Auftragsbekanntmachung (2025-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen
Reference number: ZVSt-2025-L13
Kurze Beschreibung:
“Austausch von 11 und Installastion von 1 stationären Geschwindigkeitsmessanlage im Landkreis Vorpommern-Greifswald (LK V-G)”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Geschwindigkeitskontrollkameras📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Austausch von 11 und Neuinstallation von 1 stationären Geschwindigkeitsmessanlage im LK V-G. Davon sollen im Jahr 2025 insgesamt 7 stat....”
Beschreibung der Beschaffung
Austausch von 11 und Neuinstallation von 1 stationären Geschwindigkeitsmessanlage im LK V-G. Davon sollen im Jahr 2025 insgesamt 7 stat. Geschwindiglkeitsmessanlagen ausgetauscht werden. Weitere 5 stat. Geschwindigkeitsmessanlagen sollen optional unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes durch den Kreistag V-G und der oberen Rechtsaufsichtsbehörde im Jahr 2026 ausgetauscht werden.
Im LK V-G bestehen derzeit 12 stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen, wovon 1 außer Betrieb genommen wird. Die restlichen 11 Anlagen sollen gegen moderne Anlagen ausgetauscht werden. 1 Anlage soll neuinstalliert werden. Mithin sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AG bzgl. der Bedienung und Anwendung der neuen stat. Anlagen dementsprechend geschult werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verkehrsüberwachungseinrichtung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsorte sind die Bestimmungsorte der stat. Geschwindigkeitsmessanlagen nach Vorgabe des AG und entsprechend Ziffer 6.1 der Leistungsbeschreibung.”
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-18 📅
Datum des Endes: 2025-10-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Von den insgesamt 12 Anlagen sollen 7 im Jahr 2025 ausgetauscht werden. Weitere 5 stat. Geschwindigkeitsmessanlagen sollen optional unter Vorbehalt der...”
Beschreibung der Optionen
Von den insgesamt 12 Anlagen sollen 7 im Jahr 2025 ausgetauscht werden. Weitere 5 stat. Geschwindigkeitsmessanlagen sollen optional unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes durch den Kreistag V-G und der oberen Rechtsaufsichtsbehörde im Jahr 2026 ausgetauscht werden. Die bindende Entscheidung wird für Mitte 2026 erwartet, sodass die optionale Beauftragung erst dann erfolgen kann.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-17 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-17 08:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Folgende Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Folgende Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind als gesonderte Anlagen beizu-fügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungs-gemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt:
- wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats,
- wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Ei-generklärung einzureichen
- Benennung der zur Führung der Geschäfte vor Ort bestellten Person und eines Stellver-treters (Eigenerklärung).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Folgende Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Folgende Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ord-nungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt:
- Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle
Mindestanforderungen an die Deckungssummen:
Die Deckungssumme je Schadensfall muss:
- mindestens 1 Mio. Euro pauschal für Personenschäden,
- mindestens 2 Mio. Euro pauschal für Sach-/, Vermögens-/ und sonstigen Schäden
betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die ge-genständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem AG den Abschluss ei-ner entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungs-summen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bietergemein-schaft insgesamt vorgelegt wird.
Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird das Angebot wegen nicht nachge-wiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Folgende Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Folgende Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unter-schriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt:
- Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bieters (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwer-punkte, für die der Bieter hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung),
- Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bieters, aus der das jährliche Mittel der vom Bie-ter in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Er-bringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung),
- Zertifizierung nach DIN-EN-ISO 9001:2008 (oder vergleichbar),
- Zertifizierung nach DIN-EN-ISO 14001:2004 (oder vergleichbar),
- Zertifizierung Datenlöschprozess nach DEKRA Standard V 1.2 (oder vergleichbar).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bieter haben verbindliche Erklärungen zum Vorliegen ihrer Eignung abzugeben. Die ge-forderten Erklärungen folgen den Vorgaben aus §§ 122 ff. GWB, 42 ff....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bieter haben verbindliche Erklärungen zum Vorliegen ihrer Eignung abzugeben. Die ge-forderten Erklärungen folgen den Vorgaben aus §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV (vgl. unten Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung). Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs haben die Bieter auf Aufforderung des AG bzw. der Zentralen Vergabestelle über die Anga-ben im Angebot zur persönlichen Lage hinaus auch weitergehende Auskunft darüber zu ge-ben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.
“Bekanntmachungs-ID: CXVHYDBYTEY1LG4D
Die Formblätter zu den Eignungs- und Zuschlagskrite-rien können unter folgendem Deep-Link zentral abge-rufen werden:...”
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDBYTEY1LG4D
Die Formblätter zu den Eignungs- und Zuschlagskrite-rien können unter folgendem Deep-Link zentral abge-rufen werden: 3079_8778_1.PDF.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: +49 38558815164
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 38558815164📞
Fax: +49 38558848515817 📠
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 093-312320 (2025-05-14)