Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt vergibt die Arbeiten zur Auswertung und Veröffentlichung der Abfallbilanzen der entsorgungspflichtigen Körperschaften in Bayern für die Jahre 2024 bis 2027. Auf der Grundlage der jährlichen Ergebnisse sind die Entwicklung des Abfallaufkommens sowie der aktuelle Stand der Abfallwirtschaft in Bayern darzustellen und zu bewerten. Diese Arbeiten werden jährlich im Auftrag des StMUV durchgeführt. Der Gesamtauftrag gliedert sich in zwei Fachlose (hier Los 1: Fachliche Umsetzung; gesondertes Vergabeverfahren: Los 2 Redesign der bestehenden Softwareanwendung) Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag, frühestens jedoch am 01.04.2025 und endet am 31.03.2029. Nähere Informationen finden sich insbesondere im Vertrag, der Leistungsbeschreibung und den Anlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-16.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Statistische Erhebung und Erstellung der Abfallbilanzen für die Jahre 2024 bis 2027 - gemäß Artikel 12 BayAbfG
Referenznummer: 2024000643
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt vergibt die Arbeiten zur Auswertung und Veröffentlichung der Abfallbilanzen der entsorgungspflichtigen Körperschaften in Bayern für die Jahre 2024 bis 2027.
Auf der Grundlage der jährlichen Ergebnisse sind die Entwicklung des Abfallaufkommens sowie der aktuelle Stand der Abfallwirtschaft in Bayern darzustellen und zu bewerten.
Diese Arbeiten werden jährlich im Auftrag des StMUV durchgeführt.
Der Gesamtauftrag gliedert sich in zwei Fachlose (hier Los 1: Fachliche Umsetzung; gesondertes Vergabeverfahren: Los 2 Redesign der bestehenden Softwareanwendung)
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag, frühestens jedoch am 01.04.2025 und endet am 31.03.2029.
Nähere Informationen finden sich insbesondere im Vertrag, der Leistungsbeschreibung und den Anlagen.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt vergibt die Arbeiten zur Auswertung und Veröffentlichung der Abfallbilanzen der entsorgungspflichtigen Körperschaften in Bayern für die Jahre 2024 bis 2027.
Auf der Grundlage der jährlichen Ergebnisse sind die Entwicklung des Abfallaufkommens sowie der aktuelle Stand der Abfallwirtschaft in Bayern darzustellen und zu bewerten.
Diese Arbeiten werden jährlich im Auftrag des StMUV durchgeführt.
Der Gesamtauftrag gliedert sich in zwei Fachlose (hier Los 1: Fachliche Umsetzung; gesondertes Vergabeverfahren: Los 2 Redesign der bestehenden Softwareanwendung)
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag, frühestens jedoch am 01.04.2025 und endet am 31.03.2029.
Nähere Informationen finden sich insbesondere im Vertrag, der Leistungsbeschreibung und den Anlagen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Abfallanalyse📦 Beschreibung
Interne Kennung: fc2edab3-5bf2-4bb3-a44d-6325abe91246 Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-01 📅
Datum des Endes: 2029-03-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der AN erhält für zusätzliche Leistungen (Sonderauswertungen gemäß Preisblatt Pos. 12) vom AG eine Anfrage. Der AN kalkuliert den benötigten Leistungs- und Kostenaufwand und unterbreitet auf Grundlage der vereinbarten Einheitspreise ein Angebot. Auf Grundlage des Angebots und nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit entscheidet der Auftraggeber, ob eine Beauftragung erfolgt. Die Auftragserteilung erfolgt mindestens in Textform (E-Mail).
Der AN erhält für zusätzliche Leistungen (Sonderauswertungen gemäß Preisblatt Pos. 12) vom AG eine Anfrage. Der AN kalkuliert den benötigten Leistungs- und Kostenaufwand und unterbreitet auf Grundlage der vereinbarten Einheitspreise ein Angebot. Auf Grundlage des Angebots und nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit entscheidet der Auftraggeber, ob eine Beauftragung erfolgt. Die Auftragserteilung erfolgt mindestens in Textform (E-Mail).
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Postleitzahl: 86179
Stadt: Augsburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-17 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-02-07 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
siehe Beschreibung: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/7c85a461-6571-455c-b8af-a89a1790a38e/suitabilitycriteria
- Angabe über GEEIGNETE Referenzen über früher ausgeführte Leistungen der in den letzten höchstens DREI
Jahren (vor Angebotsöffnung) erbrachten (oder wenn der wesentliche Leistungszeitraum bereits abgeschlossen ist) VERGLEICHBAREN Leistungen gefordert. VERGLEICHBARE Leistungen liegen vor, wenn Referenzen den grundsätzliche Nachweis der Beschäftigung mit Fragestellungen im Themengebiet Abfall-/Kreislaufwirtschaft oder artverwandten Bereichen zeigen und die Erstellung komplexer Berichte zum Inhalt hatten.
- Angaben zur Projektleitung sowie dessen Stellvertretung über mindestens einen einschlägigen Bachelor-Abschluss (oder vergleichbar) sowie über ausreichend Erfahrung in der Projektkoordination und-durchführung.
- Angaben über MINDESTENS EINE Projektsachbearbeitung mit mindestens einem einschlägigen Bachelor-Abschluss (oder vergleichbar) sowie über ausreichend Erfahrung in der Projektbearbeitung.
siehe Beschreibung: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/7c85a461-6571-455c-b8af-a89a1790a38e/suitabilitycriteria
- Angabe über GEEIGNETE Referenzen über früher ausgeführte Leistungen der in den letzten höchstens DREI
Jahren (vor Angebotsöffnung) erbrachten (oder wenn der wesentliche Leistungszeitraum bereits abgeschlossen ist) VERGLEICHBAREN Leistungen gefordert. VERGLEICHBARE Leistungen liegen vor, wenn Referenzen den grundsätzliche Nachweis der Beschäftigung mit Fragestellungen im Themengebiet Abfall-/Kreislaufwirtschaft oder artverwandten Bereichen zeigen und die Erstellung komplexer Berichte zum Inhalt hatten.
- Angaben zur Projektleitung sowie dessen Stellvertretung über mindestens einen einschlägigen Bachelor-Abschluss (oder vergleichbar) sowie über ausreichend Erfahrung in der Projektkoordination und-durchführung.
- Angaben über MINDESTENS EINE Projektsachbearbeitung mit mindestens einem einschlägigen Bachelor-Abschluss (oder vergleichbar) sowie über ausreichend Erfahrung in der Projektbearbeitung.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-16+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 012-033001 (2025-01-16)