Auftragsbekanntmachung (2025-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromausschreibung 2026-2028
Referenznummer: VG102082
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung für 3 Jahre über Stromlieferung für 20 Hochschulen in NRW auf 5 Lose aufgeteilt”
Produkte/Dienstleistungen: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 50603692.71 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Terminmarktbeschaffung zum Stichtagspreis. 100% Strom aus erneuerbaren Energien ohne weitere Anforderungen.”
Zusätzliche Informationen:
“Das Angebotsschreiben 324_EU muss mit der entsprechenden Losnummer (gelb markiertes Feld) gekennzeichnet werden, zu dem ein Angebot abgegeben wird.”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Siehe Details Vergabeunterlagen”
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 3 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Terminmarktbeschaffung zum Stichtagspreis, 100 % Strom aus erneuerbaren Energien, Anlagenalter bis 6 Jahre, zusätzliche CO2-Kompensation”
Ort der Leistung: Hamm, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Lippe🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Terminmarktbeschaffung zum Tranchenvertrag mit 5 Tranchen je Lieferjahr, 100 % Strom aus erneuerbaren Energien, Anlagenalter bis 6 Jahre”
Ort der Leistung: Märkischer Kreis🏙️
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Terminmarktbeschaffung zum Tranchenvertrag mit 5 Tranchen je Lieferjahr, 100 % Strom aus erneuerbaren Energien, Anlagenalter bis 6 Jahre, zusätzliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Terminmarktbeschaffung zum Tranchenvertrag mit 5 Tranchen je Lieferjahr, 100 % Strom aus erneuerbaren Energien, Anlagenalter bis 6 Jahre, zusätzliche CO2-Kompensation
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-25 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-25 12:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Köln, Vergabestelle TH Köln
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bietende sind nicht zugelassen”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 9
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdaten: An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die folgenden Kriterien nicht erfüllen, oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensdaten: An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die folgenden Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 532_EU und 533_EU), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden: - Ausschlussgründe liegen nicht vor (Nachweis durch Eigenerklärung, Formulare 521_EU und 522_EU), - Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Nachweis durch Eintragung im Dokument "Unternehmensdaten"), - Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags (durch Eintragung im Dokument "Unternehmensdaten"), - Erklärung über das Vorhandensein bzw. die Bereitschaft zum Abschluss einer Industriehaftpflichtversicherung (durch Eintragung im Dokument "Unternehmensdaten"), - Erklärung über die Gesamtmitarbeiterzahl sowie die Mitarbeiterzahl im Tätigkeitsbereich des Auftrags (durch Eintragung im Dokument "Unternehmensdaten"), - Kontakt über deutschsprachige/r Ansprechpartner (Bestätigung im Dokument "Unternehmensdaten")
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit: Das Unternehmen erklärt, dass es aktuell vergleichbare Letztverbraucher in Deutschland beliefert. Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit: Das Unternehmen erklärt, dass es aktuell vergleichbare Letztverbraucher in Deutschland beliefert. Die Jahresstromabgabe an Letztverbraucher in Deutschland betrug in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jeweils mindestens 10.000.000 kWh. Als Referenzen für die Ausschreibung können folgende Letztverbraucher angegeben werden, die in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag - der Lieferung von Strom an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber - vergleichbar sind. Es müssen mindestens drei Referenzen vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren: Mit der Abgabe des Angebotes bestätigen Sie die nachfolgend aufgeführten Erklärungen enthalten in der Anlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren: Mit der Abgabe des Angebotes bestätigen Sie die nachfolgend aufgeführten Erklärungen enthalten in der Anlage "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren": - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionspaket) - Formular 523 EU - Erklärung Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung - Erklärung Verzicht auf eigene AGB - Erklärung Bonitätsprüfung - Eigenerklärung wirtschaftliche Unabhängigkeit - Neutralitätserklärung - Formular 234 EU und gem. Ausschlussgründen nach §123 GWB und §124 GWB
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“- Zahlungskonditionen gem. Preisblatt, Vertrag und Vertragsbedingungen des Landes NRW - Bonitätsprüfung gem. Datei "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren"”
“Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UDQ94” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3055📞
Fax: +49 221147-2889 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3055📞
Fax: +49 221147-2889 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3055📞
Fax: +49 221147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 018-053861 (2025-01-24)