Systemische Schulassistenz im Kreis Recklinghausen

Kreis Recklinghausen, Der Landrat

Auschgeschrieben wird die systemische Schullassistenz im Kreis Recklinghausen an den Schulen: Haldenwangschule Städtische Förderschule - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Im Harsewinkel 55 46284 Dorsten (Sekundarstufe in den Räumen Marler Str. 50) Jordan-Mai-Schule Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in der Trägerschaft des Bistums Essen Söllerstr. 10 45966 Gladbeck Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-12-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Systemische Schulassistenz im Kreis Recklinghausen
Referenznummer: (ZV)50-490/25
Kurze Beschreibung:
Auschgeschrieben wird die systemische Schullassistenz im Kreis Recklinghausen an den Schulen: Haldenwangschule Städtische Förderschule - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Im Harsewinkel 55 46284 Dorsten (Sekundarstufe in den Räumen Marler Str. 50) Jordan-Mai-Schule Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in der Trägerschaft des Bistums Essen Söllerstr. 10 45966 Gladbeck Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Jordan-Mai-Schule
Zusätzliche Informationen:
Der systemische Einsatz als Schulassistenz im o.g. Modellprojekt erfordert Mitarbeitende mit gefestigter Persönlichkeit, gutem Durchsetzungsvermögen, viel Geduld und pädagogischem Geschick im Umgang mit Schulkindern mit herausforderndem Verhalten. Die Assistenzen unterstützen alle Schulkinder einer Klasse. Betreuungen in den Pausen können je nach individuellem Hilfebedarf der Schulkinder erforderlich sein. Assistenzen helfen bei der Organi- sation von Arbeitsmaterialien bzw. bei der Einhaltung alltäglicher Abläufe, wie z.B. Pflege, Essenreichen, Begleitung beim Schwimmunterricht. Zudem tragen sie zur sozialen Stabilität bei, indem sie Streitsituationen frühzeitig entschärfen oder auftretende Konflikte mit den beteiligten Kindern besprechen. Sie stehen in engem Austausch mit den Lehrkräften und geben ihre Beobachtungen zum Lern- sowie zum Sozialverhalten bzw. zum Befinden der Schulkinder an diese weiter. Die konkreten Aufgaben werden nach Weisung und in enger Zusammenarbeit mit Lehrpersonal und/oder Schulleitung erbracht. Die Assistenzen üben keine lehrenden Tätigkeiten und Aufsichtspflichten aus, die durch Lehrkräfte zur erfüllen sind. Die Schulassistenzen unterliegen der Verschwiegenheit. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch über ein Ende eines Beschäftigungsverhältnisses hinaus.
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Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
An den Förderschulen sollen Schulassistenzen wie in den Losen 1 und 2 beschrieben eingesetzt werden. Trotz der weitgehend klassenbezogenen Ausstattung soll der Einsatz der Schulassistenzen auch klassenübergreifend möglich sein, um die jeweiligen Bedarfe der Schule bestmöglich abzudecken. Die bei einer Einzelbetreuung regelmäßig vorkommenden "Leerzeiten", evtl. durch Erkrankung des Kindes oder der Integrationshilfe, können durch die Schulassistenz vermieden werden. Durch das geplante Modell werden die strukturellen Rahmenbedingungen für eine möglichst weitgehende, effektive Teilhabe aller Schulkinder verbessert: Alle Kinder der Klasse profitieren von dem Unterstützungsangebot. Mit diesem Pilotprojekt soll ein systemisches Angebot eingeführt werden, welches sich außerhalb des individuellen Leistungsrechts bewegt und ein effektives und niederschwelliges Angebot für alle Kinder der Schulklasse ohne jegliches Antragserfordernis darstellt. Den Schulen wird ein der Einzelfallhilfe vorgelagertes Instrument an die Hand gegeben. Der Leistungsanbieter hält aus dem zur Verfügung gestellten Personal eine Koordinierungskraft vor, die morgens in der Zeit von 07.30 bis 08.30 zur Verfügung steht. Sie koordiniert insbesondere die Vertretungskräfte bei Ausfall von Assistenzen. Eine Evaluation der Zielerreichung erfolgt schuljährlich durch den Kreis Recklinghausen; daraus ergibt sich eine Berichtspflicht für Schule und Leistungsanbieter. Der hierfür erforderliche Berichtsvordruck wird im Falle einer Zuschlagserteilung zwischen dem Leistungsanbieter, der Schule sowie dem Kreis Recklinghausen gemeinsam erarbeitet. Die Dienstaufsicht und Fachaufsicht über die Mitarbeitenden wird durch die Leistungsanbieter wahrgenommen. Die Schulassistenzen unterstehen der Weisung der Schulleitung und des Lehrpersonals. Die Schulleitung oder die von ihr beauftragte Person entscheidet über den jeweiligen Einsatz. Die Schulassistenzen haben sich entsprechend in den schulischen Alltag einzugliedern. Im Rahmen der Fachaufsicht hält der Leistungsanbieter regelmäßig Kontakt mit der Schule. Verwaltungsaufgaben werden vom Leistungsanbieter durchgeführt. Die Schulassistenzen sind eingebunden in den Arbeitsablauf der Schule und werden vom Leistungsanbieter angeleitet und ggf. fort- und weitergebildet. Auch die Schule selbst kann Fort- und Weiterbildungen für die Kräfte anbieten. Die Schulassistenzen sind für Fort-/Weiterbildungs- und Vernetzungsaufgaben, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen, freizustellen. Im Fall der Auftragsvergabe werden eine Kooperationsvereinbarung über den Systemischen Einsatz von Schulassistenzen zwischen dem Anbieter, der Schule und dem Auftraggeber (Muster s. Anlage 01) sowie eine Vergütungsvereinbarung zwischen dem Leistungsanbieter und dem Auftraggeber (Muster s. Anlage 02) geschlossen. Die Vereinbarungen werden um Angaben aus dem im Rahmen der Vergabeverfahrens vorgelegten Konzept des Leistungsanbieters ergänzt.
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Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Haldenwangschule Städtische Förderschule - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Im Harsewinkel 55 46284 Dorsten (Sekundarstufe in den Räumen Marler Str. 50) Jordan-Mai-Schule Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in der Trägerschaft des Bistums Essen Söllerstr. 10 45966 Gladbeck
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Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Postleitzahl: 45657
Stadt: Recklinghausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Recklinghausen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Auftrag wird für die Dauer von zwei Schuljahren ab dem Schuljahresbeginn 2026/2027 erteilt. Nach Ablauf der zwei Schuljahre verlängert sich der Auftrag einmalig um ein weiteres Schuljahr (2028/2029), wenn der Auftraggeber nicht bis zum 30.09.2027 schriftlich widerspricht.
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Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag wird für die Dauer von zwei Schuljahren ab dem Schuljahresbeginn 2026/2027 erteilt. Nach Ablauf der zwei Schuljahre verlängert sich der Auftrag einmalig um ein weiteres Schuljahr (2028/2029), wenn der Auftraggeber nicht bis zum 30.09.2027 schriftlich widerspricht.
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Grundverständnis der Teilhabe an Bildung sowie der Zielvorstel- lungen und Aufgaben der Schulassistenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darlegung des Erfahrungswissens
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Darlegung der Zusammenarbeit und Austausche des Leistungs- anbieters mit Schule und Schulleitung u.a.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 17.5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführung der Maßnahme und Ausgestaltung der Rolle der Schulassistenzen und Darlegung der für die Wahrnehmung der Aufgabe erforderlichen Kompetenzen
Darlegung der Dienst- und Fachaufsicht des Leistungsanbieters im Schulalltag sowie der Organisations- und Leitungsstruktur u.a.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Haldenwangschule
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Der Träger verfügt über Erfahrungen in der Behindertenhilfe. Er verfügt über Mitarbeitende, die Erfahrungen und Fortbildungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus dem Bereich Autismus-Spektrums-Störung haben.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-29 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-29 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Raum 1.4.06/1.4.07 Kreishaus Recklinghausen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des AG
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-01-29 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Raum 1.4.06/1.4.07 Kreishaus Recklinghausen
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des AG
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-22 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gemäß dem §56 VgV nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Neben den o.g. Nachweisen zur Eignungsprüfung ist je Los ein schriftliches Kurzkonzept mit Angebotsabgabe einzureichen. Es darf maximal 5 DIN A 4-Seiten umfassen (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 11, einfacher Zeilenabstand) und muss Erläuterungen zu folgenden Themenschwerpunkten beinhalten: 1. Beschreibung zum Grundverständnis der Teilhabe an Bildung sowie der Zielvorstellungen und Aufgaben der Schulassistenzen 2. Darlegung des Erfahrungswissens im Bereich der sozialräumlichen sowie trägerübergreifenden und interdisziplinären Netzwerkarbeit einschließlich des Erfahrungswissens im Bereich von Integrationshilfen, Klassen- oder Schulassistenzen sowie bestehende personelle, sächliche und fachliche Qualitätsstandards in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung 3. Darlegung der Zusammenarbeit und Austausche mit Schule und Schulleitung a. u.a. Beteiligung der Schulleitung nach Auftragsvergabe an zukünftiger Personalauswahl im Rahmen der Nachbesetzung von Schulassistenzen an ihrer Schule b. Beschreibung des Qualitätsdialoges im Rahmen der Evaluation c. Schutzkonzept zur Sicherung des Kindeswohls 4. Ausgestaltung der Rolle der Schulassistenzen und Darlegung der für die Wahrnehmung der Aufgabe erforderlichen Kompetenzen 5. Darlegung der Dienst- und Fachaufsicht des Leistungsanbieters im Schulalltag sowie der Organisations- und Leitungsstruktur u.a. a. Vorhalten eines Vertretungspools durch den Leistungsanbieter und eines Einsatzes der Vertretung spätestens nach dem fünften Schultag des Ausfalls b. Benennung konkreter Ansprechpersonen vor Ort c. Dokumentation, Beschwerdemanagement, Überprüfung erweiterte Führungszeugnisse d. Angebot von Mitarbeitendenberatungen und -besprechungen e. System- und beeinträchtigungsrelevante Fortbildungen durch den Leistungsanbieter
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Grundvoraussetzungen für die Arbeit in pädagogischen Kontexten sind - ein eintragsloses erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Systemische Schulassistenz im Kreis Recklinghausen Seite 4 von 10 - ein Nachweis, aus dem sich ein ausreichender Impfschutz gegen Masern ergibt (§ 20 Absatz 8 Satz 2 i.V.m. Absatz 9 Satz 1 Nummer 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder ein Nachweis, dass eine Masernimmunität oder Impfkontraindikation vorliegen (§ 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 IfSG), - sowie Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Hier müssen die Voraussetzungen der §§ 72a SGB VIII bzw. 124 Abs.2 SGB IX erfüllt sein. - die Beherrschung der deutschen Sprache mindestens auf der Kompetenzstufe B2 (selbstständige Sprachanwendung). Die Schulassistenzen sind in das schuleigene Schutzkonzept im Rahmen der Kindeswohlgefährdung eingebunden.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kreis Recklinghausen, Der Landrat
Nationale Registrierungsnummer: 055620032032-31001-92
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Postleitzahl: 45657
Postort: Recklinghausen
Region: Recklinghausen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@kreis-re.de 📧
Telefon: +49 236153-4406 📞
Fax: +49 236153-4205 📠
URL: https://www.kreis-re.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD3DUN3/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD3DUN3 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD3DUN3 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DUN3# Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 251411-1691 📞
Fax: +49 251411-2165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.nrw.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn: - der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat, - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 246-850436 (2025-12-19)