Straßenreinigung Hansestadt Anklam
Hansestadt Anklam
Die Hansestadt Anklam schreibt die maschinelle Straßenreinigung einschließlich Kehrgutentsorgung im gesamten Stadtgebiet aus. Die Leistung ist ausschließlich unter Einsatz eines vollelektrischen Kehrfahrzeugs zu erbringen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-11.
Wer? Wie? Wo?- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Mecklenburg-Vorpommern › Schwerin, Kreisfreie Stadt
- • Mecklenburg-Vorpommern › Vorpommern-Greifswald
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-09-11 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-09-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenreinigung Hansestadt Anklam
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Titel: Straßenreinigung mit E-Kehrmaschine
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenreinigung
📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald 🏙️
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: gesamtes Stadtgebiet
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-14 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-14 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronische Angebotsöffnung Der Öffnungstermin ist nicht öffentlich. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zur Angebotsöffnung zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-14 09:30:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: keine
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Hansestadt Anklam
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Markt 3
Postleitzahl: 17389
Postort: Anklam
Region: Vorpommern-Greifswald 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: stadtverwaltung@anklam.de 📧
Telefon: 0397183520 📞
URL: https://www.anklam.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E62858812 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E62858812 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: 03855885160 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 176-600861 (2025-09-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenreinigung Hansestadt Anklam
Kurze Beschreibung:
Die Hansestadt Anklam schreibt die maschinelle Straßenreinigung einschließlich Kehrgutentsorgung im gesamten Stadtgebiet aus.
Die Leistung ist ausschließlich unter Einsatz eines vollelektrischen Kehrfahrzeugs zu erbringen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0001 2025-54500-SR
Titel: Straßenreinigung mit E-Kehrmaschine
Beschreibung der Beschaffung:
Reinigung - regelmäßige maschinelle Reinigung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Straßen, Wege und Plätze entsprechend den dort genannten Reinigungsklassen und -intervallen; Säuberung der Fahrbahnrinnen, Parkstreifen und angrenzender Gehwegbereiche; die Länge der zu reinigenden Strecken beträgt insgesamt ca. 74.000 lfd. Meter pro Woche im Stadtgebiet der Hansestadt Anklam sowie in Pelsin und Stretense
Kehrgutentsorgung - es werden jährlich ca. 150 Tonnen Kehrgut anfallen; die Transportkosten für die Entsorgung sind separat aufzuführen; Abtransport, Lagerung und ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden Kehrgutes erfolgt in zugelassene Entsorgungsanlagen
Sonderleistungen - Durchführung zusätzlicher Reinigungen auf Abruf, z. B. nach Veranstaltungen, nach Straßenunterhaltungsarbeiten (Rollsplitt) oder Unwettern sind gesondert in Rechnung zu stellen
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald 🏙️
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: gesamtes Stadtgebiet
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-14 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-14 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronische Angebotsöffnung Der Öffnungstermin ist nicht öffentlich. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zur Angebotsöffnung zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-14 09:30:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
elektronische Angebotsöffnung Der
Öffnungstermin ist nicht öffentlich. Bieter und deren Bevollmächtigte sind
nicht zur Angebotsöffnung zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: keine
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als Eigenerklärung sind vorzulegen: Angabe zur
Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Angabe zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Angabe, dass
nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt; Angabe, ob ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren
eröffnet/ die Eröffnung beantragt/ mangels Masse abgelehnt wurde bzw. ob
ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das
Unternehmen in Liquidation befindet; Eintragung im Berufs- oder
Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Präqualifikationsnachweis: Der Eignungsnachweis bei präqualifizierten
Unternehmen erfolgt anhand der in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation hinterlegten Erklärungen und Nachweise. Die
Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt
(zunächst) anhand der Eigenerklärung zur Eignung sowie der ggf.
geforderten auftragsspezifischen Einzelnachweisen oder durch Vorlage
einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Beim Einsatz von
anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass
diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen nicht präqualifiziert, sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangen Angebote
von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im
Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur
Bestätigung der Eigenerklärungen nach Aufforderung vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
deutschsprachige Übersetzung beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als Eigenerklärung sind vorzulegen: Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als Eigenerklärung sind vorzulegen: Erklärung zur Zahl der
in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen
Ausschlussgrund: Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
Rechtsvorschriften: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff.
VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Konkurs: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff.
GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Korruption: Es gelten die
Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Vergleichsverfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU
ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es
gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den
fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
beachtet. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
Wettbewerbs: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff.
VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den
fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
beachtet. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Regelungen
der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Betrugsbekämpfung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU
ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Kinderarbeit und andere Formen des
Menschenhandels: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff.
VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Regelungen der
§§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen
wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen
arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB
und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verwaltung der Vermögenswerte
durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB
und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Falsche Angaben, verweigerte
Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen
vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A.
Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an
dem Vergabeverfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e
EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Direkte oder indirekte Beteiligung an der
Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff.
GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Schwere Verfehlung im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU
ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder
andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB
und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen sozialrechtliche
Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff.
VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es gelten
die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff.
GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Entrichtung von Steuern: Es gelten
die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen
Aktivitäten: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff.
VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Hansestadt Anklam
Nationale Registrierungsnummer:
Leitweg-ID 13075005-K000-62
Postanschrift: Markt 3
Postleitzahl: 17389
Postort: Anklam
Region: Vorpommern-Greifswald 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: stadtverwaltung@anklam.de 📧
Telefon: 0397183520 📞
URL: https://www.anklam.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E62858812 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E62858812 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Nationale Registrierungsnummer:
VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: 03855885160 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §
135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation,
die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Hansestadt
Anklam
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 176-600861 (2025-09-11)
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