Straßenentwässerungsleitungen im gesamtem Stadtgebiet optisch befahren und reinigen

Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen

Straßenentwässerungsleitungen im gesamtem Stadtgebiet optisch befahren und reinigen

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-26.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-11-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-11-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenentwässerungsleitungen im gesamtem Stadtgebiet optisch befahren und reinigen
Referenznummer: ZVS 2025 0486
Kurze Beschreibung:
“Straßenentwässerungsleitungen im gesamtem Stadtgebiet optisch befahren und reinigen”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überprüfung von Abwasserkanälen 📦
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Straßenentwässerungsleitungen spülen und optisch befahren ca. 25 KM in ca. 85 kleinteiligen Straßenabschnitten im Stadtgebiet Bielefeld”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Überprüfung von Abwasserkanälen und Beratung in Sachen Abwasserbehandlung 📦
Ort der Leistung: Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-17 📅
Datum des Endes: 2026-06-27 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-13 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen (Mindestanforderung) - Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter Referenzen über Arbeiten, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar...”    Mehr anzeigen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) -...”    Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
Nationale Registrierungsnummer: 05711-31001-60
Postanschrift: Werner-Bock-Str. 38
Postleitzahl: 33602
Postort: Bielefeld
Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mario.guenther@bielefeld.de 📧
Telefon: +49 521515097 📞
Fax: +49 521513350 📠
URL: https://www.bielefeld.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.bielefeld.de/bekanntmachungen/ausschreibungen 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXX0YYDYTZJFZSRQ/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXX0YYDYTZJFZSRQ 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXX0YYDYTZJFZSRQ 🌏

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen

“#Bekanntmachungs-ID: CXX0YYDYTZJFZSRQ# Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.”    Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514113094 📞
Fax: +49 2514112165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn...”    Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 229-786868 (2025-11-26)