünsche bestehen, sind diese vor Angebotsabgabe anzufragen, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Leistungsphasen 1 bis 5 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Hinsichtlich der Planungsbegleitenden Vermessung beauftragt der Auftraggeber zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
“Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen...”
Zentrale Elemente des Verfahrens
Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen. Werden mehr als 5 wertbare Angebote eingereicht, erfolgt zunächst eine Reduzierung des Bieterkreises anhand des Angebotspreises (Honorarangebot) und es werden nur die 5 preisgünstigsten Bieter in der Angebotsauswertung berücksichtigt. Auf der Grundlage der eingereichten und ggf. nach einer Vorauswahl reduzierten Anzahl präsentierten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix (Vergabekriterien unter XV. der Vergabeunterlagen) gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach der Bewertungsmatrix als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-07 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bewerber nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Ort des Eröffnungstermins:
“Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.”
Zusätzliche Informationen:
“Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bewerber nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
“Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit,...”
Zusätzliche Informationen
Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
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Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Persönliche Lage des Bieters: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der Eignung des Bieters nachfolgende Erklärungen und Nachweise beizubringen. 1. Persönliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Persönliche Lage des Bieters: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der Eignung des Bieters nachfolgende Erklärungen und Nachweise beizubringen. 1. Persönliche Lage des Bieters 1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. 1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB. 1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB. 1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. 1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. 1.10 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären, - dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann; - dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können; - dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch diese Unternehmen vorzulegen. Bei der Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Erklärungen vor Erteilung des Zuschlags auch für den/die Nachunternehmer einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen: - mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden, - mindestens 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. 2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Gleiches gilt in Bezug auf Umsätze anderer Unternehmen, deren (wirtschaftliche und finanzielle) Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2025) im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen b) Architekten*innen / Ingenieur*innen c) Technische Zeichner*innen d) Sonstige Mitarbeiter*innen Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Gleiches gilt in Bezug auf die Personalübersicht anderer Unternehmen, deren (technische und berufliche) Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll. 3.2 Erfahrungsnachweis des Bieters (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2020), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Objektplanung Ingenieurbauwerke (Kanalbau) und Verkehrsanlagen (Straßenbau). Es müssen mindestens drei Referenzprojekte für die Objektplanung Ingenieurbauwerke (Kanalbau) vorgelegt werden. Der Kanalbau muss nach dem 01.01.2020 und spätestens vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots abgenommen und in Betrieb genommen worden sein. Es müssen mindestens drei Referenzprojekte für die Objektplanung Verkehrsanlagen (Straßenbau) vorgelegt werden. Der Straßenendausbau muss nach dem 01.01.2020 und spätestens vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots abgenommen und in Betrieb genommen worden sein. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) - Art der Maßnahme (Erschließung Wohngebiet, Erschließung Gewerbegebiet, sonstige Maßnahme) - Art der Planungsleistung (Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbau-werke) - Kurze Beschreibung des Projekts mit Angabe zu den geplanten Nutzungen - Gesamtbaukosten (netto) - Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Fertigstellung Er-schließungsanlagen/Straßenendausbau - Angabe Tag/Monat/Jahr) - Angabe der erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: nati-ground
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J504E
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten...”
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J504E
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131-153306📞
Fax: +49 4131-152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-06+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 047-149542 (2025-03-06)