Durchzuführen ist die Annahme, die Verwiegung und die ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der Grünabfälle aus den Münchner Wertstoffhöfen einschließlich der Entsorgung möglicher Reststoffe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stoffliche Verwertung von Gartenabfällen
Reference number: VGSt7-2025-0048
Kurze Beschreibung:
“Durchzuführen ist die Annahme, die Verwiegung und die ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der Grünabfälle aus den Münchner Wertstoffhöfen einschließlich...”
Kurze Beschreibung
Durchzuführen ist die Annahme, die Verwiegung und die ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der Grünabfälle aus den Münchner Wertstoffhöfen einschließlich der Entsorgung möglicher Reststoffe.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 6
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 7
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Durchzuführen ist die Annahme, die Verwiegung und die ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der Grünabfälle aus dem genannten Münchner Wertstoffhof”
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerung der Vertragslaufzeit um 6 Monate” Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Transportkostenzuschlag
Kostenkriterium (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Durchzuführen ist die Annahme, die Verwiegung und die ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der Grünabfälle aus dem genannten Münchner Wertstoffhof” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-13 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 55
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Beschreibung zu diesem Eignungskriterium sowie zu allen anderen Eignungskriterien und vorzulegenden Eignungsnachweisen sind vollständig in dem Dokument...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe oben” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Leistungsbeschreibung”
“Aufgrund der gesetzlich festgelegten Entsorgungspflicht der Landeshauptstadt München werden die Lose - wenn möglich - an mindestens zwei verschiedene Bieter...”
Aufgrund der gesetzlich festgelegten Entsorgungspflicht der Landeshauptstadt München werden die Lose - wenn möglich - an mindestens zwei verschiedene Bieter vergeben (daher s.u. Angabe Höchstzahl der bezuschlagten Lose 6), um so eine höchstmögliche Entsorgungssicherheit zu erreichen. Für den Fall, dass aufgrund der Systemkosten ein Bieter alle Lose erhalten müsste, würde das Los, bei dem der geringste Unterschied zwischen Bestbieter und Zweitplatzierten besteht, ausgewählt, um zwei Vertragspartner zu haben.
Falls tatsächlich nicht genug wertbare Angebote vorliegen, würde ausnahmsweise der gesamte Auftrag an einen Bieter/ eine Bietergemeinschaft gehen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 235-809971 (2025-12-04)