Personelle und technisch unterstützende Organisation, Ausstattung und Begleitung des Tages der Ein- und Ausblicke des Deutschen Bundestages am 3. Mai 2026
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tag der Ein- und Ausblicke des Deutschen Bundestages
Reference number: ZR3-16120-2025-250-16-IK3
Kurze Beschreibung:
“Personelle und technisch unterstützende Organisation, Ausstattung und Begleitung des Tages der Ein- und Ausblicke des Deutschen Bundestages am 3. Mai 2026”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Event-Organisation📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vertrages ist die unterstützende Organisation des Tages der Ein- und Ausblicke (Tag der offenen Tür) des Deutschen Bundestages, im Folgenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vertrages ist die unterstützende Organisation des Tages der Ein- und Ausblicke (Tag der offenen Tür) des Deutschen Bundestages, im Folgenden Auftraggeberin (AG) genannt, am Sonntag, 3. Mai 2026.
Der Tag der Ein- und Ausblicke informiert als Sonderveranstaltung der parlamentarischen Öffentlichkeitsarbeit Besucherinnen und Besucher aller Altersgruppen über die Arbeitsweise des Parlaments. Er dient gleichzeitig als ein Forum für die direkte und virtuelle Kommunikation zwischen Besucherinnen und Besuchern, Abgeordneten, Fraktionen und der Verwaltung. Der Tag der Ein- und Ausblicke wird voraussichtlich in einer Zeit von 9:00 bis 19:00 Uhr (letzter Einlass voraussichtlich um 18:00 Uhr) stattfinden.
Zum Tag der Ein- und Ausblicke wird den Besucherinnen und Besuchern vor Ort neben einem informativen Hauptprogramm (Vorträge, Präsentationen, virtuelle und Online-Angebote, Führungen, Ausstellungen, Spiele, Quizze) ein unterhaltsames Rahmenprogramm (Musikauftritte, Kinderaktionen, Bewirtung) in den vier beteiligten Liegenschaften sowie im Außenbereich geboten.
Vorbehaltlich der aktuellen Sicherheitslage sind folgende Gebäude des Deutschen Bundestages am Tag der Ein- und Ausblicke geöffnet: Reichstagsgebäude (RTG), Paul-Löbe-Haus (PLH), Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH) und in Teilen das Jakob-Kaiser-Haus (JKH). Bei jedem Gebäude ist jeweils (mindestens) ein Haupteingang geöffnet; beim RTG befindet sich der zent-rale Besuchereingang außerhalb des Gebäudes in einer Containeranlage in der Scheidemannstraße. Zusätzlich sind voraussichtlich hausinterne Übergänge vom PLH zum RTG sowie zwischen MELH und PLH geöffnet.
Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-25 📅
Datum des Endes: 2026-05-04 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option Durchführung des Tages der Ein- und Ausblicke 2027 (Ziffer 7 der Leistungsbeschreibung).” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-25 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-26 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 85
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, Ziffer 3.6 des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, Ziffer 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Art der Leistung, der Dauer der Veranstaltung und des Auftragsvolumens (in Euro). Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Bei der Angabe von mehr als drei Referenzen sowie bei der Angabe der Referenz durch die Präqualifizierungsdatenbank sind die geeigneten Referenzen konkret zu benennen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.000.000 Euro für Personen-und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.000.000 Euro für Personen-und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Ziffer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Ziffer 3.5 des Angebotsvordrucks). Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 1.600.000 Euro betragen. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
“- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf...”
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Mit seinem Angebot hat der Bieter die Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU) abzugeben. Diese Angabe dient lediglich statistischen Zwecken.
- Mit seinem Angebot gibt der Bieter die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands ab, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
- Mit dem Angebot ist ein vollständiges, ausführliches, verständliches und ganzheitliches technisches Konzept, das dem Anlass, und dem Ort in seiner öffentlichen Symbolkraft entspricht, einzureichen. Es ist zwingend erforderlich, mit dem Angebot zum Beispiel fotorealistische Visualisierungen, detaillierte Planunterlagen, Erklärungen und tiefreichende Erläuterungen zur Umsetzung sowie die Angaben der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, einzureichen, die eine unmissverständliche Vorstellung von den technischen Bauten und der technischen Konzeption sowie der gesamten personellen Leistungserbringung vermitteln. Etwaige Qualifikationsnachweise und Zeugnisse der technischen Fachkräfte, welche für die Leistungserbringung eingesetzt werden, sind im Rahmen der Vertragsdurchführung auf Verlangen der AG vorzulegen. Wie ein jeweiliges Teilkonzept und daraus folgende Gesamtkonzept umzusetzen und zu gestalten ist, obliegt dem Bieter und eröffnet diesem einen großen Freiheitsgrad bei der Gestaltung des Angebotes. Entscheidend hierbei ist jedoch, dass alle Maßnahmen über den gesamten Produktionszeitraum in höchster Qualität durchgeführt werden und somit höchsten Ansprüchen genügen.
Das Konzept ist mit dem Angebot einzureichen. Das Konzept wird gemäß § 56 Absatz 3 Satz 1 der Vergabeverordnung (VgV) nicht nachgefordert. Das Fehlen des Konzeptes führt zum Ausschluss des Angebotes.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 158-544950 (2025-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1146771.92 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-10-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1146771.92 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Compact Team GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 34898 B
Postanschrift: Mendelssohnstraße 27
Postleitzahl: 10405
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sebastian.schreiter@compact-team.de📧
Telefon: +49 30-44380058📞
Fax: +49 30 - 44 38 00 59 📠
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2025/S 228-784274 (2025-11-25)