DDie ausgeschriebenen Mengenansätze beruhen auf den bisherigen jährlichen Verbräuchen und Erfahrungswerten und bilden den Durchschnitt der letzten zwei Jahre. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge. Die Mengen können über- oder unterschritten werden, da es sich nicht um einen klassischen Abrufvertrag, sondern um eine Rahmenvereinbarung gemäß §21 VgV handelt, bei der lediglich die Bedingungen für die Einzelaufträge während der Vertragslaufzeit sowie der Preis festgelegt werden. Eine Mindermengenpauschale oder Ähnliches ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird separat nicht bezahlt. Der Jahreshöchstwert für den Rahmenvertrag für Los 1 - Los 4 wurde in Höhe von 270.000 € ermittelt. Während des Vertrages hat der Bieter eine gleichbleibende Qualität (wie angeboten und ggfs. bemustert) zu garantieren. Steht das angegebene Produkt nicht mehr zur Verfügung, darf der Bieter ein Alternativprodukt nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers einsetzen. Sollte nach Auftragserteilung Abweichungen gegenüber den angebotenen Produkten festgestellt werden, behält sich der Auftraggeben vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die Bieter verpflichten sich in diesem Falle, für die entstandenen Schäden und finanzielle Nachteile der Stadt Bruchsal aufzukommen. Die aufgeführten Leistungsvorgaben sind zwingend einzuhalten. Änderungen sind nicht erlaubt. Im Leistungsverzeichnis sind für einige Produkte aufgrund von Kriterien der Nachhaltigkeit und/oder einer bereits bestehenden Produktpalette konkrete Produkte vorgegeben. Diese geforderten Mindestangaben und Produkte sind zwingend zu erfüllen. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss. Sofern nicht als "oder gleichwertig" gekennzeichnet, werden die im Leistungsverzeichnis geforderten Materialien, Qualität und Produkte verlangt. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter durch vergleichbare Werte, Herstellernachweise, Prüfzeugnisse und Muster zu erbringen. Lieferungen von Reinigungschemikalien, die nach Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet sind, müssen mit Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisung gemäß EG Richtlinie versehen sein. Die angebotenen Preise gelten vom 01.01.2026 bis 31.12.2027. Die ausgeschriebene Leistung ist im Rahmen eines Rahmenvertrags für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, zunächst auf ein Jahr befristet. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach zwei Jahren Vertragslaufzeit, also am 31.12.2027. Die Beauftragung erfolgt während der Vertragslaufzeit in Einzelaufträgen als Abrufe. Der Auftragnehmer erstellt zum jeweiligen Jahresende eine Zusammenstellung der gelieferten Mengen, aufgeschlüsselt nach Los, Position und Abnahmestellen. Die Bestellung erfolgt nach Bedarf über das Gebäude- und Energiemanagement. Die Anlieferung der bestellten Artikel erfolgt nach Bedarf, höchstens jedoch einmal monatlich. Alle Kosten zum Transport, wie Regulierungspauschale, Mautzuschlag oder Ähnliches sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Städtische Einrichtungen - Lieferung von Reinigungsmaterial
Kurze Beschreibung:
DDie ausgeschriebenen Mengenansätze beruhen auf den bisherigen jährlichen
Verbräuchen und Erfahrungswerten und bilden den Durchschnitt der letzten
zwei Jahre. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge. Die
Mengen können über- oder unterschritten werden, da es sich nicht um
einen klassischen Abrufvertrag, sondern um eine Rahmenvereinbarung gemäß
§21 VgV handelt, bei der lediglich die Bedingungen für die
Einzelaufträge während der Vertragslaufzeit sowie der Preis festgelegt
werden. Eine Mindermengenpauschale oder Ähnliches ist in die
Einheitspreise einzukalkulieren und wird separat nicht bezahlt. Der
Jahreshöchstwert für den Rahmenvertrag für Los 1 - Los 4 wurde in Höhe
von 270.000 € ermittelt.
Während des Vertrages hat der Bieter eine gleichbleibende Qualität (wie
angeboten und ggfs. bemustert) zu garantieren. Steht das angegebene
Produkt nicht mehr zur Verfügung, darf der Bieter ein Alternativprodukt
nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers einsetzen.
Sollte nach Auftragserteilung Abweichungen gegenüber den angebotenen
Produkten festgestellt werden, behält sich der Auftraggeben vor, sofort
vom Vertrag zurückzutreten. Die Bieter verpflichten sich in diesem
Falle, für die entstandenen Schäden und finanzielle Nachteile der Stadt
Bruchsal aufzukommen.
Die aufgeführten Leistungsvorgaben sind zwingend einzuhalten. Änderungen
sind nicht erlaubt. Im Leistungsverzeichnis sind für einige Produkte
aufgrund von Kriterien der Nachhaltigkeit und/oder einer bereits
bestehenden Produktpalette konkrete Produkte vorgegeben. Diese
geforderten Mindestangaben und Produkte sind zwingend zu erfüllen. Die
Nichteinhaltung führt zum Ausschluss.
Sofern nicht als "oder gleichwertig" gekennzeichnet, werden die im
Leistungsverzeichnis geforderten Materialien, Qualität und Produkte
verlangt. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter durch
vergleichbare Werte, Herstellernachweise, Prüfzeugnisse und Muster zu
erbringen.
Lieferungen von Reinigungschemikalien, die nach Gefahrstoffverordnung
gekennzeichnet sind, müssen mit Sicherheitsdatenblatt und
Betriebsanweisung gemäß EG Richtlinie versehen sein.
Die angebotenen Preise gelten vom 01.01.2026 bis 31.12.2027.
Die ausgeschriebene Leistung ist im Rahmen eines Rahmenvertrags für den
Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, zunächst auf ein Jahr befristet. Der
Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von
drei Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres vom Auftraggeber gekündigt
wird. Der Vertrag endet spätestens nach zwei Jahren Vertragslaufzeit,
also am 31.12.2027. Die Beauftragung erfolgt während der
Vertragslaufzeit in Einzelaufträgen als Abrufe.
Der Auftragnehmer erstellt zum jeweiligen Jahresende eine
Zusammenstellung der gelieferten Mengen, aufgeschlüsselt nach Los,
Position und Abnahmestellen.
Die Bestellung erfolgt nach Bedarf über das Gebäude- und
Energiemanagement. Die Anlieferung der bestellten Artikel erfolgt nach
Bedarf, höchstens jedoch einmal monatlich. Alle Kosten zum Transport,
wie Regulierungspauschale, Mautzuschlag oder Ähnliches sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
DDie ausgeschriebenen Mengenansätze beruhen auf den bisherigen jährlichen
Verbräuchen und Erfahrungswerten und bilden den Durchschnitt der letzten
zwei Jahre. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge. Die
Mengen können über- oder unterschritten werden, da es sich nicht um
einen klassischen Abrufvertrag, sondern um eine Rahmenvereinbarung gemäß
§21 VgV handelt, bei der lediglich die Bedingungen für die
Einzelaufträge während der Vertragslaufzeit sowie der Preis festgelegt
werden. Eine Mindermengenpauschale oder Ähnliches ist in die
Einheitspreise einzukalkulieren und wird separat nicht bezahlt. Der
Jahreshöchstwert für den Rahmenvertrag für Los 1 - Los 4 wurde in Höhe
von 270.000 € ermittelt.
Während des Vertrages hat der Bieter eine gleichbleibende Qualität (wie
angeboten und ggfs. bemustert) zu garantieren. Steht das angegebene
Produkt nicht mehr zur Verfügung, darf der Bieter ein Alternativprodukt
nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers einsetzen.
Sollte nach Auftragserteilung Abweichungen gegenüber den angebotenen
Produkten festgestellt werden, behält sich der Auftraggeben vor, sofort
vom Vertrag zurückzutreten. Die Bieter verpflichten sich in diesem
Falle, für die entstandenen Schäden und finanzielle Nachteile der Stadt
Bruchsal aufzukommen.
Die aufgeführten Leistungsvorgaben sind zwingend einzuhalten. Änderungen
sind nicht erlaubt. Im Leistungsverzeichnis sind für einige Produkte
aufgrund von Kriterien der Nachhaltigkeit und/oder einer bereits
bestehenden Produktpalette konkrete Produkte vorgegeben. Diese
geforderten Mindestangaben und Produkte sind zwingend zu erfüllen. Die
Nichteinhaltung führt zum Ausschluss.
Sofern nicht als "oder gleichwertig" gekennzeichnet, werden die im
Leistungsverzeichnis geforderten Materialien, Qualität und Produkte
verlangt. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter durch
vergleichbare Werte, Herstellernachweise, Prüfzeugnisse und Muster zu
erbringen.
Lieferungen von Reinigungschemikalien, die nach Gefahrstoffverordnung
gekennzeichnet sind, müssen mit Sicherheitsdatenblatt und
Betriebsanweisung gemäß EG Richtlinie versehen sein.
Die angebotenen Preise gelten vom 01.01.2026 bis 31.12.2027.
Die ausgeschriebene Leistung ist im Rahmen eines Rahmenvertrags für den
Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, zunächst auf ein Jahr befristet. Der
Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von
drei Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres vom Auftraggeber gekündigt
wird. Der Vertrag endet spätestens nach zwei Jahren Vertragslaufzeit,
also am 31.12.2027. Die Beauftragung erfolgt während der
Vertragslaufzeit in Einzelaufträgen als Abrufe.
Der Auftragnehmer erstellt zum jeweiligen Jahresende eine
Zusammenstellung der gelieferten Mengen, aufgeschlüsselt nach Los,
Position und Abnahmestellen.
Die Bestellung erfolgt nach Bedarf über das Gebäude- und
Energiemanagement. Die Anlieferung der bestellten Artikel erfolgt nach
Bedarf, höchstens jedoch einmal monatlich. Alle Kosten zum Transport,
wie Regulierungspauschale, Mautzuschlag oder Ähnliches sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsmittel📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001 E25254161
Titel: Los 1: Reinigungs- und Pflegemittel
Beschreibung der Beschaffung:
Reinigungs- und Pflegemittel: Spender, Hilfsmittel, Hautschutz und Hautpflege, Hygieneartikel, Handschuhe, Abfallsäcke, Müllbeutel, Hygienebeutel, Spülmaschinentabs, WC-Garnituren, Sanitärreiniger, Waschmittel, Spülmittel, Glas- und Oberflächenreiniger, Holzpflegemittel, Fußbodenreinigungsmittel, Handwaschseife.
Reinigungs- und Pflegemittel: Spender, Hilfsmittel, Hautschutz und Hautpflege, Hygieneartikel, Handschuhe, Abfallsäcke, Müllbeutel, Hygienebeutel, Spülmaschinentabs, WC-Garnituren, Sanitärreiniger, Waschmittel, Spülmittel, Glas- und Oberflächenreiniger, Holzpflegemittel, Fußbodenreinigungsmittel, Handwaschseife.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsmittel📦
Postleitzahl: 76646
Stadt: Bruchsal
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach zwei Jahren Vertragslaufzeit, also am 31.12.2027. Die Beauftragung erfolgt während der Vertragslaufzeit in Einzelaufträgen als Abrufe.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach zwei Jahren Vertragslaufzeit, also am 31.12.2027. Die Beauftragung erfolgt während der Vertragslaufzeit in Einzelaufträgen als Abrufe.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002 E25254161
Titel: Los 2: Papier für Sanitärräume
Beschreibung der Beschaffung: Papier für Sanitärräume: Handtuchrollen, Falthandtuch, Papierwischtücher.
Produkte/Dienstleistungen: Papiersanitärartikel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Papiersanitärartikel📦 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003 E25254161
Titel: Los 3: Toilettenpapier
Beschreibung der Beschaffung: Toilettenpapier
Produkte/Dienstleistungen: Toilettenpapier📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Toilettenpapier📦 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: LOT-0004 E25254161
Titel: Los 4: Reinigungsgeräte
Beschreibung der Beschaffung:
Die einzelnen Annahmestellen sind über das gesamte Stadtgebiet sowie den
Ortsteilen verteilt. Der Hausmeister des Objektes ist spätestens eine
Stunde vor Anlieferung telefonisch zu kontaktieren.
Objekte die zu beliefern sind:
Joß-Fritz-Schule Untergrombach
Johann-Peter-Hebelschule
Sporthalle Heidelsheim
Grundschule Büchenau
Albert-Schweitzer-Realschule
Stirumschule Bruchsal
Konrad-Adenauer-Schule
Dietrich-Bonhoeffer-Schule Heidelsheim
Schönborn-Gymnasium
Sporthalle Bruchsal
Sporthalle Bahnstadt
Justus-Knecht-Gymnasium
Grundschule Helmsheim
Burgschule Obergrombach
Bundschuhhalle Untergrombach
Mehrzweckhalle Büchenau
Verwaltungsstellen in Untergrombach, Obergrombach, Heidelsheim,
Helmsheim, Büchenau
Friedhöfe in Bruchsal, Untergrombach, Obergrombach, Heidelsheim,
Helmsheim, Büchenau
Feuerwehr in Bruchsal, Untergrombach, Obergrombach, Heidelsheim,
Helmsheim, Büchenau
Rathaus am Marktplatz
Rathaus am Otto-Oppenheimer-Platz
Rathaus an der Luisenstraße
Kläranlage Bruchsal
Baubetriebshof
Haus der Begegnung
Rathaus Campus 1
Justus-Knecht-Gymnasium, Campus 6
Städtisches Museum
Volkshochschule/Bücherei
Die einzelnen Annahmestellen sind über das gesamte Stadtgebiet sowie den
Ortsteilen verteilt. Der Hausmeister des Objektes ist spätestens eine
Stunde vor Anlieferung telefonisch zu kontaktieren.
Objekte die zu beliefern sind:
Joß-Fritz-Schule Untergrombach
Johann-Peter-Hebelschule
Sporthalle Heidelsheim
Grundschule Büchenau
Albert-Schweitzer-Realschule
Stirumschule Bruchsal
Konrad-Adenauer-Schule
Dietrich-Bonhoeffer-Schule Heidelsheim
Schönborn-Gymnasium
Sporthalle Bruchsal
Sporthalle Bahnstadt
Justus-Knecht-Gymnasium
Grundschule Helmsheim
Burgschule Obergrombach
Bundschuhhalle Untergrombach
Mehrzweckhalle Büchenau
Verwaltungsstellen in Untergrombach, Obergrombach, Heidelsheim,
Helmsheim, Büchenau
Friedhöfe in Bruchsal, Untergrombach, Obergrombach, Heidelsheim,
Helmsheim, Büchenau
Feuerwehr in Bruchsal, Untergrombach, Obergrombach, Heidelsheim,
Helmsheim, Büchenau
Rathaus am Marktplatz
Rathaus am Otto-Oppenheimer-Platz
Rathaus an der Luisenstraße
Kläranlage Bruchsal
Baubetriebshof
Haus der Begegnung
Rathaus Campus 1
Justus-Knecht-Gymnasium, Campus 6
Städtisches Museum
Volkshochschule/Bücherei
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Es sind keine Bieter gemäß VgV zum Submissionstermin zugelassen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform Subreport. Schriftliche Angebote oder Angebote per Mail sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Bindefrist wurden auf den 19.12.2025 festgelegt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-21 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Es sind keine Bieter gemäß VgV zum Submissionstermin zugelassen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Es sind keine Bieter gemäß VgV zum Submissionstermin zugelassen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Zusätzliche Informationen:
Elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform Subreport. Schriftliche Angebote oder Angebote per Mail sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Bindefrist wurden auf den 19.12.2025 festgelegt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben § 56 VgV nicht ausgeschlossen sind, nach Fristablauf nachgereicht werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder
die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (L) EigE
Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben:
Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht
präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw.
Komm EU (L) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom
Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur
Eignung Berufsausübung sind folgende Angaben erforderlich: - Angabe
Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE -
Buchstabe d - Eintragung in das Berufsregister und Buchstabe h -
Bestätigung Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Die
Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur
Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der
den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6
Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder
die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (L) EigE
Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben:
Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht
präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw.
Komm EU (L) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom
Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur
Eignung Berufsausübung sind folgende Angaben erforderlich: - Angabe
Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE -
Buchstabe d - Eintragung in das Berufsregister und Buchstabe h -
Bestätigung Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Die
Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur
Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der
den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6
Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist
auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind
oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (L)
EigE Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben:
Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht
präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw.
Komm EU (L) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom
Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur
Eignung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind folgende
Angaben erforderlich: - Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre
(die Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen einschließen) gemäß Formblatt Komm EU (L)
EigE – Buchstabe a - Erklärung Insolvenz und Liquidation gemäß
Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe e. Die Vergabestelle behält sich
das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der
Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist
auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind
oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (L)
EigE Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben:
Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht
präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw.
Komm EU (L) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom
Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur
Eignung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind folgende
Angaben erforderlich: - Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre
(die Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen einschließen) gemäß Formblatt Komm EU (L)
EigE – Buchstabe a - Erklärung Insolvenz und Liquidation gemäß
Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe e. Die Vergabestelle behält sich
das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der
Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder
die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (L) EigE
Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben:
Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht
präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw.
Komm EU (L) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom
Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur
Eignungsprüfung technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind
folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung Angaben von drei
Referenzen in den letzten 3 Jahren (die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind) gemäß Formblatt KEV Komm EU (L) EigE - Buchstabe
b - Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen gemäß Formblatt KEV Komm EU (L)
EigE Buchstabe c - Sonstige Eigenerklärungen: Bestätigung, dass
nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt gemäß Formblatt KEV Komm EU (L) EigE - Buchstabe f - Bestätigung über Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß Formblatt KEV Komm EU (L) EigE- Buchstabe g. Die
Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der
den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionsvorschriften der
EU Die Eigenerklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten und
ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder
die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (L) EigE
Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben:
Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht
präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw.
Komm EU (L) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom
Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur
Eignungsprüfung technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind
folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung Angaben von drei
Referenzen in den letzten 3 Jahren (die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind) gemäß Formblatt KEV Komm EU (L) EigE - Buchstabe
b - Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen gemäß Formblatt KEV Komm EU (L)
EigE Buchstabe c - Sonstige Eigenerklärungen: Bestätigung, dass
nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt gemäß Formblatt KEV Komm EU (L) EigE - Buchstabe f - Bestätigung über Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß Formblatt KEV Komm EU (L) EigE- Buchstabe g. Die
Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der
den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionsvorschriften der
EU Die Eigenerklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten und
ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 17 weitere
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg
Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EUSanktionspaket
mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833 ein
unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot
für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte mit
russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es
verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich
der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10
Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz
10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel
7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU,
unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel
30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und
j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder
Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen
oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in
Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen
oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter
Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf
Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne
der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen
werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist
durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in
den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären. Auszuschließen sind Angebote
gemäß § 16 VOB/-EU 1. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind, 2.
Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 1, 2 und 5
VOB/A-EU nicht entsprechen, 3. Angebote, die die geforderten Unterlagen im
Sinne von § 8 EU Absatz 2 Nummer 5 VOB/A-EU nicht enthalten, wenn der
öffentliche Auftraggeber gemäß § 16a EU Absatz 3 VOB/A festgelegt hat, dass er
keine Unterlagen nachfordern wird 4. Angebote, bei denen der Bieter Erklärungen
oder Nachweise, deren Vorlage sich der öffentliche Auftraggeber vorbehalten hat,
auf Anforderung nicht innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender
bestimmten Frist vorgelegt hat. 5. nicht zugelassene Nebenangebote sowie
Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht entsprechen, 6.
Hauptangebote von Bietern, die mehrere Hauptangebote abgegeben haben, wenn
der öffentliche Auftraggeber die Abgabe mehrerer Hauptangebote in der
Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung
nicht zugelassen hat. Sowie Angebote die die geforderten Preise nicht enthalten
und die Eignung des Bieters nicht vorliegt.
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg
Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EUSanktionspaket
mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833 ein
unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot
für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte mit
russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es
verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich
der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10
Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz
10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel
7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU,
unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel
30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und
j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder
Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen
oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in
Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen
oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter
Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf
Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne
der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen
werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist
durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in
den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären. Auszuschließen sind Angebote
gemäß § 16 VOB/-EU 1. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind, 2.
Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 1, 2 und 5
VOB/A-EU nicht entsprechen, 3. Angebote, die die geforderten Unterlagen im
Sinne von § 8 EU Absatz 2 Nummer 5 VOB/A-EU nicht enthalten, wenn der
öffentliche Auftraggeber gemäß § 16a EU Absatz 3 VOB/A festgelegt hat, dass er
keine Unterlagen nachfordern wird 4. Angebote, bei denen der Bieter Erklärungen
oder Nachweise, deren Vorlage sich der öffentliche Auftraggeber vorbehalten hat,
auf Anforderung nicht innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender
bestimmten Frist vorgelegt hat. 5. nicht zugelassene Nebenangebote sowie
Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht entsprechen, 6.
Hauptangebote von Bietern, die mehrere Hauptangebote abgegeben haben, wenn
der öffentliche Auftraggeber die Abgabe mehrerer Hauptangebote in der
Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung
nicht zugelassen hat. Sowie Angebote die die geforderten Preise nicht enthalten
und die Eignung des Bieters nicht vorliegt.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Bruchsal
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00004586
Postanschrift: Kaiserstr. 66
Postleitzahl: 76646
Postort: Bruchsal
Region: Karlsruhe, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bruchsal.de📧
Telefon: 07251 79 428📞
URL: https://www.bruchsal.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E25254161🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E25254161🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte fristgerecht (bis max. 6 Tage vor der Submission) ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport.
Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende, wichtige Änderungen an den Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommuniziert werden, wird dringend empfohlen, dass sich die Unternehmen regelmäßig informieren, um die Bieterinformationen zu erhalten. Eine Registrierung wird daher dringend empfohlen. Es werden weder telefonische noch mündliche Auskünfte erteilt. Alle
vom Auftraggeber gegebenen Auskünfte sind bei der Ausarbeitung der Angebote zu berücksichtigen. Bieter können sich nicht darauf berufen, Informationen nicht zur Kenntnis genommen zu haben. Auch die Kommunikation nach Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform subreport. Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform subreport eingereicht werden, nur hierdurch wird die geforderte Verschlüsselung gewährleistet. Auf anderen Übertragungswegen - insbesondere per E-Mail, Post oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals - eingehende Angebote bzw. Angebotsbestandteile werden nicht berücksichtigt. Wir bitten Sie, dem Angebot alle geforderten Unterlagen beizufügen.
Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen bzw. dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte fristgerecht (bis max. 6 Tage vor der Submission) ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport.
Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende, wichtige Änderungen an den Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommuniziert werden, wird dringend empfohlen, dass sich die Unternehmen regelmäßig informieren, um die Bieterinformationen zu erhalten. Eine Registrierung wird daher dringend empfohlen. Es werden weder telefonische noch mündliche Auskünfte erteilt. Alle
vom Auftraggeber gegebenen Auskünfte sind bei der Ausarbeitung der Angebote zu berücksichtigen. Bieter können sich nicht darauf berufen, Informationen nicht zur Kenntnis genommen zu haben. Auch die Kommunikation nach Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform subreport. Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform subreport eingereicht werden, nur hierdurch wird die geforderte Verschlüsselung gewährleistet. Auf anderen Übertragungswegen - insbesondere per E-Mail, Post oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals - eingehende Angebote bzw. Angebotsbestandteile werden nicht berücksichtigt. Wir bitten Sie, dem Angebot alle geforderten Unterlagen beizufügen.
Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen bzw. dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08A986640
Abteilung: Referat 15
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 07219268730📞
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2
S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2
S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 178-606595 (2025-09-15)