Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=280190
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung III.106.2 inkl. Anlage C aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_25-021278_Bewertungsmatrix.
Ergänzend zu IV.1. der Eigenerklärung – Referenzen:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren (2020, 2021, 2022, 2023 und 2024) erbrachten, abgeschlossenen Dienstleistungen aufzulisten.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen der Bewerber die Leistungsphase 8 nach 31.12.2019 abgeschlossen hat. Abgeschlossen bedeutet, dass auch „Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel“ erfolgt ist und ein Abnahmeprotokoll für die Leistung des Bewerbers vorliegt. Wird das Datum nicht eingehalten, wird die Referenz nicht bewertet.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
− Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
− Daten (Erbringungszeitraum)
− Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
− Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Leistungsbild/er und Leistungsphase/n, Vertragsverhältnis).
Die detaillierten Anforderungen an die Eignungskriterien sind der Anlage B_Bewertungsmatrix_Eignung zu entnehmen. Die dort definierten Kriterien (insb. bzgl. der Referenzen) stehen gem. § 75 Abs. 4 VgV mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis.
Bei den in der Bewertungsmatrix unter 4.3.1 genannten Kriterien handelt es sich um Mindestkriterien.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist.
Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage
B_25-021278_Bewertungsmatrix_Eignung.
Für den Nachweis der Referenzen ist die Anlage
C_25-021278_Referenzen in erforderlicher Anzahl zu verwenden und zu nummerieren. Die Eintragung ist mittels Einfügen von Textfeldern möglich.
Über die Angaben in der Eigenerklärung III.106.2 und die dazu seitens des AG geforderten Erklärungen (C_25-021278_Referenzen) hinaus sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei Abgabe bleiben diese in der Wertung unberücksichtigt.
Ergänzend zu IV.2. der Eigenerklärung – Mitarbeiter:
-entfällt-
Ergänzend zu IV.3. der Eigenerklärung – Ausstattung:
-entfällt-
Ergänzend zu IV.4 der Eigenerklärung:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Ergänzend zu IV.5. der Eigenerklärung:
VI.17 Erklärung Masernschutzgesetz
Mindestforderungen gemäß § 46 VgV:
Es sind 2 Referenzen einzureichen und für die Bewertung eindeutig zu benennen („Referenz 1 bzw. 2“). Werden mehr als 2 Referenzen eingereicht, werden nur die ersten 2 und eindeutig benannten Referenzen berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h. wird keine oder nur 1 Referenz eingereicht, kann entsprechend nachgefordert werden. Wird der Nachforderung nicht entsprochen, kann das Angebot nicht weiter berücksichtigt werden.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist.
Das folgende Kriterium muss in allen zwei Referenzen erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
- Gebäude mit hohen technischen Anforderungen beispielsweise Labor /Forschungsgebäude, Klinika o.ä.
Die folgenden Kriterien müssen in mind. 1 Referenz (jedoch nicht zwingend in derselben) erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
- Leistungsbild abgedeckt LPH 2-3, 5-8
- Kosten der KG 300 + 400 nach DIN 276: ≥ 750.000,- € brutto
- Honorarzone ≥ III
- Bauen mit erhöhtem Abstimmungsbedarf bzgl. TGA Anteil KG 400 an KG 300+400: ≥ 35%
- Projektabwicklung mit öffentlichem Auftragswesen
- Bauen bei laufendem Betrieb
- Projekte mit sensibler, straffer Zeittaktung (z.B. Baustelle mit benachbarter Labornutzung, Sperrzeiten)
- Labor- / Forschungsgebäude, Klinika o.ä. mit speziellen nutzungsspezifischen und verfahrenstechnischen Anlagen (S3-Tierstallbereich oder vergleichbar)
- Besondere Planungsleistungen mit speziellen, nutzungsspezifischen und verfahrenstechnischen Anlagen (Autoklav oder vergleichbar)