Zusätzliche Informationen
Ergänzung zu Zuschlagskriterien:
1. Zuschlagskriterien:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot i.S.v. § 127 Abs. 1 GWB gemäß § 58 VgV unter Berücksichtigung folgender Wertungskriterien in folgender Gewichtung ermittelt:
1. Konzeption / Herangehensweise 50 %
2. Honorar 50 %
2.Erläuterung zu den Zuschlagskriterien:
Die eingereichten Angebote werden nach Maßgabe der angegebenen prozentualen Gewichtung zunächst für jedes Einzelkriterium und dann insgesamt, nach ggf. stattfindenden Verhandlungsgesprächen inkl. Präsentation, bewertet.
2.1 Bewertungsrahmen
Für die Wertung wird folgender Rahmen zugrunde gelegt:
Wertungskriterium 1: Konzeption / Herangehensweise - Gewichtung: 50 % - max. Punktzahl Einzelkriterium: 100 Punkte - Produkt Gew. x Punkte (in Klammer: max. erzielbare Punkte): 50 Punkte
Wertungskriterium 2: Honorar - Gewichtung: 50 % - max. Punktzahl Einzelkriterium: 100 Punkte - Produkt Gew. x Punkte (in Klammer: max. erzielbare Punkte): 50 Punkte
Die Darstellung verdeutlicht den Rechengang der Wertung. Maximal werden je Einzelkriterium 100 Punkte vergeben, die dann mit der Gewichtung multipliziert werden.
Somit errechnet sich die Punktzahl für das konkrete Angebot auf Ebene der Einzelkriterien. Aufsummiert ergibt sich die Gesamtpunktzahl für das Angebot (maximal 100 Punkte). Das Angebot des Bieters mit der höchsten Punktzahl nach den bekannt gemachten Kriterien stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.
2.2 Bewertung der Einzelkriterien
Die Bewertung der Einzelkriterien erfolgt nach folgender Maßgabe:
2.2.1 Zuschlagskriterium Konzeption / Herangehensweise
Die Konzeption / Herangehensweise ist auf Basis der bereits mit der Bekanntmachung und dem vorliegenden Schreiben zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen zu erstellen.
Im Rahmen der vom Bieter zu erstellenden und mit dem Angebot einzureichenden Konzeption / Herangehensweise soll der Bieter anhand eines, ggf. mehrerer von ihm bereits durchgeführten Referenzprojekte ausführlich und detailliert, schriftlich darstellen,
Hierfür ist der bereitgestellte Fragenkatalog zwingend zu verwenden. Dieser liegt der Erläuterung zu den Zuschlagskriterien als Anlage bei. Eine stichpunktartige Beantwortung der Fragen ist möglich.
- Punkt 1: Wie wurde eine Lösung entwickelt, die sowohl den auftretenden Herausforderungen gerecht wurde als auch die gestellten Anforderungen erfüllte?
- Punkt 2: Welche Erfahrung aus dem Projekt können zur erfolgreichen Umsetzung der ausgeschriebenen Planungsaufgabe beitragen?
- Punkt 3: Wie wird die Baustellenpräsenz in LPH 8 sowie die Kommunikation mit dem Auftraggeber während des Projektzeitraums sichergestellt?
Hierbei werden vom Bieter keine auf die hier ausgeschriebene Leistung bezogenen Entwürfe, Pläne und Zeichnungen oder Berechnungen erwartet oder gefordert. Die von uns zusammengestellten Unterlagen sollen Ihnen als Grundlage dienen, die spätere Aufgabe in einen Gesamtzusammenhang einzuordnen und als Hintergrund zu nutzen.
Eigene, tiefergehende Planungen sowie die Erarbeitung weiterer Planungen / Unterlagen etc. ist dann die Aufgabe des nach Abschluss des Vergabeverfahrens zu beauftragenden Planungsbüros.
Die Konzeption / Herangehensweise ist bereits mit dem Angebot einzureichen.
0 Punkte: aus Sicht des AG ungenügende Ansätze und Ideen
1 Punkt: aus Sicht des AG ausreichende Ansätze und Ideen
2 Punkte: aus Sicht des AG befriedigende Ansätze und Ideen
3 Punkte: aus Sicht des AG gute Ansätze und Ideen
4 Punkte: aus Sicht des AG sehr gute Ansätze und Ideen
5 Punkte: aus Sicht des AG herausragende Ansätze und Ideen
Hierbei geht der AG zunächst davon aus, dass die Bieter, die im Teilnahmewettbewerb als geeignet ausgewählt wurden sehr gute Ansätze und Ideen (4 Punkte) bei der Ausarbeitung des Angebotes einreichen. Wird diese Erwartungshaltung übertroffen, vergibt der AG mehr Punkte und begründet dies. Bleiben die Ansätze und Ideen hinter diesen Erwartungen des AG vergibt er weniger Punkte und begründet dies ebenfalls.
Nach konkreter Sachlage werden auch Zwischenwerte (z.B. 1,5 Punkte) vergeben.
Maximal können fünf Punkte erzielt werden. Diese werden mit dem Faktor 20 multipliziert (= max. 100 Punkte) und dann in die Tabelle unter FB Erläuterung zu den Zuschlagskriterien Ziffer 2.1, Spalte 3 (Punktzahl Einzelkriterium) übertragen. Aus dem Produkt Punktzahl Einzelkriterium × Gewichtung des Wertungskriteriums folgt die nach Maßgabe der Tabelle unter FB Erläuterung zu den Zuschlagskriterien Ziffer 2.1, Spalte 4 für das Kriterium erzielte Punktzahl.
2.2.2 Zuschlagskriterium Honorar
Das Honorarangebot wird anhand der Gesamtangebotssumme für die abgefragten Leistungen inkl. Nebenkosten, nach Nachlass und einem Stundenkontingent von 100 Stunden zum durchschnittlichen Stundensatz bewertet. (Das dient lediglich der gewichteten Bewertung der Stundensätze, es soll nicht per se ein solches Stundenkontingent beauftragt werden.)
Die Bewertung erfolgt nach folgender Maßgabe:
Der Bieter mit dem insgesamt geringsten angebotenen Honorar erhält 100 Punkte.
Die doppelte Summe des geringsten angebotenen Honorars erhält 0 Punkte. Die ermittelten Honorare der übrigen Angebote werden linear interpoliert. Honorare die die doppelte Summe des geringsten angebotenen Honorar überschreiten erhalten 0 Punkte.
Die ermittelte Punktzahl wird gerundet und in die Tabelle unter FB Erläuterung zu den Zuschlagskriterien Ziffer 2.1, Spalte 3 übertragen. Aus dem Produkt Punktzahl × Gewichtung des Zuschlagskriteriums folgt die nach Maßgabe der Tabelle unter FB Erläuterung zu den Zuschlagskriterien Ziffer 2.1, Spalte 4 für das Kriterium erzielte Punktzahl.
Für weitere Einzelheiten wird auf Formblatt Zuschlagskriterien (Erläuterung zu den Zuschlagskriterien) verwiesen.