Stühle für die Sitzungssäle im neuen Strafjustizzentrum München

Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München

Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung und die gebrauchsfertige Montage von Stühlen in den Sitzungssälen des Strafjustizzentrums München. Mit Stühlen auszustatten sind voraussichtlich 54 Sitzungssäle. Dieser Vertrag stellt eine Rahmenvereinbarung im Sinne der §§ 103 Abs. 5 GWB, 21 VgV dar.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-11-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-11-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stühle für die Sitzungssäle im neuen Strafjustizzentrum München
Referenznummer: 2025000468
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung und die gebrauchsfertige Montage von Stühlen in den Sitzungssälen des Strafjustizzentrums München. Mit Stühlen auszustatten sind voraussichtlich 54 Sitzungssäle. Dieser Vertrag stellt eine Rahmenvereinbarung im Sinne der §§ 103 Abs. 5 GWB, 21 VgV dar.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile 📦
Beschreibung
Interne Kennung: e855fc2c-7634-4822-94f8-dda4567e507d
Zusätzliche Informationen:
Maximale Abnahmemengen: 1350 Stück Vierfuß-Stuhl mit Armlehnen und Teilpolsterung; 500 Stück Schreibtablare für vorgenannte Stühle; 650 Stück Freischwingerstuhl mit Armlehnen, vollumpolstert
Postleitzahl: 80335
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-22 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 68 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-12-15 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/532f1f46-f31c-4482-ad9a-aae3e6eccfc3/suitabilitycriteria Alle Kriterien sind zu beantworten; Formulare müssen unverändert verwendet werden. - Kriterien mit [A] müssen erfüllt / beantwortet werden, - Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung unterzogen, - Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet; sie sind zwecks Vollständigkeit aber zu beantworten. 1. statistische Angaben K1.1: [I] Geben Sie die Größe des Unternehmens an. 2. Eigenerklärungen: K2.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt. - Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden. - Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt. - Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt. werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet. werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. - Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. - Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. - Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt. K2.2: [A] Die Eigenerklärung (RUS) habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt. 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland, b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder b zutrifft. 2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. K2.3: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
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https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/532f1f46-f31c-4482-ad9a-aae3e6eccfc3/suitabilitycriteria 3. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB - nicht vom Bieter zu befüllen - hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt. 4. Angaben Wettbewerbsregister K4.1: Öffentliche Auftraggeber sind nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes ab einer Höhe von 30.000 € verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. K4.2: [I] Name des Unternehmens K4.3: [I] Angaben zur Postanschrift K4.4: [I] Angaben zur Rechtsform K4.5: [I] Registerangaben (inländische oder ausländische Register bzw. Angaben zu Gesellschaftern; ggf. Umsatzsteueridentifikationsnummer) K5: [A] Bestätigen Sie, dass Sie technisch, wirtschaftlich und personell in der Lage sind, die ausgeschriebenen Leistungen zu erbringen? K6: [I] Wie hoch war jeweils Ihr Umsatz in den letzten drei vor Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens abgeschlossenen Geschäftsjahren? (Bei Bietergemeinschaften sind die Jahresumsätze für jedes beteiligte Unternehmen getrennt anzugeben.) K7: [A] Unter "Anlagen" im Angebotsassistenten befindet sich das Formular "Referenzen". Bitte legen Sie unter Verwendung des Formulars "Referenzen" mindestens zwei aktuelle, nachprüfbare Referenzen Ihres Unternehmens vor, welche mit der Art und dem Umfang des Leistungsgegenstands vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Aufträge angesehen, im Rahmen derer Sie mindestens 201 Stühlen an einen Standort geliefert und vor Ort aufgestellt haben. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere die Aussagen zur Leistungserbringung beim Ansprechpartner des Referenzkunden zu verifizieren. Eine Referenz gilt als aktuell, wenn die Lieferung nicht länger als sechs Jahre nach Versand der Angebotsaufforderung abgeschlossen wurde. Haben Sie mindestens zwei in Art und Umfang vergleichbare Referenzen unter "eigene Anlagen" hochgeladen? K8: [A] Bestätigen Sie, dass die von Ihnen unter "eigene Anlagen" hochgeladenen Referenzen mit der Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und die Leistung von Ihrem Unternehmen erbracht worden ist.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München
Nationale Registrierungsnummer: 351b4fe3-a47c-4c14-91e3-b091bba192cf
Postanschrift: Prielmayerstraße 5
Postleitzahl: 80335
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@olg-m.bayern.de 📧
Telefon: +49 8955970 📞
URL: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/532f1f46-f31c-4482-ad9a-aae3e6eccfc3 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/532f1f46-f31c-4482-ad9a-aae3e6eccfc3 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen: - der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; - Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 225-774291 (2025-11-19)