Die Stadt Regensburg plant im Rahmen des Förderprogramms Modellprojekte Smart Cities des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) den Betrieb einer urbanen Datenplattform (UDP) auf Basis des Produkts CIVITAS/CORE in der jeweils aktuellen Version. Die UDP dient dabei als zentrale Infrastruktur für die Sammlung, Integration, Verwaltung und Bereitstellung städtischer Daten. Ziel ist es, verschiedene interne und externe Datenquellen anzubinden und auf Basis eines zunehmend umfassenden Datenraums wertschöpfende Anwendungsfälle zu generieren, die zur Ermöglichung und Verbesserung städtischer Entscheidungs- und Verwaltungsprozesse, Bürger-Services und Forschungsvorhaben beitragen. Exemplarische Anwendungsfälle wären hierbei: • im Bereich Internet of Things (IoT) die Erfassung und Auswertung von Sensordaten z.B. die Messung von Grundwasserpegeln und Passantenfrequenzen • die Implementierung von Dashboards, z.B. in den Themenfeldern Bildung, Migration oder Nachhaltigkeit • die Entwicklung von Anwendungen auf Basis von modellierten Daten der Plattform Für eine Umsetzung von Anwendungsfällen ist die Zusammenarbeit zwischen internen Fachämtern, der internen IT und dem externen Auftragnehmer erforderlich: die Fachämter definieren ihre fachlichen Anforderungen und • die IT (siehe Kapitel 2.2.1 LB) o stellt ein Ticketsystem (aktuell Helpline) für Fachämter, um Anfragen der Fachämter zu erfassen (Rolle: "Helpdesk") o übernimmt die Rolle "Anwendungsbetreuung" für die UDP o übernimmt die Rolle "fachliche Administration" für die UDP übernimmt die Projektsteuerung seitens des Auftraggebers Die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers (siehe Kapitel 2 LB) umfassen daher: • den technischen Betrieb (inkl. Hosting, Deployment und Support) im Rahmen der Rolle "technische Administration" (siehe Kapitel 2.1 LB) • den Second Level Support für die Plattformkomponenten, für die fachliche Administration sowie für die von ihm implementierten Use Cases und integrierten Datenquellen (siehe Kapitel 2.2 LB) • die Implementierung von Use Cases und Integration von Datenquellen (siehe Kapitel 2.3 LB) • die Erstellung eines Konzepts zur Integration in die IT-Infrastruktur der Stadtverwaltung Regensburg (siehe Kapitel 2.4 LB)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-25.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Regensburg: Urbane Datenplattform (UDP) - Produktivsystem
Referenznummer: MaBu-2025-0502
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Regensburg plant im Rahmen des Förderprogramms Modellprojekte Smart Cities des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) den Betrieb einer urbanen Datenplattform (UDP) auf Basis des Produkts CIVITAS/CORE in der jeweils aktuellen Version.
Die UDP dient dabei als zentrale Infrastruktur für die Sammlung, Integration, Verwaltung und Bereitstellung städtischer Daten. Ziel ist es, verschiedene interne und externe Datenquellen anzubinden und auf Basis eines zunehmend umfassenden Datenraums wertschöpfende Anwendungsfälle zu generieren, die zur Ermöglichung und Verbesserung städtischer Entscheidungs- und Verwaltungsprozesse, Bürger-Services und Forschungsvorhaben beitragen.
Exemplarische Anwendungsfälle wären hierbei:
• im Bereich Internet of Things (IoT) die Erfassung und Auswertung von Sensordaten z.B. die Messung von Grundwasserpegeln und Passantenfrequenzen
• die Implementierung von Dashboards, z.B. in den Themenfeldern Bildung, Migration oder Nachhaltigkeit
• die Entwicklung von Anwendungen auf Basis von modellierten Daten der Plattform
Für eine Umsetzung von Anwendungsfällen ist die Zusammenarbeit zwischen internen Fachämtern, der internen IT und dem externen Auftragnehmer erforderlich:
die Fachämter definieren ihre fachlichen Anforderungen
und
• die IT (siehe Kapitel 2.2.1 LB)
o stellt ein Ticketsystem (aktuell Helpline) für Fachämter, um Anfragen der Fachämter zu erfassen (Rolle: "Helpdesk")
o übernimmt die Rolle "Anwendungsbetreuung" für die UDP
o übernimmt die Rolle "fachliche Administration" für die UDP
übernimmt die Projektsteuerung seitens des Auftraggebers
Die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers (siehe Kapitel 2 LB) umfassen daher:
• den technischen Betrieb (inkl. Hosting, Deployment und Support) im Rahmen der Rolle "technische Administration" (siehe Kapitel 2.1 LB)
• den Second Level Support für die Plattformkomponenten, für die fachliche Administration sowie für die von ihm implementierten Use Cases und integrierten Datenquellen (siehe Kapitel 2.2 LB)
• die Implementierung von Use Cases und Integration von Datenquellen (siehe Kapitel 2.3 LB)
• die Erstellung eines Konzepts zur Integration in die IT-Infrastruktur der Stadtverwaltung Regensburg (siehe Kapitel 2.4 LB)
Die Stadt Regensburg plant im Rahmen des Förderprogramms Modellprojekte Smart Cities des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) den Betrieb einer urbanen Datenplattform (UDP) auf Basis des Produkts CIVITAS/CORE in der jeweils aktuellen Version.
Die UDP dient dabei als zentrale Infrastruktur für die Sammlung, Integration, Verwaltung und Bereitstellung städtischer Daten. Ziel ist es, verschiedene interne und externe Datenquellen anzubinden und auf Basis eines zunehmend umfassenden Datenraums wertschöpfende Anwendungsfälle zu generieren, die zur Ermöglichung und Verbesserung städtischer Entscheidungs- und Verwaltungsprozesse, Bürger-Services und Forschungsvorhaben beitragen.
Exemplarische Anwendungsfälle wären hierbei:
• im Bereich Internet of Things (IoT) die Erfassung und Auswertung von Sensordaten z.B. die Messung von Grundwasserpegeln und Passantenfrequenzen
• die Implementierung von Dashboards, z.B. in den Themenfeldern Bildung, Migration oder Nachhaltigkeit
• die Entwicklung von Anwendungen auf Basis von modellierten Daten der Plattform
Für eine Umsetzung von Anwendungsfällen ist die Zusammenarbeit zwischen internen Fachämtern, der internen IT und dem externen Auftragnehmer erforderlich:
die Fachämter definieren ihre fachlichen Anforderungen
und
• die IT (siehe Kapitel 2.2.1 LB)
o stellt ein Ticketsystem (aktuell Helpline) für Fachämter, um Anfragen der Fachämter zu erfassen (Rolle: "Helpdesk")
o übernimmt die Rolle "Anwendungsbetreuung" für die UDP
o übernimmt die Rolle "fachliche Administration" für die UDP
übernimmt die Projektsteuerung seitens des Auftraggebers
Die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers (siehe Kapitel 2 LB) umfassen daher:
• den technischen Betrieb (inkl. Hosting, Deployment und Support) im Rahmen der Rolle "technische Administration" (siehe Kapitel 2.1 LB)
• den Second Level Support für die Plattformkomponenten, für die fachliche Administration sowie für die von ihm implementierten Use Cases und integrierten Datenquellen (siehe Kapitel 2.2 LB)
• die Implementierung von Use Cases und Integration von Datenquellen (siehe Kapitel 2.3 LB)
• die Erstellung eines Konzepts zur Integration in die IT-Infrastruktur der Stadtverwaltung Regensburg (siehe Kapitel 2.4 LB)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Programmierung von Softwarepaketen📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Regensburg plant im Rahmen des Förderprogramms Modellprojekte Smart Cities des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) den Betrieb einer urbanen Datenplattform (UDP) auf Basis des Produkts CIVITAS/CORE in der jeweils aktuellen Version.
Die UDP dient dabei als zentrale Infrastruktur für die Sammlung, Integration, Verwaltung und Bereitstellung städtischer Daten. Ziel ist es, verschiedene interne und externe Datenquellen anzubinden und auf Basis eines zunehmend umfassenden Datenraums wertschöpfende Anwendungsfälle zu generieren, die zur Ermöglichung und Verbesserung städtischer Entscheidungs- und Verwaltungsprozesse, Bürger-Services und Forschungsvorhaben beitragen.
Die Stadt Regensburg plant im Rahmen des Förderprogramms Modellprojekte Smart Cities des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) den Betrieb einer urbanen Datenplattform (UDP) auf Basis des Produkts CIVITAS/CORE in der jeweils aktuellen Version.
Die UDP dient dabei als zentrale Infrastruktur für die Sammlung, Integration, Verwaltung und Bereitstellung städtischer Daten. Ziel ist es, verschiedene interne und externe Datenquellen anzubinden und auf Basis eines zunehmend umfassenden Datenraums wertschöpfende Anwendungsfälle zu generieren, die zur Ermöglichung und Verbesserung städtischer Entscheidungs- und Verwaltungsprozesse, Bürger-Services und Forschungsvorhaben beitragen.
Postleitzahl: 93047
Stadt: Regensburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 30.00
Kostenkriterium (Name): Leistung
Kostenkriterium (Gewichtung): 70.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Das Vergabeverfahren wird im Wege des sog. beschleunigten offenen Verfahrens gemäß § 15 Abs. 3 VgV durchgeführt. Der Dringlichkeitsbedarf ergibt sich aus dem kurz bevor stehenden Ende des Förderprogramms, aus dem im Wesentlichen die notwendigen Mittel für die gegenständliche Beschaffung stammen.
Das Vergabeverfahren wird im Wege des sog. beschleunigten offenen Verfahrens gemäß § 15 Abs. 3 VgV durchgeführt. Der Dringlichkeitsbedarf ergibt sich aus dem kurz bevor stehenden Ende des Förderprogramms, aus dem im Wesentlichen die notwendigen Mittel für die gegenständliche Beschaffung stammen.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-19 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-19 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-19 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit nach § 56 VgV zulässig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: zwei Referenzen, die möglichst vergleichbar mit den geforderten Leistungen sind
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Auftragsbezogener Umsatz in den Jahren 2022, 2023 und 2024
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Insolvenz vergleichbares Verfahren
Bestechlichkeit. Vorteilsgewährung und Bestechung
Bildung kriminelle Vereinigung
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terroismusmusfinnazierung
Betrug oder Subventionsbetrug
Menschenhandel. Zwangsarbeit
Zahlungsunfähigkeit
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung durch Insolvenzverwalter
unzuläsige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Interessenkonflikt
Wettbewerbsverzerrung
Schwere Verfehlung
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 123456
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann
ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt
werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer
Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst
erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen
Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB
informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im
Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber
der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen
haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung
erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der
Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge
nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben
nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von
längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des
Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134
GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann
ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt
werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer
Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst
erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen
Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB
informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im
Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber
der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen
haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung
erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der
Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3
GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge
nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben
nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von
längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des
Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134
GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-25+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 229-788343 (2025-11-25)