Lieferung von Schreib- und Bürobedarf einschließlich Kalendern für die Stadt Heilbronn, das Theater Heilbronn, die Experimenta - Sience Center der Region Heilbronn-Franken gGmbH, die Entsorgungsbetriebe und die Heilbronn Marketing GmbH
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-16.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtverwaltung
Referenznummer: HN 10/09/25
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Schreib- und Bürobedarf einschließlich Kalendern für die Stadt Heilbronn, das Theater Heilbronn, die Experimenta - Sience Center der Region...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Schreib- und Bürobedarf einschließlich Kalendern für die Stadt Heilbronn, das Theater Heilbronn, die Experimenta - Sience Center der Region Heilbronn-Franken gGmbH, die Entsorgungsbetriebe und die Heilbronn Marketing GmbH
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Büromaterial📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Vertragsgegenstand ist ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Lieferung von Büromateri-al und Kalendern mit Kostenstellenbelieferung...”
Beschreibung der Beschaffung
Vertragsgegenstand ist ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Lieferung von Büromateri-al und Kalendern mit Kostenstellenbelieferung über ein Bestellsystem in Form eines Online Shops.
Der Abruf der Leistungen erfolgt durch die o.g. Organisationen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Stadt Heilbronn, das Theater Heilbronn, die Entsorgungsbetriebe, die Heilbronn Marketing GmbH vergeben den Rahmenvertrag für die Lieferung von...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Stadt Heilbronn, das Theater Heilbronn, die Entsorgungsbetriebe, die Heilbronn Marketing GmbH vergeben den Rahmenvertrag für die Lieferung von Büromaterial mit Kostenstellenbelieferung (Schreibtischbelieferung) an ca. 120 Lieferadressen. Die ca. 120 Bedarfsstel-len/Dienststellen befinden sich alle innerhalb des Stadtgebiets Heilbronn
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Ort der Leistung: Heilbronn, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-23 10:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-23 10:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Öffnung entspr. § 55 VgV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E79846341 einzureichen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
- nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
- die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
- eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Bezug Russland:
05 VgV 9-1 Erklärung Russlandsanktionen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Datenblätter für alle in Teil B - Angebotsblatt_Leistungsverzeichnis markierten Artikel nach jeweiligen Positionen benannt
- Beschreibung der Logistik
-...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Datenblätter für alle in Teil B - Angebotsblatt_Leistungsverzeichnis markierten Artikel nach jeweiligen Positionen benannt
- Beschreibung der Logistik
- Beschreibung der Funktionen des Online Bestellsystems
- Nachweise der getroffenen Aussagen in Teil C- Wertung
“Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der...”
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000358
Postanschrift: Moltkestr. 35
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Region: Heilbronn, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabemanagement@stadt-heilbronn.de📧
Telefon: +49 7131561241📞
Fax: +49 713156161241 📠
URL: http://www.heilbronn.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 179-609665 (2025-09-16)