Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Sterilwasserfiltern inkl. regelmäßigem Wechselservice sowie erforderlicher Dokumentation am Universitätsklinikum Regensburg. Ziel ist eine kontinuierliche hygienisch einwandfreie Bereitstellung von keimfreiem Wasser an Dusch- und Wascheinheiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-25.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sterilwasserfilter am Universitätsklinikum Regensburg
Referenznummer: 06-2025
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Sterilwasserfiltern inkl. regelmäßigem Wechselservice sowie erforderlicher Dokumentation am...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Sterilwasserfiltern inkl. regelmäßigem Wechselservice sowie erforderlicher Dokumentation am Universitätsklinikum Regensburg. Ziel ist eine kontinuierliche hygienisch einwandfreie Bereitstellung von keimfreiem Wasser an Dusch- und Wascheinheiten.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Sterilwasserfiltern inkl. regelmäßigem Wechselservice sowie erforderlicher Dokumentation am...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Sterilwasserfiltern inkl. regelmäßigem Wechselservice sowie erforderlicher Dokumentation am Universitätsklinikum Regensburg. Ziel ist eine kontinuierliche hygienisch einwandfreie Bereitstellung von keimfreiem Wasser an Dusch- und Wascheinheiten.
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Ort der Leistung: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-25 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-25 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es ist erforderlich einen durchschnittlichen Nettojahresumsatz mit Leistungen im Bereich von Sterilwasserfilter von mindestens EUR 1 Mio. netto vorzuweisen.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Personenschäden: 2.000.000,00 Euro - alle sonstigen Schäden: 500.000,00 Euro jeweils p.a. und jeweils zweifach maximiert”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es müssen mindestens 5 Fachkräfte beschäftigt sein, die befähigt sind die Filterwechsel fachgerecht durchzuführen.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat mindestens fünf Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare wesentliche Leistungen vorzulegen, die innerhalb der letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat mindestens fünf Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare wesentliche Leistungen vorzulegen, die innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden. Für jede Referenz sind der Leistungsgegenstand, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt (oder -zeitraum) sowie der jeweilige öffentliche oder private Auftraggeber anzugeben. Die Referenzen müssen Leistungen gegenüber einem mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren deutschen Krankenhaus im Sinne des § 108 SGB V betreffen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass er ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 (oder gleichwertig) eingeführt hat und dieses...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass er ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 (oder gleichwertig) eingeführt hat und dieses ordnungsgemäß anwendet. Der Nachweis ist durch die Vorlage eines gültigen Zertifikats einer akkreditierten Zertifizierungsstelle zu erbringen. Sofern kein Zertifikat vorgelegt werden kann, ist durch geeignete sonstige Unterlagen nachzuweisen, dass gleichwertige Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem erfüllt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement des Bieters. Verfügt der Bieter über ein QM-Zertifikat, ist dieses dem Angebot beizufügen. Hat der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement des Bieters. Verfügt der Bieter über ein QM-Zertifikat, ist dieses dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter allgemeine QM-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe in seinem Unternehmen implementiert, sind diese zu beschreiben.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4DAH58PT” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:0981531277
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 98153-1277📞
Fax: +49 98153-1837 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:0981531277
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 98153-1277📞
Fax: +49 98153-1837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag ist unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag ist unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. 3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z.B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 162-556868 (2025-08-25)