Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung – und auf gesonderte Anforderung Nachweis – über das Bestehen
und die Höhe einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
marktüblichen Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zur
Abdeckung sämtlicher Schäden, die unter diesem Auftrag entstehen können, oder
Eigenerklärung zur Verpflichtung zum Abschluss einer entsprechenden
Versicherung im Falle der Auftragserteilung (vgl. Formblatt „Eigenerklärungen zur
Eignung“ gemäß Anlage 3).
Mindestanforderungen (K.O.-Kriterium):
Die geforderte Berufshaftpflichtversicherung muss folgende Mindestdeckung
aufweisen:
- für Personenschäden: mindestens 3 Mio. EUR (je Einzelschaden, 1-fach
maximiert je Versicherungsjahr),
- für Sachschäden: mindestens 1 Mio. EUR (je Einzelschaden, , 1-fach
maximiert je Versicherungsjahr),
- für Vermögensschäden: mindestens 3 Mio. EUR (je Einzelschaden, 1-fach
maximiert je Versicherungsjahr).
Zum Nachweis der geforderten Betriebshaftpflichtversicherung hat der Bieter eine
Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen, mit dem dieser das Bestehen einer
entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung mit der vorgenannten
Mindestdeckung bestätigt oder seine Verpflichtung zum Abschluss einer
entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung erklärt, sofern eine entsprechende
Betriebshaftpflichtversicherung derzeit noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe
besteht.
Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Bieter zum Nachweis zudem eine Kopie
der Versicherungspolice oder eine Bestätigung des Versicherers über die bereits
bestehende oder im Falle der Auftragserteilung abzuschließendeBetriebshaftpflichtversicherung nach Auftragserteilung nachreichen (aus diesem
Versicherungsnachweis muss sich die ausreichende Deckung ergeben, der
Nachweis darf grundsätzlich nicht älter als 6 Monate sein; die Laufzeit der
Versicherung muss erkennbar sein und darf zum Leistungsbeginn noch nicht
abgelaufen sein).
Bei Nichterfüllen der Mindestanforderung ist die für die Auftragsausführung
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters nicht
gegeben. Das Angebot des betroffenen Bieters ist in der Folge vom weiteren
Verfahren auszuschließen.