Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der gKu VE München AöR, Lieferzeitraum: 01.01.2026 - 31.12.2028, Liefermenge: ca. 2.518.451 kWh/Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromausschreibung 2026/2027/2028 gKu VE München Ost
Reference number: 2025DR000012
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der gKu VE München AöR,
Lieferzeitraum: 01.01.2026 - 31.12.2028,
Liefermenge: ca. 2.518.451 kWh/Jahr.”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1844021.22 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der gKu VE München AöR,
Lieferzeitraum: 01.01.2026 - 31.12.2028,
Liefermenge: ca. 2.518.451 kWh/Jahr.” Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-28 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 51
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt ✅ Beschreibung
Informationen zur elektronischen Auktion:
“Zeitraum für die Durchführung der elektronischen Auktion: Siehe Angebotsaufforderung.
Die elektronische Auktion wird innerhalb eines Arbeitstages beendet....”
Informationen zur elektronischen Auktion
Zeitraum für die Durchführung der elektronischen Auktion: Siehe Angebotsaufforderung.
Die elektronische Auktion wird innerhalb eines Arbeitstages beendet.
Der genaue Zeitpunkt der Durchführung der elektronischen Auktion wird mit der Aufforderung zur Teilnahme an der elektronischen Auktion mitgeteilt.
Bieter geben in der 1. Phase vor der Durchführung der elektronischen Auktion ein verbindliches Angebot ab. Lediglich der Preis aus der 1. Phase kann in der Phase der elektronischen Auktion (2. Phase) durch neue, nach unten korrigierte Preise geändert werden.
Gibt der Bieter in der 2. Phase keine neuen, nach unten korrigierten Preise ab, ist sein Angebot aus der 1. Phase bis zum Ende der Bindefristverbindlich.
Ende der Bindefrist: Die Bindefrist endet maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion; ausführliche Informationen in den Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Eignung zur Berufsausübung
Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs-oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates,
2....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Eignung zur Berufsausübung
Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs-oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates,
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre,
- Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz (Sparte Strom) in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre,
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Referenzen über früher ausgeführte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR (Auftragswert), der Daten (Anzahl der Abnahmestellen und Liefermenge/Jahr), des Lieferzeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen,
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Details siehe Vergabeunterlagen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Es ist § 50 SektVO zu beachten.
Unbeschadet des § 50 Abs. 2 SektVO kann der Auftraggeber verlangen, dass eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Es ist § 50 SektVO zu beachten.
Unbeschadet des § 50 Abs. 2 SektVO kann der Auftraggeber verlangen, dass eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform annimmt, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich ist.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Keine. Die Vergabeunterlagen sind zu beachten.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer)”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
- Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4GWB).
- Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 082-272648 (2025-04-24)