Auftragsbekanntmachung (2025-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Löhne, Stadtwerke Löhne, Lieferung von Erdgas
Referenznummer: 20-VgV-O-LÖ 72/2025 ZV 221/2025
Kurze Beschreibung:
“Stadt Löhne, Stadtwerke Löhne, Lieferung von Erdgas”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für 124 Abnahmestellen der Stadt Löhne, der Stadtwerke Löhne Eigenbetrieb, sowie der Wohnstadt...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für 124 Abnahmestellen der Stadt Löhne, der Stadtwerke Löhne Eigenbetrieb, sowie der Wohnstadt Löhne in Nordrhein-Westfalen.
Insgesamt ca. 124 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch für 2026 von ca. 15.198.528 kWh und mit einem Referenzverbrauch für 2027 von ca. 15.398.528] kWh.
Lieferzeitraum
Die Gaslieferung an die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2026, 06:00 Uhr bis 01.01.2028, 06:00 Uhr und umfasst somit zwei Lieferjahre.
Der konkrete Lieferbeginn für jede einzelne Abnahmestelle der jeweiligen Auftraggeber ist im Datenblatt (Einzelaufstellung der Abnahmestellen, Anlage 1.2 zur Leistungsbeschreibung) aufgeführt.
Die Anlage 1.2 kann durch den jeweiligen Teilnehmer bis zum konkreten Lieferbeginn modifiziert werden. Dies umfasst die Möglichkeit, Abnahmestellen hinzuzufügen oder zu entfernen.
Darüber hinaus besteht auch während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, Abnahmestellen hinzuzufügen oder zu entfernen. In solchen Fällen bleibt die für die Ausschreibung festgelegte Referenzmenge pro Lieferjahr unverändert und bildet weiterhin die Grundlage für die Gaslieferung.
Maximalmenge der Beziehenden Energie:
Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Urteilen vom 19. Dezember 2018 (Rs. C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und vom 17. Juni 2021 (Rs. C-23/20) sowie des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschl. v. 12. Dezember 2022 – Verg 3/22) gilt, dass eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der festgelegten Höchstgrenze ihre Wirkung verliert. Vor diesem Hintergrund erfolgt folgende Festlegung:
Die maximale beziehbare Energiemenge pro Jahr und je Los beträgt 150 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge. Bei der ausgeschriebenen Referenzmenge des jeweiligen Lieferjahres handelt es sich um den Basisverbrauch des jeweiligen Teilnehmers. Dieser Basisverbrauch kann im Rahmen eines Toleranzbandes von ±20 % schwanken. Innerhalb dieses Toleranzbandes ist eine Preisanpassung bei Über- oder Unterschreitung der Referenzmenge möglich. Insgesamt bleibt jedoch sichergestellt, dass die beziehbare Energiemenge die festgelegte Maximalmenge von 150 % der Referenzmenge nicht überschreitet.
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Ort der Leistung: Herford🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-26 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-26 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung Angaben zum Unternehmen sowie eine Darstellung der in den letzten drei Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung Angaben zum Unternehmen sowie eine Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Größenordnung im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in einer Referenzliste einzutragen. Zusätzlich müssen Referenzen zu in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung angegeben werden. In die Referenzliste sind mindestens zwei bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung eine deutschsprachige Ansprechperson, sowie eine Vertretung namentlich zu benennen.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Soweit zutreffend, sind außerdem Angaben zur Art und zum Umfang von Leistungen, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen, sowie zu bestehenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Soweit zutreffend, sind außerdem Angaben zur Art und zum Umfang von Leistungen, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen, sowie zu bestehenden Arbeitsgemeinschaften oder Bietergemeinschaften in Anlage 2 zu machen. Das Formular 533 EU (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / Eignungsleiher) ist auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich „Lieferantenanzeige“ einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen.
Alternativ ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) zulässig, die den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 entspricht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde ihm gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz noch teilweise untersagt hat....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde ihm gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz noch teilweise untersagt hat. Ebenso ist zu bestätigen, dass seitens der Regulierungsbehörde keine Bedenken hinsichtlich der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit vorgebracht wurden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zusätzlich ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter die Sicherstellung der Lieferungen gewährleistet, indem er sich vor Beginn des jeweiligen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zusätzlich ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter die Sicherstellung der Lieferungen gewährleistet, indem er sich vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern sichert.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat zudem zu erklären, dass keine kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Handlungen im Zusammenhang mit der Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat zudem zu erklären, dass keine kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Handlungen im Zusammenhang mit der Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen getroffen wurden und dass keine Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Der Bieter verpflichtet sich folgende Eigenerklärung zur Einhaltung der Wettbewerbsregeln abzugeben:
"Eigenerklärung zur Einhaltung der Wettbewerbsregeln: Der Bieter erklärt, dass er im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung oder vergleichbaren Verfahren keine wettbewerbswidrigen Absprachen getroffen hat und solche auch nicht treffen wird. Dies umfasst insbesondere Vereinbarungen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, die Preisgestaltung sowie andere Bedingungen, die den Wettbewerb einschränken. Der Bieter erklärt weiterhin, dass er keine Personen oder Unternehmen beauftragt hat, die unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gefördert haben."
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist der Bieter verpflichtet, eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Falls der Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist der Bieter verpflichtet, eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Falls der Bieter seinen Sitz oder Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat und noch nicht Mitglied einer deutschen Berufsgenossenschaft ist, hat er vor Erteilung des Auftrags auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle nachzuweisen, dass er sein Unternehmen, soweit es auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei einer deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Für den Fall, dass der Bieter aufgrund internationaler Vereinbarungen von der Pflicht zur Mitgliedschaft bei einer deutschen Berufsgenossenschaft befreit ist, hat er dies auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen. Unabhängig von der Mitgliedschaft bei einer deutschen Berufsgenossenschaft verpflichtet sich der Bieter, alle in Deutschland geltenden Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung einzuhalten. Ein entsprechender Nachweis ist auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Erteilung des Auftrages kann zusätzlich davon abhängig gemacht werden, dass der Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorlegt. Auch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Erteilung des Auftrages kann zusätzlich davon abhängig gemacht werden, dass der Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorlegt. Auch diese Bescheinigung ist auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle hat der Bieter anzugeben, bei welchem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle hat der Bieter anzugeben, bei welchem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen er haftpflichtversichert ist. Dabei sind die vereinbarten Deckungssummen für Personenschäden und sonstige Schäden zu nennen. Die Deckungssummen müssen mindestens 5 Millionen Euro für Personenschäden und 2 Millionen Euro für sonstige Schäden betragen.
Sofern der Bieter eine Haftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, ist der Nachweis zu erbringen, dass diese Versicherung im deutschen Rechtsraum anerkannt ist. Sollte keine ausreichende Haftpflichtversicherung vorliegen, ist der Bieter verpflichtet, eine solche vor Vertragsschluss abzuschließen und einen entsprechenden Nachweis spätestens 7 Werktage vor Vertragsschluss vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Formblätter 521 EU (Eigenerklärung Ausschlussgründe) und 523 EU (Eigenerklärung Sanktionspaket) sind einzureichen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für Rückfragen des Auftraggebers ist ein fester Ansprechpartner oder eine feste Ansprechpartnerin des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten –...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für Rückfragen des Auftraggebers ist ein fester Ansprechpartner oder eine feste Ansprechpartnerin des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten – Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr – telefonisch und elektronisch via E-Mail erreichbar. Bereits bei Angebotsabgabe sind die Kontaktdaten, bestehend aus Anschrift, Telefonnummer (fest und mobil) sowie E-Mail-Adresse, anzugeben. Der Auftraggeber stellt seinerseits entsprechende Kontaktdaten bereit. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich gegenseitig mitzuteilen.
“1. Der Kreis Herford führt dieses Vergabeverfahren nach den Bestimmungen für die Vergabe von Lieferleistungen (VgV) durch.
2. Das Angebot ist ausschließlich...”
1. Der Kreis Herford führt dieses Vergabeverfahren nach den Bestimmungen für die Vergabe von Lieferleistungen (VgV) durch.
2. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform Deutsche eVergabe (www.deutsche- evergabe.de) einzureichen. Dazu ist die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter https://deutsche-evergabe.de notwendig;
3. Alle weiteren Informationen und Unterlagen in diesem Verfahren erhalten die Bieter ausschließlich über die eVergabe-Plattform Deutsche eVergabe (www.deutsche-evergabe.de).
4. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus wichtigem Grund ganz oder teilweise aufzuheben. Insbesondere behält sich der Auftraggeber ausdrücklich die Aufhebung des Verfahrens vor, wenn der Beschaffungsbedarf des Auftraggebers nachträglich wegfallen sollte oder der Auftraggeber kein wirtschaftliches Angebot erhält.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 5de58b72-b854-4472-a0c2-a2c87d475a1b
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Herford🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 251411691📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 139-481280 (2025-07-22)