Auftragsbekanntmachung (2025-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Dornstetten - Europaweite Vergabe von Bauleistungen, "Lieferung und Montage Übergabestation"
Referenznummer: 2025/3008
Kurze Beschreibung:
“Europaweite Vergabe von Bauleistungen, "Lieferung und Montage Übergabestationen" für die Errichtung eines Nahwärmenetzes in der Stadt Dornstetten.”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Wärmeübertragungsanlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Dornstetten plant den Bau einer Wärmeversorgung im Stadtgebiet. Hierzu ist ein Heizzentralenneubau zur Versorgung von kommunalen, kirchlichen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Dornstetten plant den Bau einer Wärmeversorgung im Stadtgebiet. Hierzu ist ein Heizzentralenneubau zur Versorgung von kommunalen, kirchlichen und privaten Gebäuden geplant. Die Auslegungstemperaturen der Fernwärmeversorgung liegen bei 75° C Vorlauf und 48° C Rücklauf bei einem Druck von ca. 4-6 bar. Die Rohrdimensionen der Hausanschlussleitung liegen zwischen DN 20 bis DN 80 für die Hausanschlussleitungen. Die hier vorliegende Ausschreibung umfasst die Lieferung aller hierfür benötigten Übergabestationen in den Jahren 2025 bis 2028. Nähere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis nebst Anhängen zu entnehmen
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Freudenstadt🏙️
Dauer: 3 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-13 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-13 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 7
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe der Umsätze des Bieters, die Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der Umsätze des Bieters, die Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorliegen von mindestens drei Referenzen zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten drei abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorliegen von mindestens drei Referenzen zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführt wurden. Beim jeweiligen Referenzprojekt sind anzugeben: Baumaßnahme, Ort der Ausführung, Bauherr/Auftraggeber inkl. Anschrift, Leistung, Ausführungszeit. Außerdem ist vom Bieter jeweils anzugeben, oder er Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner oder Nachunternehmer war. Zudem ist jeweils der Auftragswert der Gesamtleistung und der eigenen Leistung anzugeben. Außerdem ist jeweils anzugeben, wieviele Arbeitnehmer und wieviele Leitungskräfte während der Auftragsausführung durchschnittlich eingesetzt waren. Schließlich sind jeweils besondere technische / gerätespezifische / zeitliche / sonstige Anforderungen anzugeben.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen Zudem Einverständnis zur Angabe der Anzahl der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen Zudem Einverständnis zur Angabe der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl gelangt.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Eintragung im Handelsregister, in die Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handelskammer oder Eigenerklärung, dass keine Pflicht zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Eintragung im Handelsregister, in die Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handelskammer oder Eigenerklärung, dass keine Pflicht zur Eintragung in die genannten Register besteht.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5V4L” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 174-595403 (2025-09-10)