Auftragsbekanntmachung (2025-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tank- & Ladekarten
Referenznummer: protec_2025_AS_Tank- & Ladekarten
Kurze Beschreibung:
“Gesucht wird ein Dienstleister, der Tank- und Ladekarten sowie kombinierte Tank- und Ladekarten für unseren Fuhrpark bereitstellt.”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Betankung von Fahrzeugen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erforderlich ist die Betankung und Ladung an einem breit gestreuten Netz aus Tankstellen und Ladesäulen, inkl. Kilometerstanderfassung beim Tanken. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Erforderlich ist die Betankung und Ladung an einem breit gestreuten Netz aus Tankstellen und Ladesäulen, inkl. Kilometerstanderfassung beim Tanken. Die Karten müssen national und international einsetzbar sein und mindestens zehn Tankstellen im Raum Hannover abdecken.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Benzin📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dieselkraftstoff📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tankstellenkreditkarten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Brennstoffe📦
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-15 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen zu ähnlichen Aufträgen bezüglich Bereitstellung von Tank- & Ladekarten.”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 168-572834 (2025-09-02)