Auftragsbekanntmachung (2025-10-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromlieferung für die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Reference number: 2.391
Kurze Beschreibung:
“Stromlieferung für die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragsgegenstand ist ein Vertrag über die Lieferung von Strom für das Gebäude der KZVWL (Adresse: Auf der Horst 25, 48147 Münster) sowie das benachbarte...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand ist ein Vertrag über die Lieferung von Strom für das Gebäude der KZVWL (Adresse: Auf der Horst 25, 48147 Münster) sowie das benachbarte Mehrfamilienhaus der KZVWL in Münster. Der von der KZVWL für die Laufzeit des Stromliefervertrages geschätzte Gesamtenergiebedarf beläuft sich im Jahr 2026 auf ca. 802.300 kWh und im Jahr 2027 auf ca. 732.300 kWh. Vertrags- und Lieferbeginn ist der 01.01.2026 um 00:00:00 Uhr. Der Vertrag endet am 31.12.2027 um 23:59:59 Uhr, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf.
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Zusätzliche Informationen:
“1. Bestandteile des Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Vertragstext b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen...”
Zusätzliche Informationen
1. Bestandteile des Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Vertragstext b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der KZVWL c) Anlage 02: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (= Vordruck 08) d) Anlage 03: Abnahmestellenverzeichnis e) Anlage 04: Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftragnehmers (= Vordruck 06) f) Anlage 05: Soweit relevant: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) g) Anlage 06: Soweit relevant: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05) h) Anlage 07: Soweit relevant: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05a) i) Anlage 08: Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordruck 07a) j) Anlage 09: Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes bei der KZVWL k) Anlage 10: Hausordnung für externe Dienstleister l) Anlage 11: Leitlinie Informationssicherheit und Datenschutz m) Anlage 12: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) n) Anlage 13: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden Anwendung, soweit sie den Regelungen dieses Vertrages nicht widersprechen.
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Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-01 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-01 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. 2. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. 3. Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist. 4. Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Bieter müssen eine Erklärung über ihren Netto-Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Bieter müssen eine Erklärung über ihren Netto-Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. 2. Mindestanforderung: Der Netto-Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre jeweils mindestens 800.000 Euro betragen haben. 3. Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt. 4. Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. 5. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die KZVWL prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 01.11.2022 bis zum 31.10.2025 erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 01.11.2022 bis zum 31.10.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. 2. Mindestanforderungen: Mindestens eine Referenz über die Lieferung von Strom mit folgenden Anforderungen (kumulativ): a. Lieferung von Strom für einen Referenzkunden b. zu mindestens 4 Abnahmestellen c. mit einer Gesamtliefermenge von mindestens 1.000.000 kWh d. im Zeitraum vom 01.11.2022 bis zum 31.10.2025 3. Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. 4. Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. 5. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die KZVWL prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen.”
“#Bekanntmachungs-ID: CXPNYEKDPJW#
1. a) Die KZVWL verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe...”
#Bekanntmachungs-ID: CXPNYEKDPJW#
1. a) Die KZVWL verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) in jeweils aktueller Fassung sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. b) Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Vergabeunterlagen und den gesetzlichen Regelungen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensvorschriften maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. c) Die Bewerbungsbedingungen dienen der Orientierung und enthalten arbeitserleichternde Hinweise sowie ausgestaltende Vorgaben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. d) Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. 2. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der KZVWL zu werden. Jeder Bieter hat bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. Die KZVWL kann von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. Beruft sich ein Bieter auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die KZVWL behält sich vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der KZVWL. Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. Die KZVWL überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die KZVWL kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Vordruck 01: Angebotsvordruck 2. Soweit relevant: Vordruck 02: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung 3. Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz & Referenzen) 4. Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) 5. Vordruck 04a: Eigenerklärung MiLoG (§ § 19 Abs. 3 MiLoG) 6. Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014 7. Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 8. Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit 9. Vordruck 06: Verantwortlicher Ansprechpartner 10. Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe und Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar) 11. Vordruck 08: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt 12. Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 251 411-2165📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 212-728722 (2025-10-31)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-04) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“1. Bestandteile des Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Vertragstext b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen...”
Zusätzliche Informationen
1. Bestandteile des Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Vertragstext b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der KZVWL c) Anlage 02: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (= Vordruck 08) d) Anlage 03: Abnahmestellenverzeichnis e) Anlage 04: Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftragnehmers (= Vordruck 06) f) Anlage 05: Soweit relevant: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) g) Anlage 06: Soweit relevant: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05) h) Anlage 07: Soweit relevant: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05a) i) Anlage 08: Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordruck 07a) j) Anlage 09: Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes bei der KZVWL k) Anlage 10: Hausordnung für externe Dienstleister l) Anlage 11: Leitlinie Informationssicherheit und Datenschutz m) Anlage 11a: Richtlinie zum Lieferantenmanagement n) Anlage 12: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) o) Anlage 13: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden Anwendung, soweit sie den Regelungen dieses Vertrages nicht widersprechen.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Vertragsbestandteile wurden in § 14 der Vertragsbedingungen um die "Richtlinie zum Lieferantenmanagement" ergänzt, sodass Ziff. 5.1.6 der...”
Text
Die Vertragsbestandteile wurden in § 14 der Vertragsbedingungen um die "Richtlinie zum Lieferantenmanagement" ergänzt, sodass Ziff. 5.1.6 der Auftragsbekanntmachung wie folgt aktualisiert wurde: "1. Bestandteile des Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Vertragstext b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der KZVWL c) Anlage 02: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (= Vordruck 08) d) Anlage 03: Abnahmestellenverzeichnis e) Anlage 04: Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftragnehmers (= Vordruck 06) f) Anlage 05: Soweit relevant: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) g) Anlage 06: Soweit relevant: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05) h) Anlage 07: Soweit relevant: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05a) i) Anlage 08: Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordruck 07a) j) Anlage 09: Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes bei der KZVWL k) Anlage 10: Hausordnung für externe Dienstleister l) Anlage 11: Leitlinie Informationssicherheit und Datenschutz m) Anlage 11a: Richtlinie zum Lieferantenmanagement n) Anlage 12: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) o) Anlage 13: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden Anwendung, soweit sie den Regelungen dieses Vertrages nicht widersprechen."
“Die Vertragsbestandteile wurden in § 14 der Vertragsbedingungen um die "Richtlinie zum Lieferantenmanagement" ergänzt, sodass Ziff. 5.1.6 der...”
Die Vertragsbestandteile wurden in § 14 der Vertragsbedingungen um die "Richtlinie zum Lieferantenmanagement" ergänzt, sodass Ziff. 5.1.6 der Auftragsbekanntmachung wie folgt aktualisiert wurde: "1. Bestandteile des Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Vertragstext b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der KZVWL c) Anlage 02: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (= Vordruck 08) d) Anlage 03: Abnahmestellenverzeichnis e) Anlage 04: Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftragnehmers (= Vordruck 06) f) Anlage 05: Soweit relevant: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) g) Anlage 06: Soweit relevant: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05) h) Anlage 07: Soweit relevant: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05a) i) Anlage 08: Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordruck 07a) j) Anlage 09: Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes bei der KZVWL k) Anlage 10: Hausordnung für externe Dienstleister l) Anlage 11: Leitlinie Informationssicherheit und Datenschutz m) Anlage 11a: Richtlinie zum Lieferantenmanagement n) Anlage 12: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) o) Anlage 13: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden Anwendung, soweit sie den Regelungen dieses Vertrages nicht widersprechen."
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Quelle: OJS 2025/S 214-735307 (2025-11-04)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-28) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-05 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-05 12:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Angebotsfrist wurde vom 01.12.2025, 12:00 Uhr, bis zum 05.12.2025, 12:00 Uhr, verlängert. Dementsprechend verschiebt sich die Frist zur Einreichung von...”
Text
Die Angebotsfrist wurde vom 01.12.2025, 12:00 Uhr, bis zum 05.12.2025, 12:00 Uhr, verlängert. Dementsprechend verschiebt sich die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen auf den 28.11.2025.
“Die Angebotsfrist wurde vom 01.12.2025, 12:00 Uhr, bis zum 05.12.2025, 12:00 Uhr, verlängert. Dementsprechend verschiebt sich die Frist zur Einreichung von...”
Die Angebotsfrist wurde vom 01.12.2025, 12:00 Uhr, bis zum 05.12.2025, 12:00 Uhr, verlängert. Dementsprechend verschiebt sich die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen auf den 28.11.2025.
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Quelle: OJS 2025/S 231-795774 (2025-11-28)