Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
- (§ 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV) Prüfbare Referenzen als Nachweis über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung, erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
- (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist
- (§ 46 Absatz 3 Nr. 10 VgV) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage
- einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw.
- die jeweilige Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der
DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw.
- die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD akzeptiert.
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Weitere folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit
dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
Folgende Nachweise werden als Mindeststandard für die vorzulegenden Referenzen gefordert und sind mit dem Angebot einzureichen:
- Mindestens eine prüfbare Referenz über die Erstellung von wasserwirtschaftlichen Studien bzw. wasserwirtschaftlichen Fließgewässerkonzeptionen mit einer betrachteten Gesamtgewässerlänge von mindestens 10 km innerhalb der letzten 5 Jahre gerechnet vom Tag der Bekanntmachung.
- Mindestens eine prüfbare Referenz über die Erstellung von wasserbaulichen Planungen innerhalb der letzten 5 Jahre gerechnet vom Tag der Bekanntmachung.
- Mindestens eine prüfbare Referenz zur Implementierung und Durchführung von Wasserspiegellagenberechnungen für Fließgewässer(abschnitte) von min. 5 km Länge innerhalb der letzten 5 Jahre gerechnet vom Tag der Bekanntmachung.
Prüfbar ist die Referenz, wenn die Art der Leistung, der Ausführungszeitraum und der Auftraggeber enthalten sind.