Die Stadt Karlsruhe, nachfolgend Auftraggeberin (AG) genannt, vergibt die Lieferung von eingerichteten Kartenterminals zur Miete mit Serviceverträgen für den Netzbetrieb und Hotline im Rahmen eines Offenen Verfahrens. Die ausgeschriebene Hardware ist vom Auftragnehmer (AN) für den Netzbetrieb voreingerichtet und betriebsbereit zu liefern (s. Pkt. 9 Technische Anforderungen und Service). Zum Lieferumfang gehören auch die nötigen Anschluss- und Verbindungskabel für die Anschlüsse der gelieferten Komponenten. Die im Leistungsverzeichnis / Preisblatt angegebenen Mengen basieren auf Erfahrungswerten der letzten Jahre und sind daher lediglich als kalkulatorische Größe anzusehen. Das während der Vertragslaufzeit tatsächlich anfallende Volumen ist bedarfsabhängig und kann demzufolge variieren. Ein Anspruch auf eine garantierte Anzahl an Mengenabrufen während der Vertragslaufzeit besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-13.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stk25001 Rahmenvereinbarung EC-Geräte - Lieferung von Kartenterminals inkl. Serviceverträge und Hotline für die Stadt Karlsruhe
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Karlsruhe, nachfolgend Auftraggeberin (AG) genannt, vergibt die Lieferung von eingerichteten Kartenterminals zur Miete mit Serviceverträgen für...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Karlsruhe, nachfolgend Auftraggeberin (AG) genannt, vergibt die Lieferung von eingerichteten Kartenterminals zur Miete mit Serviceverträgen für den Netzbetrieb und Hotline im Rahmen eines Offenen Verfahrens. Die ausgeschriebene Hardware ist vom Auftragnehmer (AN) für den Netzbetrieb voreingerichtet und betriebsbereit zu liefern (s. Pkt. 9 Technische Anforderungen und Service). Zum Lieferumfang gehören auch die nötigen Anschluss- und Verbindungskabel für die Anschlüsse der gelieferten Komponenten.
Die im Leistungsverzeichnis / Preisblatt angegebenen Mengen basieren auf Erfahrungswerten der letzten Jahre und sind daher lediglich als kalkulatorische Größe anzusehen. Das während der Vertragslaufzeit tatsächlich anfallende Volumen ist bedarfsabhängig und kann demzufolge variieren. Ein Anspruch auf eine garantierte Anzahl an Mengenabrufen während der Vertragslaufzeit besteht nicht.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektronische Ausstattung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Karlsruhe, nachfolgend Auftraggeberin (AG) genannt, vergibt die Lieferung von eingerichteten Kartenterminals zur Miete mit Serviceverträgen für...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Karlsruhe, nachfolgend Auftraggeberin (AG) genannt, vergibt die Lieferung von eingerichteten Kartenterminals zur Miete mit Serviceverträgen für den Netzbetrieb und Hotline im Rahmen eines Offenen Verfahrens. Die ausgeschriebene Hardware ist vom Auftragnehmer (AN) für den Netzbetrieb voreingerichtet und betriebsbereit zu liefern (s. Pkt. 9 Technische Anforderungen und Service). Zum Lieferumfang gehören auch die nötigen Anschluss- und Verbindungskabel für die Anschlüsse der gelieferten Komponenten.
Die im Leistungsverzeichnis / Preisblatt angegebenen Mengen basieren auf Erfahrungswerten der letzten Jahre und sind daher lediglich als kalkulatorische Größe anzusehen. Das während der Vertragslaufzeit tatsächlich anfallende Volumen ist bedarfsabhängig und kann demzufolge variieren. Ein Anspruch auf eine garantierte Anzahl an Mengenabrufen während der Vertragslaufzeit besteht nicht.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadtgebiet Karlsruhe”
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr (längstens bis 30.09.2029)” Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-14 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-14 11:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 78
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung
(siehe Formular...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung
(siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde, - der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt, - nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt, - der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht - der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die eine Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen - der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen
vorliegt Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird, abzugeben. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird. - ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über - Referenzprojekte (Mindestanzahl 3): Erklärung, dass innerhalb der letzten drei
Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt wurde. Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner,
Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 113-387951 (2025-06-13)