Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
(11) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten fünf vorhergehenden
Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber,
Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung,
Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung,
Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
Spezielle Anforderungen an die Referenzen:
Je Los ist mindestens 1 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenz, die jeweils mindestens folgende Mindestkriterien erfüllt einzureichen:
- Unterhaltsreinigung in Gebäuden in vergleichbarer Größenordnung zu den Gebäuden des M-Quartiers in dem jeweiligen Los
Ergänzend ist für Los 1 nachfolgendes Mindestkriterium zu erfüllen:
- Unterhaltsreinigung, bei denen für die Leistungserbringung die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich war.
In der Referenz ist klar anzugeben für welches Los diese Referenz abgegeben wird.
(12) Personelle Ausstattung: Zahl der
im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit
extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
(13) Angaben zur Technischen Ausrüstung, die für die Ausführung der
Leistung zur Verfügung steht,
Spezielle Anforderung an die technische Ausrüstung:
Elektronisches Qualitätsmesssystem muss nach DIN EN ISO 2859-1 qualifiziert sein.
(14) Auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise:
- Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
- Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001
- Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 45001
- Nachweis der AMS Bau-Zertifizierung
- Angabe des verwendeten elektronischen Qualitätsmesssystems nach DIN EN ISO 2859-1
(15) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die
Kapazitäten anderer Unternehmen Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von
einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten
Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.