Gegenstand der Ausschreibung ist eine repräsentative telefonische Haushaltsbefragung zu Mobilität, Wahrnehmung und Image des SPNV in Bayern in fünf Wellen in den Jahren 2025 bis 2029.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-26.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Studie zu Mobilität, Wahrnehmung und Image des SPNV in Bayern
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist eine repräsentative telefonische Haushaltsbefragung zu Mobilität, Wahrnehmung und Image des SPNV in Bayern in fünf Wellen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine repräsentative telefonische Haushaltsbefragung zu Mobilität, Wahrnehmung und Image des SPNV in Bayern in fünf Wellen in den Jahren 2025 bis 2029.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Marktforschung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist eine repräsentative telefonische Haushaltsbefragung zu Mobilität, Wahrnehmung und Image des SPNV in Bayern in fünf Wellen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine repräsentative telefonische Haushaltsbefragung zu Mobilität, Wahrnehmung und Image des SPNV in Bayern in fünf Wellen in den Jahren 2025 bis 2029.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-03 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-03 12:45:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat mit seinem Angebot einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister – sofern eine Registerpflicht besteht – nach Maßgabe der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat mit seinem Angebot einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister – sofern eine Registerpflicht besteht – nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieteransässig ist, vorzulegen, der nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Umsatz...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von mindestens 200.000,- Euro ohne USt. gefordert.
Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 2 zu verwenden, das unter der Internetseite
https://www.subreport.de/E31887552 erhältlich ist.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn der vorgenannte Mindestumsatz in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird. Dies muss aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter verfügt über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, wenn anzunehmen ist, dass er über die spezifischen Kenntnisse verfügt, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter verfügt über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, wenn anzunehmen ist, dass er über die spezifischen Kenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um die zu beauftragenden Dienstleistungen zu erbringen.
Der Bieter muss über mindestens drei geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren vor der Auftragsbekanntmachung verfügen. Vergleichbar mit den hier zu beauftragenden Leistungen ist eine Referenzleistung, wenn sie mindestens eine der nachfolgenden Anforderungen erfüllt. Dabei muss jede der Anforderungen jeweils mindestens einmal erfüllt sein:
- Durchführung telefonischer Bevölkerungsbefragungen
- Durchführung von Studien in der Verkehrsbranche
Die Referenzen sind im Rahmen einer Eigenerklärung zu beschreiben. Anzugeben sind darin mindestens:
- der jeweilige Auftraggeber
- die Aufgabenstellung und die erbrachten Leistungen im jeweiligen Referenzprojekt
- die Methodik im jeweiligen Referenzprojekt
- der zeitliche Umfang des Auftrags
Die Vorlage von Referenzschreiben früherer Auftraggeber ist nicht erforderlich.
In der Eigenerklärung können über die geforderte Mindestanzahl an Referenzen hinaus weitere Referenzen angegeben und beschrieben werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 0000
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: 08921762411📞
Fax: 08921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
"Der Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 102-343291 (2025-05-26)