Für das Bauvorhaben "Umgestaltung Umfeld der Marienkirche" in Stralsund ist für die Trassen- und Wegebaumaßnahme eine baubegleitende Archäologie im Umfang der jeweiligen Bodeneingriffe notwendig. Hier sind Überreste von Bestattungen und ggf. auch Fundamente der einstigen Kirchhofumfriedung zu erwarten. Das Vorhaben befindet sich im Grabungsschutzgebiet "Altstadt Stralsund" direkt um die Marienkirche in 18439 Stralsund. Momentan unterteilt sich die Fläche in Grünfläche mit Bestandsbäumen und befestigte Gehwegen. Details zur Planung entnehmen Sie bitte dem angehängten Erläuterungsbericht Freianlagenplanung. 2018 wurde eine neu anzulegende Wasserleitung von der Bleistraße Nordseite zur Marienkirche archäologisch begleitet. Dabei wurden mehrere Bestattungen sowie an der Bleistraße Mauerreste im Trassenbereich dokumentiert. An der Südseite zur Marienstraße wurden 1998 und 2016 im Zusammenhang mit Leitungs- bzw. Straßenbauarbeiten Mauerreste der einstigen Friedhofsmauer sowie Skelettreste dokumentiert. Nähere Unterlagen können beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, Archäologie (h.schaefer@lakd-mv.de) oder bei der Unteren Denkmalschutzbehörde Herrn Gunnar Möller (gmoeller@stralsund.de) abgefordert werden. Auf der Grundlage der Grabungsrichtlinie (Richtlinie für archäologische Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern vom November 2021) ist eine wissenschaftliche Bergungs- und Dokumentationsmaßnahme durchzuführen, die das Ziel hat, Befunde zu dokumentieren (in Schrift und Bild und ggf. in Zeichnungen) sowie Funde ordnungsgemäß zu bergen und für eine Übergabe an das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V, Landesarchäologie vorzubereiten. Bestattungsreste sind nur bei Auffälligkeiten am Skelettmaterial für eine weitere Untersuchung zu inventarisieren, sonst nach Rücksprache mit der Kirchenleitung St. Marien an einem Ort wieder beizusetzen. Dies beinhaltet auch die dafür evtl. notwendigen Anträge gemäß § 12 Denkmalschutzgesetz M-V, ein Grabungskonzept sowie Abstimmungen mit den zuständigen Behörden und einen Abschlussbericht. Der Aufwand wird nach Abschluss der Arbeiten auf Stundennachweis (Bautagebuch) abgerechnet. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir von ca. 640 Arbeitsstunden (inkl. ab-schließender Dokumentation) aus. Auf dieser Basis ist das Angebot bitte zu erstellen und mit Stundensätzen zu hinterlegen. Die Vorgabe ist notwendig, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu erhalten. Es ist zu berücksichtigen, dass die Arbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber, den beteiligten Baufirmen vor Ort, der Bauleitung sowie dem Sicherheits- und Gesundheitskoordinator erfolgen müssen. Baubeginn ist nach jetzigem Stand für April 2025 vorgesehen. Es ist eine Bauzeit von einem Jahr angedacht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-01.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtraum Neuer Markt Kirchenumfeld der Marienkirche - Baubegleitende Archäologie
Referenznummer: 100/9164
Kurze Beschreibung:
Für das Bauvorhaben "Umgestaltung Umfeld der Marienkirche" in Stralsund ist für die Trassen- und Wegebaumaßnahme eine baubegleitende Archäologie im Umfang der jeweiligen Bodeneingriffe notwendig. Hier sind Überreste von Bestattungen und ggf. auch Fundamente der einstigen Kirchhofumfriedung zu erwarten.
Das Vorhaben befindet sich im Grabungsschutzgebiet "Altstadt Stralsund" direkt um die Marienkirche in 18439 Stralsund.
Momentan unterteilt sich die Fläche in Grünfläche mit Bestandsbäumen und befestigte Gehwegen. Details zur Planung entnehmen Sie bitte dem angehängten Erläuterungsbericht Freianlagenplanung.
2018 wurde eine neu anzulegende Wasserleitung von der Bleistraße Nordseite zur Marienkirche archäologisch begleitet. Dabei wurden mehrere Bestattungen sowie an der Bleistraße Mauerreste im Trassenbereich dokumentiert.
An der Südseite zur Marienstraße wurden 1998 und 2016 im Zusammenhang mit Leitungs- bzw. Straßenbauarbeiten Mauerreste der einstigen Friedhofsmauer sowie Skelettreste dokumentiert.
Nähere Unterlagen können beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, Archäologie (h.schaefer@lakd-mv.de) oder bei der Unteren Denkmalschutzbehörde Herrn Gunnar Möller (gmoeller@stralsund.de) abgefordert werden. Auf der Grundlage der Grabungsrichtlinie (Richtlinie für archäologische Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern vom November 2021) ist eine wissenschaftliche Bergungs- und Dokumentationsmaßnahme durchzuführen, die das Ziel hat, Befunde zu dokumentieren (in Schrift und Bild und ggf. in Zeichnungen) sowie Funde ordnungsgemäß zu bergen und für eine Übergabe an das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V, Landesarchäologie vorzubereiten. Bestattungsreste sind nur bei Auffälligkeiten am Skelettmaterial für eine weitere Untersuchung zu inventarisieren, sonst nach Rücksprache mit der Kirchenleitung St. Marien an einem Ort wieder beizusetzen.
Dies beinhaltet auch die dafür evtl. notwendigen Anträge gemäß § 12 Denkmalschutzgesetz M-V, ein Grabungskonzept sowie Abstimmungen mit den zuständigen Behörden und einen Abschlussbericht.
Der Aufwand wird nach Abschluss der Arbeiten auf Stundennachweis (Bautagebuch) abgerechnet. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir von ca. 640 Arbeitsstunden (inkl. ab-schließender Dokumentation) aus. Auf dieser Basis ist das Angebot bitte zu erstellen und mit Stundensätzen zu hinterlegen. Die Vorgabe ist notwendig, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu erhalten.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Arbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber,
den beteiligten Baufirmen vor Ort, der Bauleitung sowie dem Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator erfolgen müssen.
Baubeginn ist nach jetzigem Stand für April 2025 vorgesehen. Es ist eine Bauzeit von einem Jahr angedacht.
Für das Bauvorhaben "Umgestaltung Umfeld der Marienkirche" in Stralsund ist für die Trassen- und Wegebaumaßnahme eine baubegleitende Archäologie im Umfang der jeweiligen Bodeneingriffe notwendig. Hier sind Überreste von Bestattungen und ggf. auch Fundamente der einstigen Kirchhofumfriedung zu erwarten.
Das Vorhaben befindet sich im Grabungsschutzgebiet "Altstadt Stralsund" direkt um die Marienkirche in 18439 Stralsund.
Momentan unterteilt sich die Fläche in Grünfläche mit Bestandsbäumen und befestigte Gehwegen. Details zur Planung entnehmen Sie bitte dem angehängten Erläuterungsbericht Freianlagenplanung.
2018 wurde eine neu anzulegende Wasserleitung von der Bleistraße Nordseite zur Marienkirche archäologisch begleitet. Dabei wurden mehrere Bestattungen sowie an der Bleistraße Mauerreste im Trassenbereich dokumentiert.
An der Südseite zur Marienstraße wurden 1998 und 2016 im Zusammenhang mit Leitungs- bzw. Straßenbauarbeiten Mauerreste der einstigen Friedhofsmauer sowie Skelettreste dokumentiert.
Nähere Unterlagen können beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, Archäologie (h.schaefer@lakd-mv.de) oder bei der Unteren Denkmalschutzbehörde Herrn Gunnar Möller (gmoeller@stralsund.de) abgefordert werden. Auf der Grundlage der Grabungsrichtlinie (Richtlinie für archäologische Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern vom November 2021) ist eine wissenschaftliche Bergungs- und Dokumentationsmaßnahme durchzuführen, die das Ziel hat, Befunde zu dokumentieren (in Schrift und Bild und ggf. in Zeichnungen) sowie Funde ordnungsgemäß zu bergen und für eine Übergabe an das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V, Landesarchäologie vorzubereiten. Bestattungsreste sind nur bei Auffälligkeiten am Skelettmaterial für eine weitere Untersuchung zu inventarisieren, sonst nach Rücksprache mit der Kirchenleitung St. Marien an einem Ort wieder beizusetzen.
Dies beinhaltet auch die dafür evtl. notwendigen Anträge gemäß § 12 Denkmalschutzgesetz M-V, ein Grabungskonzept sowie Abstimmungen mit den zuständigen Behörden und einen Abschlussbericht.
Der Aufwand wird nach Abschluss der Arbeiten auf Stundennachweis (Bautagebuch) abgerechnet. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir von ca. 640 Arbeitsstunden (inkl. ab-schließender Dokumentation) aus. Auf dieser Basis ist das Angebot bitte zu erstellen und mit Stundensätzen zu hinterlegen. Die Vorgabe ist notwendig, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu erhalten.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Arbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber,
den beteiligten Baufirmen vor Ort, der Bauleitung sowie dem Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator erfolgen müssen.
Baubeginn ist nach jetzigem Stand für April 2025 vorgesehen. Es ist eine Bauzeit von einem Jahr angedacht.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Archäologische Untersuchungen📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden ✅ Beschreibung
Interne Kennung: E99789688
Beschreibung der Beschaffung:
Für das Bauvorhaben "Umgestaltung Umfeld der Marienkirche" in Stralsund ist für die Trassen- und Wegebaumaßnahme eine baubegleitende Archäologie im Umfang der jeweiligen Bodeneingriffe notwendig. Hier sind Überreste von Bestattungen und ggf. auch Fundamente der einstigen Kirchhofumfriedung zu erwarten.
Das Vorhaben befindet sich im Grabungsschutzgebiet "Altstadt Stralsund" direkt um die Marienkirche in 18439 Stralsund.
Momentan unterteilt sich die Fläche in Grünfläche mit Bestandsbäumen und befestigte Gehwegen. Details zur Planung entnehmen Sie bitte dem angehängten Erläuterungsbericht Freianlagenplanung.
2018 wurde eine neu anzulegende Wasserleitung von der Bleistraße Nordseite zur Marienkirche archäologisch begleitet. Dabei wurden mehrere Bestattungen sowie an der Bleistraße Mauerreste im Trassenbereich dokumentiert.
An der Südseite zur Marienstraße wurden 1998 und 2016 im Zusammenhang mit Lei-tungs- bzw. Straßenbauarbeiten Mauerreste der einstigen Friedhofsmauer sowie Ske-lettreste dokumentiert.
Nähere Unterlagen können beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, Archäolo-gie (h.schaefer@lakd-mv.de) oder bei der Unteren Denkmalschutzbehörde Herrn Gunnar Möller (gmoeller@stralsund.de) abgefordert werden. Auf der Grundlage der Grabungsrichtlinie (Richtlinie für archäologische Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern vom November 2021) ist eine wissenschaftliche Ber-gungs- und Dokumentationsmaßnahme durchzuführen, die das Ziel hat, Befunde zu dokumentieren (in Schrift und Bild und ggf. in Zeichnungen) sowie Funde ordnungs-gemäß zu bergen und für eine Übergabe an das Landesamt für Kultur und Denkmal-pflege M-V, Landesarchäologie vorzubereiten. Bestattungsreste sind nur bei Auffälligkeiten am Skelettmaterial für eine weitere Untersuchung zu inventarisieren, sonst nach Rücksprache mit der Kirchenleitung St. Marien an einem Ort wieder beizusetzen.
Dies beinhaltet auch die dafür evtl. notwendigen Anträge gemäß § 12 Denkmalschutzgesetz M-V, ein Grabungskonzept sowie Abstimmungen mit den zuständigen Behörden und einen Abschlussbericht.
Der Aufwand wird nach Abschluss der Arbeiten auf Stundennachweis (Bautagebuch) abgerechnet. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir von ca. 640 Arbeitsstunden (inkl. ab-schließender Dokumentation) aus. Auf dieser Basis ist das Angebot bitte zu erstellen und mit Stundensätzen zu hinterlegen. Die Vorgabe ist notwendig, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu erhalten.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Arbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber,
den beteiligten Baufirmen vor Ort, der Bauleitung sowie dem Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator erfolgen müssen.
Baubeginn ist nach jetzigem Stand für April 2025 vorgesehen. Es ist eine Bauzeit von einem Jahr angedacht.
Für das Bauvorhaben "Umgestaltung Umfeld der Marienkirche" in Stralsund ist für die Trassen- und Wegebaumaßnahme eine baubegleitende Archäologie im Umfang der jeweiligen Bodeneingriffe notwendig. Hier sind Überreste von Bestattungen und ggf. auch Fundamente der einstigen Kirchhofumfriedung zu erwarten.
Das Vorhaben befindet sich im Grabungsschutzgebiet "Altstadt Stralsund" direkt um die Marienkirche in 18439 Stralsund.
Momentan unterteilt sich die Fläche in Grünfläche mit Bestandsbäumen und befestigte Gehwegen. Details zur Planung entnehmen Sie bitte dem angehängten Erläuterungsbericht Freianlagenplanung.
2018 wurde eine neu anzulegende Wasserleitung von der Bleistraße Nordseite zur Marienkirche archäologisch begleitet. Dabei wurden mehrere Bestattungen sowie an der Bleistraße Mauerreste im Trassenbereich dokumentiert.
An der Südseite zur Marienstraße wurden 1998 und 2016 im Zusammenhang mit Lei-tungs- bzw. Straßenbauarbeiten Mauerreste der einstigen Friedhofsmauer sowie Ske-lettreste dokumentiert.
Nähere Unterlagen können beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, Archäolo-gie (h.schaefer@lakd-mv.de) oder bei der Unteren Denkmalschutzbehörde Herrn Gunnar Möller (gmoeller@stralsund.de) abgefordert werden. Auf der Grundlage der Grabungsrichtlinie (Richtlinie für archäologische Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern vom November 2021) ist eine wissenschaftliche Ber-gungs- und Dokumentationsmaßnahme durchzuführen, die das Ziel hat, Befunde zu dokumentieren (in Schrift und Bild und ggf. in Zeichnungen) sowie Funde ordnungs-gemäß zu bergen und für eine Übergabe an das Landesamt für Kultur und Denkmal-pflege M-V, Landesarchäologie vorzubereiten. Bestattungsreste sind nur bei Auffälligkeiten am Skelettmaterial für eine weitere Untersuchung zu inventarisieren, sonst nach Rücksprache mit der Kirchenleitung St. Marien an einem Ort wieder beizusetzen.
Dies beinhaltet auch die dafür evtl. notwendigen Anträge gemäß § 12 Denkmalschutzgesetz M-V, ein Grabungskonzept sowie Abstimmungen mit den zuständigen Behörden und einen Abschlussbericht.
Der Aufwand wird nach Abschluss der Arbeiten auf Stundennachweis (Bautagebuch) abgerechnet. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir von ca. 640 Arbeitsstunden (inkl. ab-schließender Dokumentation) aus. Auf dieser Basis ist das Angebot bitte zu erstellen und mit Stundensätzen zu hinterlegen. Die Vorgabe ist notwendig, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu erhalten.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Arbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber,
den beteiligten Baufirmen vor Ort, der Bauleitung sowie dem Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator erfolgen müssen.
Baubeginn ist nach jetzigem Stand für April 2025 vorgesehen. Es ist eine Bauzeit von einem Jahr angedacht.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Archäologische Untersuchungen📦
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 18439 Stralsund
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Vorpommern-Rügen
🏙️
Dauer: 1 Jahre Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-01 📅
Datum des Endes: 2026-04-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-22 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-22 10:15:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Fährstraße 22, 18439 Stralsund
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 7 Monate Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-04-22 10:15:00.000 📅
Ort des Eröffnungstermins: Fährstraße 22, 18439 Stralsund
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: fehlende Unterlagen können nachgefordert werden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
technische und personelle Voraussetzungen: • Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft verfügt – neben einer üblichen Bü-roausstattung – mindestens über einen CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digita-ler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF- bzw. DWG-Format sowie Office-Anwendungen gewährleistet.
• Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat aktuell mindestens 2 Archäolo-gen oder gleichwertig mit Nachweis der Berufszulassung (Nach-weis/abgeschlossene Fachausbildung)
• Die vorgesehene Projektleiterin / der vorgesehene Projektleiter verfügt über ei-ne Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren und die stellvertretende Projekt-leiterin / der stellv. Projektleiter über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.
• Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss eine aussagefähige
Referenzliste (Anlage 1 Bewerberbogen) mit mindestens 3 fertiggestellten
Referenzprojekten (2021 – 2024) und daraus mindestens 1 Referenz entsprechend den zu erbringenden Leistungen von mindestens 100.000 € netto (anrechenbare Kosten)
technische und personelle Voraussetzungen: • Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft verfügt – neben einer üblichen Bü-roausstattung – mindestens über einen CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digita-ler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF- bzw. DWG-Format sowie Office-Anwendungen gewährleistet.
• Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat aktuell mindestens 2 Archäolo-gen oder gleichwertig mit Nachweis der Berufszulassung (Nach-weis/abgeschlossene Fachausbildung)
• Die vorgesehene Projektleiterin / der vorgesehene Projektleiter verfügt über ei-ne Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren und die stellvertretende Projekt-leiterin / der stellv. Projektleiter über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.
• Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss eine aussagefähige
Referenzliste (Anlage 1 Bewerberbogen) mit mindestens 3 fertiggestellten
Referenzprojekten (2021 – 2024) und daraus mindestens 1 Referenz entsprechend den zu erbringenden Leistungen von mindestens 100.000 € netto (anrechenbare Kosten)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Betrugsbekämpfung
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende Ausschlussgrunde sind in erster
Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters
auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der
Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot
einzureichen. Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet
ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist. Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Zwingende Ausschlussgrunde sind in erster
Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters
auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der
Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot
einzureichen. Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet
ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist. Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00006392
Postanschrift: Fährstr. 22
Postleitzahl: 18439
Postort: Stralsund
Region: Vorpommern-Rügen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@ses-stralsund.de📧
Telefon: +493831479421📞
URL: http://www.ses-stralsund.de🌏
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E99789688🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E99789688🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Mecklenburg Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00006392
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +493855885160📞 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 066-216537 (2025-04-01)