Stadtwerke Barsinghausen GmbH: Neubau von Trinkwassertransportleitungen ab Wasserwerk Eckerde (Bauabschnitt 1)

Stadtwerke Barsinghausen GmbH

Die hier ausgeschriebene Maßnahme beinhaltet den Bau von Trinkwasserleitungen in offener und geschlossener Bauweise.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-03-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-03-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtwerke Barsinghausen GmbH: Neubau von Trinkwassertransportleitungen ab Wasserwerk Eckerde (Bauabschnitt 1)
Referenznummer: 04-2025
Kurze Beschreibung:
Die hier ausgeschriebene Maßnahme beinhaltet den Bau von Trinkwasserleitungen in offener und geschlossener Bauweise.
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Rohrleitungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 04-2025
Beschreibung der Beschaffung:
Es handelt bei dieser Maßnahme um den 1. Bauabschnitt einer neuen Trinkwassertransportleitung aus PE, d 355 mm, SDR 11 mit einer Länge von ca. 3.000 m. Die Leitung beginnt am Standort des aktuell im Bau befindlichen neuen Wasserwerkes "Eckerde" und endet am Gießereiweg in Barsinghausen. Parallel zu dieser Leitung erfolgt der Bau einer zusätzlichen Trinkwasserleitung aus PE d 250 mm, SDR 11, Länge ca. 1.500 m, ebenfalls beginnend am Standort Wasserwerk "Eckerde" und endend im Einmündungsbereich Lönsstraße/K240 in Groß Goltern. Bei der dritten Trinkwasserleitung in diesem Projekt handelt es sich ebenfalls um eine Leitung aus PE d 355mm, SDR 11. Diese beginnt am Wasserwerk "Eckerde" und endet bereits nach ca. 140 m südlich der K 240 in Eckerde. An dieser Stelle erfolgt die Einbindung in die vorhandene Trinkwasserleitung DN 300 GG ohne weitere Inbetriebnahme des Leitungsabschnittes. Die neu zu verlegende Trinkwasserleitung PE d 250 mm wird auf beiden Seiten im vorhandenen Netz eingebunden und ersetzt somit im Betrieb eine Asbestzementleitung DN 200. Alles Weitere ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus dem Leistungsverzeichnis.
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Zusätzliche Informationen:
Die Ausführungsfristen gemäß den besonderen Vertragsbedingungen (Anlage B03) sind zu beachten.
Art des Vertrags: Bauleistung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leitung beginnt am Standort des aktuell im Bau befindlichen neuen Wasserwerkes "Eckerde" und endet am Gießereiweg in Barsinghausen.
Postanschrift: Gehrdener Straße 4
Postleitzahl: 30890
Stadt: Barsinghausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-26 📅
Datum des Endes: 2026-02-28 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-23 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Barsinghausen, Hannover
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Der Auftraggeber wird von der DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschäftigten des Auftraggebers auch den Mitarbeitern der Rechtsanwaltsgesellschaft zugänglich gemacht. Die Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und hinsichtlich der Inhalte der Angebote von Berufs wegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Die Angebote werden elektronisch im Vier-Augen-Prinzip geöffnet.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Eröffnungstermin: 2025-04-23 10:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Barsinghausen, Hannover
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber wird von der DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschäftigten des Auftraggebers auch den Mitarbeitern der Rechtsanwaltsgesellschaft zugänglich gemacht. Die Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und hinsichtlich der Inhalte der Angebote von Berufs wegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Die Angebote werden elektronisch im Vier-Augen-Prinzip geöffnet.
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Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-15 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 51 Abs. 2 SektVO Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Jahresumsatz: Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 (insgesamt und aus vergleichbaren Leistungen). Jahresumsatz aus dem Bau von Trinkwasser- bzw. Gasversorgungsleitungen mindestens 2,0 Mio. EUR (netto) im Durchschnitt in den Jahren 2022-2024.
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Haftpflichtversicherung: Nachweis einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren. Deckungssummen von jeweils mindestens 3,0 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Umweltschäden) je Schadensfall.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzleistungen: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Es sind mindestens drei Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge aus den letzten drei Jahren vorzulegen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über den Neubau von Trinkwassertransportleitungen, bei denen die verlegten Leitungen - eine Mindestlänge von 2.500 Metern im horizontalen Spülbohr-verfahren aufweisen und - eine Rohrleitungsdimension von mindestens 355 mm (d 355 Pe) aufweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis von Qualifikationen/Zertifizierungen: Angabe (Eigenerklärung) und Nachweis über das Vorliegen von aktuell gültigen Qualifikationen und Zertifizierungen im Bereich des Rohrbaus und für Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhal-tungsarbeiten. Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmen sind die Nachweise für die jeweiligen Leistungsbereiche auch für die einzusetzenden Nachunternehmen vorzulegen. - Für den Bau in offener Weise: Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsplatt GW 301, Gruppe W2 für mindestens folgende Bereiche: az, ge, pe, pvc. - Für die Verlegung im gesteuerten Horizontalbohrverfahren: Zertifizierung nach DVG-Arbeitsblatt GW 302, Gruppe GN2:A. - Qualifikation nach TRGS-519.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Angaben zum Nachunternehmereinsatz: Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Nachunternehmerverzeichnis, Anlage C03). Benennung der Nachunternehmer.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gesetzliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG: Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten im Sinne des MiLoG bzw. gemäß allgemeinverbindlicher Tarifverträge.
Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Von einer Bietergemeinschaft wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C05) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Abgabe der Mängelansprüchebürgschaft (Anlage B05 der Vergabeunterlagen).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche durch ängelansprüchebürgschaft gemäß VOB/B und Besondere Vertragsbedingungen (Anlage B03 der Vergabeunterlagen).
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gemäß VOB/B und Besondere Vertragsbedingungen (Anlage B03 der Vergabeunterlagen).
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
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wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
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§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
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wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
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§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
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wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
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bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit.
wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
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§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtwerke Barsinghausen GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE115507332
Postanschrift: Poststraße 1
Postleitzahl: 30890
Postort: Barsinghausen
Region: Region Hannover 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover
E-Mail: vergabe@kanzlei-dagefoerde.de 📧
Telefon: +49 51159097560 📞
Fax: +49 511 59097566 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Strom
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBL59KB/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBL59KB 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBL59KB 🌏
Name: Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern/Bietern sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens.
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum des Beginns: 2025-05-26 📅
Datum des Endes: 2026-02-28 📅
Maximale Verlängerungen: 0
Objekt
Art des Vertrags: Bauleistung

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL59KB 1. Nachunternehmer Bieter haben in der Liste der Nachunternehmerleistungen mit dem Angebot anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Formblatt ist auch auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist. 2. Eignungsleihe Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem mittels einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen. 3. Bietergemeinschaften Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-3306 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-17+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 055-177458 (2025-03-17)