Stadtumbaubeauftragte oder Stadtumbaubeauftragter im Rahmen des ISEK Dudweiler

Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt

Stadtumbaubeauftragte oder Stadtumbaubeauftragter im Rahmen des ISEK Dudweiler

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-25.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-03-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-03-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtumbaubeauftragte oder Stadtumbaubeauftragter im Rahmen des ISEK Dudweiler
Reference number: 61-ZVS-9/2025
Kurze Beschreibung:
“Stadtumbaubeauftragte oder Stadtumbaubeauftragter im Rahmen des ISEK Dudweiler”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Etablierung einer Stelle als Stadtumbaubeauftragte*r ist Teil des Handlungsfelds D "Zusammenleben und Teilhabe innerhalb des Stadtteils". Ziel der...”    Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-01 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber strebt eine Auftragsvergabe im 3. Quartal 2025 an. Der Vertrag beginnt zum 01.08.2025 und hat zunächst eine Laufzeit von drei Jahren. Der...”    Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-29 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-29 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind abzugeben bzw. ist spätestens in einer vom Auftraggeber genannten Frist nachzureichen: - Eigenerklärung zur Eignung und die...”    Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt
Nationale Registrierungsnummer: 10041100-5360000001-35
Postanschrift: Bahnhofstraße 31
Postleitzahl: 66111
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zvs@saarbruecken.de 📧
Telefon: +49 6819051219 📞
Fax: +49 6819051966 📠
Adresse des Käuferprofils: https://saarvpsl.vmstart.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional or local authority
Haupttätigkeit
General public services
Kommunikation
Dokumente URL: https://saarvpsl.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1958ef41a9b-24d6e70eee22edce 🌏
Teilnahme-URL: https://saarvpsl.vmstart.de 🌏

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen

“Bieterfragen können nur bis zum 23.04.2025 gestellt werden.”
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Telefon: +49 6815014994 📞
Fax: +49 6815013506 📠
URL: https://www.saarland.de/3339.htm 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001- 47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Telefon: +49 6815014994 📞
Fax: +49 6815013506 📠
URL: https://www.saarland.de/3339.htm 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15...”    Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 060-193491 (2025-03-25)