Auftragsbekanntmachung (2025-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenkehrmaschine
Reference number: 11/2025 VgV EU
Kurze Beschreibung:
“Straßenkehrmaschine”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Straßenkehrmaschinen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Straßenkehrmaschine”
Ort der Leistung: Mainz-Bingen🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-18 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-18 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadtverwaltung Ingelheim Wilhelm Leuschner Straße 61 55218 Ingelheim am Rhein
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe Vergabeunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6A5UK8” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer RLP
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131-16-2234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch Nachprüfungsbehörden. Rechtsgrundlagen des Nachprüfungsverfahrens sind die Regelungen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch Nachprüfungsbehörden. Rechtsgrundlagen des Nachprüfungsverfahrens sind die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff GWB). Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der Bieter und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der öffentlichen AG ´in . Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich nach Kenntnis gegenüber der AG´in zu rügen (§ 160 Abs.3 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder de r Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Angebote gegenüber der AG´in geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 GWB). Teilt die AG `in dem Unternehmen mit , seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden von dem AG nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch die AG´in Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB, durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht (§ 97 Abs.2 GWB) sowie seine Rügeobliegenheiten (§ 160 Abs. 3 GWB, § 161 Abs. 1 GWB) erfüllt hat. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen (§ 162 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 137-475753 (2025-07-18)