Die Leistung wird als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Sektorenverordnung (SektVO) vergeben. Sie umfasst Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Gebiet der Stadt Kassel und in Teilen des KasselPlus-Gebietes (Vellmar, Lohfelden, Fuldabrück, Habichtswald und Fuldatal). Im Einzelnen betrifft dies Teilleistungen in Gestalt einzelner, vorgegebener Umläufe auf den Linien 10-29 sowie verschiedenen Einzelfahrten mit E-Wagen („Einsatzwagen“, vgl. Anlage „Umläufe“). Die einzelnen Umläufe können der Anlage zum Verkehrsvertrag „Umlaufpläne“ entnommen werden. Für einen Teil der Leistung sind Fahrzeuge mit Fahrern vom Auftragnehmer zu stellen. Für den anderen Teil der Leistung werden Fahrzeuge von der KVG gestellt und sind Fahrer vom Auftragnehmer zu stellen. Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 8 vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen sowie mehreren von der KVG gestellten Fahrzeugen erbracht werden. Die 8 vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeuge teilen sich auf in • 5 Standard-Solobusse (SL) • 2 Midi-Busse (MIDI)sowie • 1 Standard-Gelenkbus (GB). Der Fahrzeugeinsatz der von der KVG gestellten Fahrzeuge wird von der KVG vorgegeben. Die Fahrleistungen ergeben sich aus der Anlage zum Verkehrsvertrag "Umläufe" sowie weiteren ergänzenden Fahrplänen. Hierbei erbringt der Auftragnehmer in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage A zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ gerundete 419.777 Nkm (Nutzwagenkilometer (auch Fahrplankilometer genannt) und 18.659 Fahrplanstunden p.a. mit eigenen Bussen sowie 67.725 Nkm (Nutzwagenkilometer) und 2.621 Fahrplanstunden p.a. mit Bussen der KVG. Insgesamt erbringt der Auftragnehmer gerundete 487.502 Nkm p.a. sowie 21.280 Fahrplanstunden p.a.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-20.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Subunternehmerleistungen im Linienbündel 11 (Bereich Kassel und Kassel-Plus)
Referenznummer: 5010
Kurze Beschreibung:
“Die Leistung wird als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Sektorenverordnung (SektVO) vergeben. Sie umfasst...”
Kurze Beschreibung
Die Leistung wird als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Sektorenverordnung (SektVO) vergeben. Sie umfasst Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Gebiet der Stadt Kassel und in Teilen des KasselPlus-Gebietes (Vellmar, Lohfelden, Fuldabrück, Habichtswald und Fuldatal). Im Einzelnen betrifft dies Teilleistungen in Gestalt einzelner, vorgegebener Umläufe auf den Linien 10-29 sowie verschiedenen Einzelfahrten mit E-Wagen („Einsatzwagen“, vgl. Anlage „Umläufe“).
Die einzelnen Umläufe können der Anlage zum Verkehrsvertrag „Umlaufpläne“ entnommen werden.
Für einen Teil der Leistung sind Fahrzeuge mit Fahrern vom Auftragnehmer zu stellen. Für den anderen Teil der Leistung werden Fahrzeuge von der KVG gestellt und sind Fahrer vom Auftragnehmer zu stellen.
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 8 vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen sowie mehreren von der KVG gestellten Fahrzeugen erbracht werden. Die 8 vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeuge teilen sich auf in
• 5 Standard-Solobusse (SL)
• 2 Midi-Busse (MIDI)sowie
• 1 Standard-Gelenkbus (GB).
Der Fahrzeugeinsatz der von der KVG gestellten Fahrzeuge wird von der KVG vorgegeben.
Die Fahrleistungen ergeben sich aus der Anlage zum Verkehrsvertrag "Umläufe" sowie weiteren ergänzenden Fahrplänen. Hierbei erbringt der Auftragnehmer in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage A zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ gerundete 419.777 Nkm (Nutzwagenkilometer (auch Fahrplankilometer genannt) und 18.659 Fahrplanstunden p.a. mit eigenen Bussen sowie 67.725 Nkm (Nutzwagenkilometer) und 2.621 Fahrplanstunden p.a. mit Bussen der KVG. Insgesamt erbringt der Auftragnehmer gerundete 487.502 Nkm p.a. sowie 21.280 Fahrplanstunden p.a.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Beschreibung
Interne Kennung: 5010
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung wird als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Sektorenverordnung (SektVO) vergeben. Sie umfasst...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung wird als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Sektorenverordnung (SektVO) vergeben. Sie umfasst Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Gebiet der Stadt Kassel und in Teilen des KasselPlus-Gebietes (Vellmar, Lohfelden, Fuldabrück, Habichtswald und Fuldatal). Im Einzelnen betrifft dies Teilleistungen in Gestalt einzelner, vorgegebener Umläufe auf den Linien 10-29 sowie verschiedenen Einzelfahrten mit E-Wagen („Einsatzwagen“, vgl. Anlage „Umläufe“).
Die einzelnen Umläufe können der Anlage zum Verkehrsvertrag „Umlaufpläne“ entnommen werden.
Für einen Teil der Leistung sind Fahrzeuge mit Fahrern vom Auftragnehmer zu stellen. Für den anderen Teil der Leistung werden Fahrzeuge von der KVG gestellt und sind Fahrer vom Auftragnehmer zu stellen.
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 8 vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen sowie mehreren von der KVG gestellten Fahrzeugen erbracht werden. Die 8 vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeuge teilen sich auf in
• 5 Standard-Solobusse (SL)
• 2 Midi-Busse (MIDI)sowie
• 1 Standard-Gelenkbus (GB).
Der Fahrzeugeinsatz der von der KVG gestellten Fahrzeuge wird von der KVG vorgegeben.
Die Fahrleistungen ergeben sich aus der Anlage zum Verkehrsvertrag "Umläufe" sowie weiteren ergänzenden Fahrplänen. Hierbei erbringt der Auftragnehmer in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage A zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ gerundete 419.777 Nkm (Nutzwagenkilometer (auch Fahrplankilometer genannt) und 18.659 Fahrplanstunden p.a. mit eigenen Bussen sowie 67.725 Nkm (Nutzwagenkilometer) und 2.621 Fahrplanstunden p.a. mit Bussen der KVG. Insgesamt erbringt der Auftragnehmer gerundete 487.502 Nkm p.a. sowie 21.280 Fahrplanstunden p.a.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Postleitzahl: 34117
Stadt: Kassel
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kassel, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-13 📅
Datum des Endes: 2029-12-08 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Für die KVG besteht eine Verlängerungsoption von jeweils 1 x 12 Monaten (1) bis zum 14.12.2030, d.h. Samstag vor dem international vereinbarten...”
Beschreibung der Optionen
Für die KVG besteht eine Verlängerungsoption von jeweils 1 x 12 Monaten (1) bis zum 14.12.2030, d.h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplan-wechsel der Fahrplanperiode 2031 sowie (2) bis zum 13.12.2021, d.h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2032.
Die Option wird spätestens bis zum 30.06.2029 bzw. bis zum 30.06.2030 ausgeübt eingehend beim Auftragnehmer.
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Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 54
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-02-06 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Bieter sind nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-26 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Nach Ermessen des Auftraggebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.”
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 06.11.2025.
“Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 06.11.2025.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (5) “Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Reise-Verkehre, auch keine Flughafenvorfeld-/ Werks-/ Freigestellte Schüler- Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte An-zahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (detaillierte Anforderung an die zu er-teilenden Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Busverkehrsleistungen […]“:
Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet.
2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 160.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 3 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet.
“Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
“Sofern einschlägig: Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern einschlägig: Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen. Die Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen.
“Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG für Bieter sowie deren...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG für Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind; § 7 Abs. 1 HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden)
“Falls zutreffend: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Falls zutreffend: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden.)
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Zahlungen werden elektronisch geleistet.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Ausführung der Verkehrsleistung oder von Teilen davon durch Unterauftragnehmer ist nicht zugelassen.” Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Angebote, die zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB, § 57 Abs. 1 VgV analog oder § 7 Abs. 3 HVTG sowie § 18 Abs. 2, 3 HVTG erfüllen, werden...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Angebote, die zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB, § 57 Abs. 1 VgV analog oder § 7 Abs. 3 HVTG sowie § 18 Abs. 2, 3 HVTG erfüllen, werden ausgeschlossen.
Angebote, die fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB erfüllen, können ausgeschlossen werden; auf ergänzende Regelungen zum Ausschluss in den
Vergabeunterlagen wird verwiesen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG
Nationale Registrierungsnummer: HRB 2163, AG Kassel
Postleitzahl: 34117 Kassel
Postort: Königstor 3-13
Region: Kassel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@igdb.de📧
Telefon: +49610350670📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E85781652🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E85781652🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.subreport.de/E85781652🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +496151126603📞
Fax: +49611327648534 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 247-857213 (2025-12-20)